AT-UAW/CA 1.2.85 Voraussetzungen für das Studium der Jurisprudenz oder Theologie., 1752.10.31-1752.11.25 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.2.85
Signatur Archivplan:CA 1.2.85
Titel:Voraussetzungen für das Studium der Jurisprudenz oder Theologie.
Entstehungszeitraum:31.10.1752 - 25.11.1752
Schachtelnummer:22
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 84
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:14 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Direktorium in publicis et cameralibus befiehlt dem Rektor und dem Konsistorium, dafür zu sorgen, daß alle Studenten der Philosophie - gleichgültig, ob sie den bis jetzt üblichen dreijährigen Kursus oder den neu eingeführten zweijährigen Kursus absolvieren - ab kommenden Schuljahr Vorlesungen eloquentiae profanae et historiae besuchen - Wien, 31. Oktober 1752.
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Kaiserin, daß die Absolventen der Philosophie neben den vorgeschriebenen Vorlesungen eloquentiae et historiae auch parallel Vorlesungen über die institutiones hören dürfen, da sich die Vorlesungszeiten miteinander vereinbaren ließen. Außerdem geben sie zu bedenken, daß die Absolventen des dreijährigen Studiums durch diese Vorschrift benachteiligt seien, da sie ein Jahr später mit dem Jusstudium beginnen können als die Absolventen des zweijährigen Studiums. Viele Studenten, die nicht aus Wien stammen, können sich einen längeren Aufenthalt nicht leisten. Außerdem wird durch diese Verlängerung auch der Ablauf der juridischen Studien unterbrochen. Schließlich bitten sie um eine Verfügung bezüglich der Privatprofessoren [Konzept und Reinschrift] - 13. November 1752.
[Rückseite der Reinschrift]: Hofbescheid, in dem dem Rektor und dem Konsistorium mitgeteilt wird, daß die Resolution aufrecht bleibe und daß die Verordnung für öffentliche und private Vorlesungen gilt - Wien, 25. November 1752.
Beilage A: Abschrift des Dekrets vom 31. Oktober 1752 [2 Exemplare].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. Ca. 1. 2. 83, 1.2.87 bzw. J Alt 6.618, 6.620-6.623.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-UAW/CA 1.2.83 Voraussetzungen für das Studium der Jurisprudenz oder Theologie., 1752.09.09 (Akt)

siehe auch:
J Alt 6.618 Verpflichtende Vorlesungen aus Beredsamkeit und Geschichte für künftige Hörer der Theologie bzw. der Rechtswissenschaften, 1752.09.12-1752.11.10 (Akt)

siehe auch:
J Alt 6.620 Verpflichtende Vorlesungen aus Beredsamkeit und Geschichte für künftige Hörer der Theologie bzw. der Rechtswissenschaften, 1752.11.02-1752.11.10 (Akt)

siehe auch:
J Alt 6.621 Verpflichtende Vorlesungen aus Beredsamkeit und Geschichte für künftige Hörer der Theologie bzw. der Rechtswissenschaften sowie Ernennung von Johann Joseph Trautson Graf von Falkenstein zum Protector studiorum, 1752.11.13-1752.11.20 (Akt)

siehe auch:
J Alt 6.622 Verpflichtende Vorlesungen aus Beredsamkeit und Geschichte für künftige Hörer der Theologie bzw. der Rechtswissenschaften; Ernennung des Erzbischofs von Wien zum Protector studiorum; Trennung des Konsistoriums in ein Konsistorium ordinarium und ein Konsistorium in judicialibus, 1752.11

siehe auch:
J Alt 6.623 Verpflichtende Vorlesungen aus Beredsamkeit und Geschichte für künftige Hörer der Theologie bzw. der Rechtswissenschaften sowie Ernennung des Erzbischofs von Wien zum Protector studiorum, 1752.11.28-1752.12.05 (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 1.2.87 Voraussetzungen für das Studium der Jurisprudenz oder Theologie - Bestellung des Wiener Erzbischofs zum Studienprotektor., 1752.11.13 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21953
 

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