Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.92 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.92 |
Titel: | Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1755 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre. |
Entstehungszeitraum: | 24.11.1756 - 09.12.1756 |
Schachtelnummer: | 40 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 91 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 8 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Kommissäre Ludwig Debiel, Johann Christoph Aigner und Joseph Gregor Gewey berichten dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1755 geprüft haben. Der Superintendent der Engelhartischen Stiftung hat trotz mehrfacher Mahnung für sich eine Remuneration von 15 fl. verrechnet. Er argumentiert damit, daß er derzeit die Kosten für die Erstellung der Rechnung selbst bezahle. Die Kommissäre schlagen vor, daß ihm die Verrechnung der Remuneration verboten werden soll; er kann aber die Ausgaben für die Rechnung verrechnen. Wegen der strittigen Oberkammeramtsobligation gibt der Superintendent an, daß die dazu gehörigen Dokumente bei der Regierung nicht auffindbar waren. Er meint, daß der Stiftung durch den Verlust dieser Obligation kein Schaden entstünde. Die Kommissäre sind der Ansicht, daß er bei der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer vorsprechen soll. Außerdem hat der Superintendent von Kofler eine Obligation über 100 fl. beigelegt, die im Universitätsarchiv deponiert werden soll. Der Superintendent der Goldbergstiftung hat noch nicht den Revers für die Stiftung der Herzogin von Savoyen erlegt. Aus dem Kassarest der Philippinischen Stiftung kann ein Kapital von 200 fl. veranlagt werden, so daß das Stiftungsvermögen von 4800 fl. auf 5000 fl. erhöht wird. Der Superintendent der Scheuermannischen Stiftung hat das Stipendium für das erste Semester nicht verrechnet. Der Superintendent der Steinstrasserischen Stiftung hat die behobenen Zinsen nur bis 2. Jänner 1755 und nicht bis Ende Dezember angegeben. Der Superintendent der Zwergerischen Stiftung hat trotz Ermahnung für sich eine Remuneration von 15 fl. verrechnet. Er soll dies künftig unterlassen und diese Ausgabe in der nächsten Rechnung ersetzen. Außerdem sollen die Stipendiaten Carl Dombay und Franz Hochenauer zu besseren Studienleistungen ermahnt werden. Die Attestate und Bestätigungen für die Studenten der Engelhartischen und Zwergerischen Stiftung und des Goldberges sind teilweise unklar. Die Kommissäre schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die Behebung der festgestellten Mängel zu verlangen - 24. November 1756. [Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Stiftungssuperintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre informiert werden - 24. November 1756. [anschließend]: Der stellvertretende Archivar des Universitätsarchivs, Johann Diersch [?] bestätigt, daß er die Obligation der Engelhartischen Stiftung über 100 fl. entgegengenommen und im Archiv deponiert hat - Wien, 9. Dezember 1756. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21986 |
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