AT-UAW/CA 1.1.66 Rechnungen der Universitätskirche für das Jahr 1828., 1829.01.21-1830.10.14 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.66
Signatur Archivplan:CA 1.1.66
Titel:Rechnungen der Universitätskirche für das Jahr 1828.
Entstehungszeitraum:21.01.1829 - 14.10.1830
Schachtelnummer:15
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 67 ad 1
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:36 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rechnung des Kirchenpräfekten Kugelmann über die Einnahmen und Ausgabe der Universitätskirche im Jahr 1828 - Wien, 21. Jänner 1829.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche, Leonhard Seitz und Vinzenz August Wagner überreichen dem Konsistorium die Kirchenrechnungen für 1828 und bitten, daß das Konsistorium bei der Niederösterreichischen Regierung wegen der Anweisung von 221 fl. 4 kr. zum Ausgleich des Defizits und von 700 fl. als Vorschuß interveniere - Wien, 3. Februar 1829.
Beilage: Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Universitätskirche im Jahr 1828 - undatiert; 3. Februar 1829.
Auszug aus der Kirchenrechnung des Jahres 1828 - undatiert; 3. Februar 1829.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Kirchenrechnungen für 1828 und bittet um die Anweisung von 221 fl. 4 kr. zum Ausgleich des Defizits sowie von 700 fl. als Vorschuß - Wien, 12. Februar 1829.
Die niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung beanstandet an der Kirchenrechnung von 1828, daß die Schlosserrechnung zu hoch sei und die Kosten für die Reinigung der Kirche im Vergleich zur Rechnung des vorigen Jahres wesentlich höher sind. Weiters findet sich ein Posten über die Bezahlung der Ministranten, der in den früheren Rechnungen nicht aufscheint. Die angefertigten Kutten für die Kirchendiener sollen in das Inventar eingetragen werden. Die offene Rechnung für das Wachs soll bezahlt und die Quittung mit Unterschrift des Händlers vorgelegt werden. Ebenfalls offen ist die Forderung der Erben der Zimmermeisterwitwe Mollner; diese Summe soll bis zur Behebung als eigener Posten in Evidenz gehalten werden. Bezüglich der Kirchenstiftungen müssen die Stiftungsfassionen des erzbischöflichen Konsistoriums abgewartet werden. Die Kirchenvorsteher sollen binnen sechs Wochen die Erläuterungen zu den beanstandeten Punkten abgeben [Beilage zum Regierungsdekret vom 10. Juni] - Wien, 1. Juni 1829.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche überreichen dem Konsistorium die von der Provinzialstaatsbuchhaltung geforderten Erläuterungen zur Kirchenrechnung von 1828 - Wien, 9. August 1829.
Beilage: Die Kirchenvorsteher der Universitätskirche erklären zu den Beanstandungen der Provinzialstaatsbuchhaltung, daß die Stiftungsangelegenheiten in der Kirchenrechnung von 1829 aufscheinen werden. Etliche Punkte wurden wie vorgeschlagen erledigt. Bezüglich der Kosten für die Kirchenreinigung und der Ministranten wird die Stellungnahme des Präfekten beigelegt; sollte diese Erklärung nicht genügen, bitten die Vorsteher um die Weisung, ob dem Präfekten die beanstandete Summe vom Gehalt abzuziehen sei - Wien, 8. August 1829
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung über die Stellungnahme der Kirchenvorsteher zu den beanstandeten Punkten der Kirchenrechnung. Zu den Kosten für die Kirchenreinigung und die Ministranten meint das Konsistorium, daß der Kirchenpräfekt im Falle einer Gehaltskürzung an die Regierung rekurrieren wird. Deshalb werden zur Abkürzung des Verfahrens die Gründe für die gemachten Ausgaben gleich hier dargelegt. Kugelmann habe sich bei den Ausgaben an den Rechnungen seines Vorgängers orientiert. Die Reinigung der Kirche sei dringend nötig gewesen, da der Kirchenbesuch in diesem Jahr sehr groß war. Das Konsistorium bittet, daß diese Ausnahmen genehmigt werden, da der Präfekt sicher keine unnötigen Ausgaben tätige - Wien, 11. August 1829.
Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Konsistorium das von der Provinzialstaatsbuchhaltung verfaßte Erledigungsschreiben zu
den Erläuterungen der Kirchenvorsteher - Wien, 28. Dezember 1829.
Beilage: Die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung bestätigt, daß die meisten beanstandeten Punkte durch die Erläuterungen erledigt sind. Die Kosten für die Reinigung der Kirche müssen nicht vom Präfekt ersetzt werden, es soll aber darauf geachtet werden, daß sie in Zukunft nicht höher als 40 fl. seien. Der Kirchenpräf ekt wird mit seiner Bitte um Rückerstattung der Reinigungskosten für 1826 und 1827 an das Konsistorium verwiesen. Die Frage der Stiftungen bleibt bis zum Erhalt der Fassionen offen - Wien, 21. Dezember 1829.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche, Leonhard Seitz und Vinzenz August Wagner überreichen dem Konsistorium den Befolgungsausweis für die Kirchenrechnung von 1828 - Wien, 7. Juli 1830.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche, Leonhard Seitz und Vinzenz August Wagner, berichten der Niederösterreichischen Regierung, daß sie die Fassionen der Kirchenstiftungen bereits dem Konsistorium übergeben haben, welches sie weitergeleitet hat. Die noch nicht gelesenen Messen der Rainschen, Friedenfeldschen, Mayerschen und Zellerschen Stiftungen werden nachgeholt und in der nächsten Kirchenrechnung abgerechnet. Schließlich bitten sie um die Bezahlung des versprochenen Vorschusses, da nun die Gehälter des Kirchenpersonals zu bezahlen sind - Wien, 15. Juli 1830.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung den von den Kirchenvorstehern abgegebenen Befolgungsausweis - Wien, 23. Juli 1830.
Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Konsistorium den Befolgungsausweis der Kirchenvorsteher zurück, da dieser nur den ersten der in der Erledigung genannten Punkte enthält. Die Kirchenvorsteher sollen bis 10. September einen neuen Ausweis vorlegen, der alle Punkte enthält - Wien, 30. August 1830.
Der Superintendent der Universitätskirche überreicht dem Konsistorium den verbesserten Befolgungsausweis für die Kirchenrechnungen von 1828 - Wien, 3. September 1830.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung den verbesserten Befolgungsausweis der Kirchenvorsteher und bittet um Anweisung des Vorschusses für das laufende Jahr - Wien, 4. September 1830.
Beilage: Die Vorsteher der Universitätskirche berichten bezüglich des zurückgeschickten Befolgungsausweises an die Niederösterreichische Regierung, daß die meisten Punkte ihrer Meinung nach bereits erledigt waren und daß sie deshalb nicht mehr darüber berichten müssen. Die Fassionen der Kirchenstiftungen wurden bereits dem Konsistorium übergeben, welches sie weitergeleitet hat. Die noch nicht gelesenenen Messen, die durch die Mayersche, Friedenfeldsche, Zellersche und Rainsche Stiftung bezahlt werden, werden gehalten und die Kosten in der nächsten Kircherechnung aufgelistet. Die übrigen Punkte werden nochmals als bereits erledigt aufgezählt. Schließlich bitten die Kirchenvorsteher nochmals um die nachträgliche Ausbezahlung des bewilligten Vorschusses für 1829 - Wien, 3. September 1830.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Provinzialstaatsbuchhaltung den verbesserten Befolgungsausweis der Kirchenvorsteher akzeptiert hat und schickt das Buchhaltungsattestat sowie den unvollständigen Ausweis - Wien, 14. Oktober 1830.
Beilage: Die niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung stellt dem Rektor und dem Superintendenten der Universitätskirche das Buchhaltungsattestat für die Kirchenrechnungen von 1828 aus - Wien, 7. Oktober 1830.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Regierungsdekret vom 10. Juni 1829, mit dem vermutlich Beanstandungen der Provinzialstaatsbuchhaltung übergeben wurden, fehlt.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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