Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.93 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.93 |
Titel: | Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1756 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre. |
Entstehungszeitraum: | 22.10.1757 |
Schachtelnummer: | 40 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 92 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 10 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Kommissäre Ludwig Debiel, Johann Christoph Aigner und Joseph Gregor Gewey berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1756 geprüft haben. Der Superintendent der Engelhartischen Stiftung hat die Remuneration von 15 fl. nicht zurückgegeben, sondern auch dieses Jahr eine Remuneration verbucht, die allerdings nur 8 fl. betrug. Das Konsistorium soll entscheiden, ob ihm diese verringerte Remuneration bewilligt wird oder nicht. In der Frage der strittigen Oberkammeramtsobligation wurde von der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer verfügt, daß dieses Kapital nicht mehr in die Rechnungen aufgenommen werden soll. Bei der Rechnung der Goldbergstiftung fehlten Quittungen und die Attestate für die Studenten waren teilweise unklar. Dem Superintendenten der Lammburse steht noch ein Restbetrag von 129 fl. 59 kr. zu. Der Stipendiat der Zwergerischen Stiftung Hochenauer hat ein Attestat über seine Studienleistungen nachgereicht; die Stipendiaten Franz Aigner und Amadeus Feichter betreiben noch keine Studien. Bezüglich seiner Remuneration hat der Superintendent erklärt, daß diese vom Stifter vorgesehen war. Die Kommissäre bestätigen dies; außerdem bestätigen sie, daß Familienangehörige des Stifters zum Bezug des Stipendiums berechtigt seien, auch wenn sie noch keine Studien an der Universität betreiben ["wann selbe teutsch Lesen, und Schreiben können"]. Der Superintendent soll vom vorhandenen Kassarest 200 fl. anlegen, die Studenten zu besseren Leistungen ermahnen und die Attestate ordnungsgemäß der Rechnung beilegen. Sie schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die behebung der festgestellten Mängel zu verlangen - 22. Oktober 1757. [Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Superintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre informiert werden; die Remuneration von 8 fl. für den Superintendenten der Engelhartischen Stiftung wird bewilligt - 22. Oktober 1757. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21991 |
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