Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.104 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.104 |
Titel: | Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1758 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre. |
Entstehungszeitraum: | 23.06.1759 |
Schachtelnummer: | 40 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 103 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 10 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Kommissäre Ludwig Debiel, Johann Christoph Aigner und Joseph Gregor Gewey berichten an den Rektor und das Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1758 geprüft haben. Der Superintendent des Goldbergs hat einen Kassarest von 832 fl. 19 kr. erwirtschaftet und auf Befehl des Konsistorium davon 800 fl. beim Stadtbanco veranlagt. Diese Veranlagung soll künftig ohne eigene Aufforderung geschehen. Die Zeugnisse der Stipendiaten Thomas Gavalez, Johann Fidler, Jacob Eckard, Michael Peyerl, Matthias Kecht, Laurenz Pressen, Matthäus Störck, Joseph Liesnegg und Anton Wallneffer entsprechen nicht den vorgegebenen Richtlienien; sie sollen deshalb zu besseren Leistungen und Betragen gemahnt werden. Der Superintendent der Pacherischen Stiftung hat den Kassarest von 1757 um 11 1/2 kr. zu niedrig angegeben. Weiters wurde der Zinsrückstand aus dem Satzbrief auf das Graf Kerysches Haus in der Höhe von 195 fl. noch immer nicht eingetrieben. Der Superintendent soll dies tun und von dieser Summe und dem diesjährigen Kassarest 350 fl. veranlagen. Der Superintendent der Bricci - Ramingischen Stiftung hat von den beim Stadtbanco veranlagten 3000 fl. die Zinsen nur bis zum 1. April anstatt bis zum 1. Oktober verrechnet; er soll die ausständigen 75 fl. beheben und davon gemeinsam mit dem Kassarest von 24 fl. 31 kr. 100 fl. veranlagen. Der Superintendent der Rosenburse hat den noch ausständigen Betrag von 253 fl. für den Verkauf eines Hauses noch immer nicht eingehoben. Der Superintendent der Rumpfschen Stiftung soll vom Kassarest in der Höhe von 124 fl. 11 kr. 100 fl. veranlagen lassen. Der Regens des Seminars soll daran erinnert werden, daß er jedes halbe Jahr die Beurteilungen der Stipendiaten in Bezug auf die Studienleistungen und das Betragen dem Konsistorium übergibt und diejenigen, die ungenügende Leistungen erbringen, ermahnt. Der Superintendent der Steinstrasserischen Stiftung hat die Zinsen des Stiftungskapitals nur bis 2. Jänner anstatt bis 2. Juli verrechnet. Die Kommissäre schlagen vor, daß die Rechnungen ratifiziert und die Behebung der festgestellten Mängeln befohlen wird. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1759 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben - 23. Juni 1759. [Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Absolutorien für die Stiftungssuperintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre ausgestellt werden - 23. Juni 1759. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22046 |
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