Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.105 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.105 |
Titel: | Entrichtung der Kapitalistensteuer durch Universitätsstiftungen. |
Entstehungszeitraum: | 22.08.1759 |
Schachtelnummer: | 40 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 104 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 3 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rektor und das Konsistorium teilen dem Superintendenten der Geislerischen, Mayzenischen, Ohlayischen und Stupanischen Stiftung mit, daß laut dem Patent vom 11. Juli sämtliche Personen, die Kapitalistensteuer zu zahlen haben, von ihren veranlagten Kapitalien mit Ausnahme der Stadtbanco - Kapitalien 3% an Steuer zu zahlen haben. Diese muß bis Ende November an das ständische Ober - Einnehmeramt entrichtet werden. Die Fassionen über die Kapitalien sollen bis Ende September abgegeben werden. Der Superintendent soll rechtzeitig die Fassionen abgeben dabei anmerken, daß die Zinsen als Stipendien für arme Studenten 2x jährlich ausbezahlt werden; die Stipendien müssen bei Zahlung der Steuer gekürzt werden - 22. August 1759. Note an den Superintendenten der Geislerischen, Mayzenischen, Ohlayischen und Stupanischen Stiftung: Der Superintendent soll in seiner Fassion noch erwähnen, daß es kaum Stiftungen gibt, die einen Kassarest erwirtschaften. Die Zinsen werden halb- und vierteljährlich erhoben und als Stipendien in halbjährliche Raten an die Studenten bezahlt. Wenn die Steuer nicht aufgehoben wird, soll man wenigstens um einen weitere Termin für die Zahlung ersuchen. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Vgl. CA 2. 0. 101. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22052 |
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