AT-UAW/CA 2.0.133 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1765 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1766.09.06 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.133
Signatur Archivplan:CA 2.0.133
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1765 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:06.09.1766
Schachtelnummer:41
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 132
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Simon Edler von Stock, Johann Nepomuk Ertl, Johann Chrstoph Aigner und Joseph Gregor Gewey berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1765 geprüft haben. Der Superintendent der Gerdeschen Stiftung hat die Zinsen einer Stadtbancoobligation nur bis 21. Juni verrechnet. Da diese Obligation aber per 23. Juli umgeschrieben wurde und die Zinsen dem Superintendenten übergeben wurden, hat er um 32 kr. zu wenig verrechnet. Der Superintendent der Goldbergstiftung soll wie bereits im vorigen Jahr erinnert werden, daß er die Abrechnung der Managettaischen Stiftung in die allgemeine Stiftungsrechnung aufnimmt und auch die von den Erben des ehemaligen Benefiziaten Lucelps übergebenen Zinsen zu 9 fl. 44 kr. in die Rechnung aufnimmt. Die Rechnung der Lilienburse ist richtig; dem neuen Superintendenten Dr. Schnell soll der Kassarest von 56 fl. 18 kr. übergeben werden. Der Superintendent der Mayzenischen Stiftung hat sich bei einem Posten um 10 fl. zu seinen Ungunsten geirrt. Bei der Engelhartischen Stiftung wurden keine Studenten und Bürgerstöchter aus Korneuburg präsentiert; der Superintendent soll den Magistrat veranlassen, in Zukunft wieder seiner Verpflichtung nachzukommen, damit die Stiftungsrechnungen nicht in Unordnung geraten. Der Superintendent der Bricci - Ramingischen Stiftung hat angemerkt, daß er bereits um die Befreiung von der Interesse - Steuer angesucht hat; die Kommissäre erklären, daß er nochmals ansuchen solle. Die beiden Mitsuperintendenten der Zwergerischen Stiftung vergeben die Stipendien, ohne vorher die Einwilligung des Superintendenten zu erlangen und kümmern sich nicht um Attestate und ähnliches. Sie sollen ermahnt werden, sich künftig an die Vorgaben des Stiftbriefes zu halten und die Attestate und Zeugnisse der Studenten beizulegen. Für die den Söhnen der Clara Saamin verliehene Stipendien muß ebenfalls die Bewilligung des Superintendenten eingeholt werden. Der Superintendent der Zwirschlagischen Stiftung soll die Konsistorialbewilligung für die Auszahlung der fünf Stipendien nachtragen. Die Kommissäre schlagen vor, daß die Rechnungen ratifiziert werden und die Behebung der festgestellten Mängel befohlen wird. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1766 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; widrigenfalls droht eine Strafe von 12 Reichstalern - 6. September 1766.
[Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Absolutorien für die Superintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre ausgestellt werden - 6. September 1766.
 

Deskriptoren

Einträge:  Ertl, Johannes Nepumuk Edler von < Jurist; Wien, Universität > (-23.11.1773) (Person\E)
  Gewey, Joseph Gregor < Jurist, Universitätsnotar; Wien, Universität > (1696-1774) (Person\G)
  Stock, Simon Ambrosius < Theologe; Wien, Universität > (1710-22.12.1772) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22193
 

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