AT-UAW/CA 1.2.84 Verpflichtung der Studenten zum Messbesuch der Congregatio maior., 1752.10.14-1752.11.25 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.2.84
Signatur Archivplan:CA 1.2.84
Titel:Verpflichtung der Studenten zum Messbesuch der Congregatio maior.
Entstehungszeitraum:14.10.1752 - 25.11.1752
Schachtelnummer:22
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 83
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:18 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Direktorium in publicis et cameralibus teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß auf kaiserlichen Befehl jeden Sonn- und Feiertag eine Messe im Odeon Marianum gelesen, die von der Congregatio maior gehalten werden soll. An Feiertagen soll anschließend eine Totenmesse gehalten werden; an Sonntagen eine lateinische Predigt. Sämtliche Studenten der vier Fakultäten, die keine Priester sind, sollen einmal im Monat im Odeon Marianum die Kommunion empfangen. Die Anwesenheit soll überprüft werden. Studenten dürfen nur dann Studienbestätigungen durch ihre Professoren erhalten, wenn sie eine Bestätigung des Präses der Kongregation vorweisen können, daß sie regelmäßig die Kommunion empfangen. Studenten, die dies drei Monate hindurch versäumt haben, sollen vom Unterricht ausgeschlossen werden - Wien, 14. Oktober 1752.
Der Rektor und das Konsistorium leiten die Beschwerde des Vizerektors des akademischen Kollegs bezüglich der Bestimmungen über die Congregatio maior an an die Kaiserin weiter [Konzept und Reinschrift des Berichtes und der Beilage] - vor 25. November 1752.
[Rückseite der Reinschrift]: Hofbescheid, in dem dem Rektor und dem Konsistorium mitgeteilt wird, daß die Resolution vom 14. Oktober aufrecht bleibe - Wien, 25. November 1752.
Beilage B: Der Vizerektor des akademischen Kollegs Joseph Staininger berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß ihm nicht bekannt sei, daß die Bestimmungen bezüglich der Congregatio maior in letzter Zeit nicht befolgt wurden. Die vorgeschriebene Festlegung der Messen an den Sonn- und Feiertagen scheint ihm eher eine Verkürzung der Andachtszeiten zu sein; außerdem meint er, daß es besser sei, wenn die Studenten und auch die Priester deutsche Predigten hören können. Da die Congregatio kein Einkommen hat, kann sie auch nicht die Unkosten der Messen bezahlen. Schließlich sei es dem Präses der Congregatio nicht möglich, abwesende Studenten zu melden, da er nicht alle Studenten kenne. Die Abwicklung der Kommunion und der vorher notwendigen Beichte sei viel zu zeitaufwendig. Staininger schlägt vor, die früheren Meßzeiten beizubehalten und die Kontrolle, ob die Studenten an den Gottesdiensten teilnehmen, von den Fakultäten vornehmen zu lassen - 31. Oktober 1752.
Rundschreiben des Rektors Joseph Ferdinand Holger, in dem er die Mitglieder des Konsistoriums befragt, ob der Bericht des Vizerektors des akademischen Kollegs an den Hof geschickt werden soll - 31. Oktober - 1. November 1752.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Beilage A zum Konsistorialbericht ist Resolution vom 14. Oktober.
S. auch J Alt 6.619, 6.624.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 6.619 Verpflichtung der Studenten zum Besuch der von der Congregatio maior abgehaltenen Messen und Predigten, 1752.10.20-1752.11.10 (Akt)

siehe auch:
J Alt 6.624 Verpflichtung der Studenten zum Besuch der von der Congregatio maior abgehaltenen Messen und Predigten, 1752.10.20 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21947
 

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