AT-UAW/CA 2.0.134 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1766 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1767.11.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.134
Signatur Archivplan:CA 2.0.134
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1766 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:18.11.1767
Schachtelnummer:41
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 133
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Simon Edler von Stock, Johann Nepomuk Ertl, Johann Chrstoph Aigner und Joseph Gregor Gewey berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1766 geprüft haben. Der Superintendent der Gerdeschen Stiftung hat die falsch gebuchten 32 kr. aus der Rechnung von 1765 nicht richtig gestellt; deshalb soll ihm dies nochmals befohlen werden. Der Superintendent der Goldbergstiftung hat einen Kassarest von 1147 fl. 46 1/2 kr. erwirtschaftet und davon 1000 fl. veranlagt. Der ehemalige Superintendent der Kilber - Vilinischen Stiftung, Dr. Edlinger hat an die Stiftung eine Forderung von 14 kr., hat aber auf die Auszahlung verzichtet. Der Superintendent der Knäfflischen Stiftung hat die bereits die Zinsen des Jahres 1767 in die Rechnung von 1766 aufgenommen; um Unordnung zu vermeiden, soll er dies künftig unterlassen. Der Superintendent der Pacherischen Stiftung hat sich bei der Angabe der Zinsen um 5 fl. 50 kr. geirrt. Der Superintendent der Rosenburse hat angegeben, daß er bereits um die Befreiung von der Interesse - Steuer angesucht hat. Sollte er deshalb eine Rückzahlung erhalten, soll sie ordnungsgemäß verbucht werden. Die Alumnen des Seminars Luz, Hirsch, Zebinger und Schraub haben ungenügende Leistungen erbracht und sollen deshalb gemahnt werden. Die Kommissäre schlagen vor, daß die Rechnungen ratifiziert und die Behebung der festgestellten Mängel befohlen wird. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1767 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; widrigenfalls droht eine Strafe von 12 Reichstalern - 18. November 1767.
[Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Superintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre verständigt werden - 18. November 1767.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22197
 

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