AT-UAW/CA 1.0.195 Auflösung und Neueinrichtung der Universitätsbibliothek., 1756.01.08-1835.08.15 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.195
Signatur Archivplan:CA 1.0.195
Titel:Auflösung und Neueinrichtung der Universitätsbibliothek.
Entstehungszeitraum:08.01.1756 - 15.08.1835
Schachtelnummer:6
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 184
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:267 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rektor und Konsistorium übergeben die Universitätsbibliothek zur freien Verfügung an Kaiserin Maria Theresia, da die Universität keine Räumlichkeiten hat, um die Bibliothek nach dem Willen ihres Begründers Johann Fabri den Universitätsangehörigen zugänglich zu machen - 8. Jänner 1756.
Das Direktorium in publicis et cameralibus teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß wegen der Inkorporation der Universitätsbibliothek in die Hofbibliothek der Hofbibliothekar Van Swieten bereits verständigt wurde und befiehlt, die nötigen Maßnahmen zur Überstellung der Bücher zu treffen - Wien, 24. Jänner 1756.
Reg. Nr. 1 ad 184: Kaiserin Maria Theresia verfügt, daß die Bibliotheken der ehemaligen drei Jesuitenkollegs der Universitätsbibliothek zufallen sollen. Bezüglich der Zusammenführung dieser Bibliotheken im Collegium academicum wird die Regierung die nötigen Maßnahmen treffen - Wien, 24. März 1775.
Der Rektor und Konsistorium ordinarium befehlen dem Studiendirektor, dem Dekan und der Philosophische Fakultät zu untersuchen, warum die Bücher aus dem ehemaligen Jesuitenkolleg, die für die Hofbibliothek bestimmt waren, dem Lizenziaten jur. Ignaz Kibler verkauft wurden und einen Bericht darüber an die Niederösterreichische Regierung zu schicken - 17. Mai 1775.
Reg. Nr. 2 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und Konsistorium wegen der Bitte der Philosophischen Fakultät um Aushändigung eines Kapitals von 1000 fl., das zur Durchführung baulicher Maßnahmen ("Erhalt- und Anschaffung ihrer Spaliere") gedacht war und das in der Vermögensmasse des aufgehobenen Jesuitenordens enthalten ist, nochmals den Direktor der Fakultät, Kollar, zu befragen und den Bericht an die Regierung zu schicken. Es soll auch erörtert werden, ob das Geld nicht besser für die Anschaffung neuer Bücher verwendet werden könnte - Wien, 25. Juli 1775.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium befehlen Franz Adam Kollar, über den Anspruch der Philosophischen Fakultät auf das in der Vermögensmasse der Jesuiten enthaltene Kapital von 1000 fl. zu berichten - 28. Juli 1775.
Der Rektor und Konsistorium schicken der Niederösterreichischen Regierung den Bericht des Direktors der Philosophischen Studien - 14. Oktober 1775.
Beilage A: Der Direktor der philosophischen Studien, Franz Adam Kollar, berichtet über die Widmung und Verwendung des oberwähnten Kapitals. Die Obligation sei auf das Collegium academicum und alle seine Lehrer ausgestellt worden und wurde der Erhaltung der Spaliere gewidmet. Durch diesen klar definierten Verwendungszweck sei es als Stiftung anzusehen und dürfe deshalb nur widmungsgerecht verwendet werden. Die Spaliere dienen der Verherrlichung der Fakultät und sind deshalb notwendig. Die Errichtung einer eigenen Fakultätsbibliothek sei dagegen nicht nötig, da sie mit hohen Kosten verbunden sei und in Wien ohnehin mehrere Bibliotheken vorhanden seien, in denen sich Literatur für die einzelnen Disziplinen der Fakultät befinde. Da die Obligation auf das Collegium academicum geschrieben sei, sei die Philosophische Fakultät befugt, diese zu übernehmen - 14. Oktober 1775.
Reg. Nr. 3 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß durch ein Hofdekret vom 15. Juli verfügt wurde, daß die Philosophische Fakultät berichten soll, welche Bücher an Ignaz Kibler verkauft wurden und was mit dem eingenommenen Geld geschehen ist - Wien, 27. Juli 1775.
DerRektor und Konsistorium ordinarium befiehlt dem Studiendirektor, dem Dekan und der Philosophischen Fakultät über den Verkauf der Bücher an Ignaz
Kibler und über die Verwendung des Geldes zu berichten - 29. Juli 1775.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium schicken den Bericht der Philosophischen Fakultät an die Niederösterreichische Regierung - 14. Oktober 1775.
Beilage A: Der Direktor, der Dekan und die Philosophische Fakultät berichten, daß der Verkauf der Bücher zwar ohne das Wissen Kollars, aber mit Wissen des damaligen Direkt ors, Johann Peter Simen geschehen ist. Die Bücher wurden verkauft, weil sie nicht ordnungsgemäß gelagert werden konnten und daher vom Verfall bedroht waren. Die Fakultät weist darauf hin, daß sie noch nie über erhaltenes Geld Rechnung legen mußte und erklärt, daß sie für die Bücher 90 fl. erhalten haben, die für verschiedene laufende Ausgaben wie für das Hochamt zum Fakultätsfest, für Gedenkfeiern zu Ehren verstorbener Mitglieder, Besoldung des Pedellen, Almosen an arme Studenten, etc. verwendet wurden - 14. Oktober 1775.
Reg. Nr. 4 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und Konsistorium, den bereits am 25. Juli geforderten Bericht über bauliche Maßnahmen ("Erhaltung deren Spallieren") der Philosophischen Fakultät sowie über den Ankauf von Büchern für die Fakultät abzugeben - Wien, 6. Oktober 1775.
Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und Konsistorium , den bereits am 27. Juli geforderten Bericht über den Verkauf von Büchern der Philosophischen Fakultät und über den Verbleib des dadurch eingenommenen Geldes abzugeben - Wien, 6. Oktober 1775.
Reg. Nr. 5 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß dem Ansuchen der Philosophischen Fakultät auf Rückerstattung ihres Kapitals von 1000 fl., das sich in der Vermögensmasse der Jesuiten befunden hatte, stattgegeben wird - Wien, 4. Dezember 1775.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen dem Direktor, dem Dekan und der Philosophischen Fakultät den Wortlaut des Regierungsdekrets vom 4. Dezember (s.o.) mit - 6. Dezember 1775.
Reg. Nr. 6 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium die Bestimmungen bezüglich der Bestellung und Besoldung des Bibliothekspersonals mit. Auf Vorschlag des Abtes von Braunau als Oberdirektor der Bibliothek sollen : 1. vier Kustoden und zwei Bibliotheksdiener eingestellt werden, von denen drei für die geistliche und drei für die weltliche Abteilung bestimmt sind; 2. Zwei der vier Kustoden sollen Universitätsprofessoren sein; 3. Die Kustoden der geistlichen Abteilung sollen der Lehrer der Kirchengeschichte, Ferdinand Stöger und der Dr. theol. Martin Lorenz sein; für die weltliche Abteilung sollen P. Adanctus Voigt (Geschichte) und Bolla (griechische Sprache und Literatur) zuständig sein. Als Bibliotheksdiener bleiben Johann Siegler und Andreas Zeiller im Amt; Zeiller soll gleichzeitig auch das Amt eines Hausknechts übernehmen; 4. Die ersten Kustoden erhalten ein jährliches Gehalt von 100 fl. und eine Wohnung im Collegium academicum, die zweiten Kustoden erhalten jährlich 200 fl. und die Bibliotheksdiener 100 fl. Die Ausgaben dafür sind aus dem Jesuitenfond zu entrichten; 5. Der bisherige Bibliothekar der Jesuitenbibliothek, der ehemalige Jesuit Joseph Engstler, soll aus seinem Amt entlassen werden. Joseph Peter Banniza, der derzeit eine Pension von 200 fl. erhält, soll für Schreibarbeiten in der Bibliothek verwendet werden und bei guter Beurteilung angestellt werden. Das Geld, das durch die Versteigerung von Duplikaten aus der Jesuitenbibliothek erzielt wurde, soll dem Oberdirektor übergeben werden und in Form von Staatsanleihen ("aerial
- obligationen") angelegt werden; die daraus erwachenden Zinsen sollen für den Ersatz von verlorengegangenen Büchern verwendet werden - 2. Juni 1777.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen dem Direktor, dem Dekan und der Philosophischen Fakultät den Erhalt des Regierungsdekrets vom 2. Juni mit (Text nicht abgeschrieben) - 18. Juni 1777.
Reg. Nr. 7 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß durch ein Hofdekret vom 29. August verfügt wurde, daß die beiden Bibliotheksdiener die kleine Hoflivree erhalten sollen, die bereits dem Hausmeister und Hausknecht der Universität sowie dem Laboranten des chemischen Kollegs verliehen wurde - Wien, 28. Oktober 1778.
Reg. Nr. 8 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsisto rium mit, daß auf kaiserlichen Befehl künftig nur ein Kustos und Schreiber pro Abteilung beschäftigt wird. Dieser darf nicht zusätzlich ein Lehramt an der Universität ausüben. Deshalb wird der bisherige Kustos der geistlichen Abteilung Ferdinand Stöger entlassen und an seiner Stelle Johann Dankesreither, der Vizerektor des Generalseminars, angestellt. Als Schreiber wird der ehemalige Jesuit Johann Richter eingestellt. Die Stelle des Kustoden der weltlichen Abteilung, die bisher Adankt Voigt innehatte, ist durch dessen Ausscheiden ohnehin frei geworden. Als Nachfolger wird der ehemalige Jesuit Karl Michaeler eingesetzt, der bisherige Präfekt des Theresianums, Martin Wikosch, wird Schreiber. Die beiden Bibliotheksdiener sowie der Schreiber Peter Paniza (Banniza) werden beibehalten, da durch die Bibliotheken der aufgehobenen Klöster zusätzliche Arbeit entsteht - Wien, 16. April 1784.
Reg. Nr. 9 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium die Bestimmungen eines Hofdekrets vom 24. März mit, in dem die Einteilung und der Ankauf von Büchern an Universitäten und Lyzeen geregelt wird: Die Bibliotheken sollen Sammlungen von grundlegenden Texten, allgemeine Übersichtswerke und Einzelabhandlungen enthalten. Da in der Lehre in erster Linie elementares Wissen vermittelt werden soll, soll bei der Einrichtung der Bibliotheken die Anschaffung von Übersichtswerken Vorrang haben. Aber auch die Anschaffung von Einzeluntersuchungen soll nicht gänzlich vernachlässigt werden, da dadurch die Lehrer über die Entwicklung in den einzelnen Disziplinen auf dem laufenden bleiben. Die Anschaffung von Werken der ersten Kategorie wird vorläufig zurückgestellt, da diese Werke für den Unterricht nicht so wesentlich sind und außerdem in den aufgehobenen Jesuiten- und Klosterbibliotheken viele solche Werke vorhanden sind, die nun den Universitäten und Lyzeen zugute kommen. Die dem Dekret beigelegte Liste von Büchern, die für wesentlich erachtet wurden, soll von den Lehrern geprüft, eventuell ergänzt und innerhalb von 4 Wochen wieder an den Hof geschickt werden - Wien, 1. April 1785.
Liste der für wesentlich erachteten Bücher - undatiert.
Reg. Nr. 10 ad 184: wie Nr. 9 ad 184 - 1. April 1785.
Verzeichnis von Werken aus dem Bereich der Patrologie, das von Daniel Tobenz erstellt wurde.
Verzeichnis von Werken aus dem Bereich der Bibelwissenschaft, das von Joseph Koffler erstellt wurde.
Verzeichnis von Werken, die der Auseinandersetzung mit antikirchlichen Positionen dienen - Joseph Bertieri.
Verzeichnis von Werken zur Kirchengeschichte - Ferdinand Stöger.
Verzeichnis von Werken zur allgemeinen Theologie - Peter Koffler
[darin eingeschlossen: Notiz über Verbesserungsvorschläge zum Verzeichnis des Joseph Koffler - Joseph Julianus
Monsperger?].
Verzeichnis von Werken zur Pastoraltheologie - Johann Baptist Cortivo.
Verzeichnis von Werken zur Moraltheologie - Wenzel Schanza.
Verzeichnis von Werken zur Pastoraltheologie - Franz Giftschütz.
[gesammelt in Umschlag - als Beilage D gekennzeichnet]
Der Abt von Braunau als theologischer Studiendirektor und Oberdirektor der Universitätsbibliothek schickt dem Konsistorium in Erfüllung des Hofdekrets vom 24. März zwei Beilagen - 10. Juni 1785 [Beilage E].
Ergänzungen und Anmerkungen für den Bereich des allgemeinen und des deutschen Staatsrechts, des Völkerrechts und des Feudalrechts - Johann Heinrich von der Heyden; 18. Mai 1785.
Ergänzungen aus dem Berich des Naturrechts und des bürgerlichen Rechts - Franz Zeiller.
Ergänzungen aus dem Bereich des "peinlichen Rechts" - Christoph Hupka.
Ergänzungen aus dem Bereich der Staatskunde - Christoph Schmidt.
Ergänzungen aus dem Bereich des Kirchenrechts - Joseph Pehem.
[war als Beilage F zusammengefaßt]
Der Dekan der Medizinischen Fakultät, Johann Michael Schosulan, schickt dem Rektor und Konsistorium die Ergänzungen der Professoren der Medizinischen Fakultät - Wien, 25. Juni 1785 [Beilage G]
1. Ergänzungen aus dem Bereich der Anatomie - Joseph Barth.
2. Ergänzungen aus dem Bereich der Physiologie - Sedey.
3. Ergänzungen aus dem Bereich der "materia medica" - Mattheus Collin.
4. Ergänzungen aus dem Bereich der praktischen Arzneikunde - Stoll.
5. Ergänzungen aus dem Bereich der Chemie und Pharmazeutik - Niklas Joseph von Jacquin.
6. Ergänzungen aus dem Bereich der Mineralogie, Metallurgie und Zoologie - Johann Jakob von Well.
7. Ergänzungen aus dem Bereich der Geburtshilfe - Karl Edler von Lebmacher.
8. Ergänzungen aus dem Bereich der Chirurgie - Ferdinand von Leber.
9. Ergänzungen aus dem Bereich der Veterinärmedizin - Johann Gottlieb Wolstein.
Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Franz Xaver Bando, schickt dem Rektor und Konsistorium die Ergänzungen der Professoren der Philosophischen Fakultät - Wien, 27. Juni 1785 [Beilage H].
1. Ergänzungen aus dem Bereich der Astronomie - Maximilian Hell.
2. Ergänzungen aus dem Bereich der antiken Numismatik - Joseph Eckhel.
3. Ergänzungen aus dem Bereich der Mathematik - Georg Fhr. von Mezburg.
4. Ergänzungen aus dem Bereich der Ästhetik und Philologie - Carl Mastalier.
5. Ergänzungen aus dem Bereich der Philosophie - Joseph Mayer.
6. Ergänzungen aus dem Bereich der allgemeinen Physik und Chemie sowie zu Einzeldisziplinen - Franz Jeger.
7. Ergänzungen aus dem Bereich der Geometrie und Trigonometrie - Wilhelm Bauer.
8. Ergänzungen aus dem Bereich der Heraldik und Diplomatik - Gregor Gruber.
9. Ergänzungen aus dem Bereich der "Technologie" und der "physikalischen Erdbeschreibung" - Peter Jordan.
10. Ergänzungen aus dem Bereich der Geschichte - Plock.
Der Direktor Humaniorum, Johann Melchior Edler von Birckenstock, schickt dem Konsistorium den Bericht des Präfekten des Akademischen Gymnasiums, der in Vertretung aller Gymnasiallehrer die Liste der Bücher überprüft hat - Wien, 13. Mai 1785 [Beilage I].
Bericht des Präfekten der humanistischen Schulen, Ignaz Wattrang über die Liste der Bücher.
Reg. Nr. 11 ad 184: Das Konsistorium befiehlt den Fakultäten, dem Direktor der Universitätsbibliothek und dem Direktor humaniorum die von der Regierung übersandte Bücherliste zu prüfen - 7. April 1785.
[in Umschlag mit Vermerk "An die hiesige Universität"]: Abschrift des Regierungsdekrets vom 1. April 1785 und Verzeichnis
der Bücher [vgl. Nr. 9].
Reg. Nr. 12 ad 184: Der niederösterreichische Landmarschall, J. A. Graf von Perger teilt der Universität mit, daß die von der Windhagischen Stiftung aufgewendeten jährlichen Kosten für die Bibliothek der Stiftung in der Höhe von 1289 fl. rückwirkend ab 1. Oktober 1786 der Universitätsbibliothek zugute kommen. Von diesem Betrag wird die Pension für den ehemaligen Bibliothekar der Windhagischen Stiftung, Johann Albrecht und das Gehalt für den Bibliotheksschreiber Johann Hani[s]ch in der Höhe von je 200 fl. abgezogen. Das übrige Geld soll für den Ankauf von Büchern verwendet werden - Wien, 8. April 1787.
Reg. Nr. 13 ad 184: Der niederösterreichische Landmarschall Graf von Perger teilt dem Konsistorium mit, daß die Gschwindische Bibliothek der Universitätsbibliothek inkorporiert werden soll. Wegen der Pensionierung oder Abfertigung des Bibliothekspersonals folgen noch genauere Instruktionen - Wien, 28. April 1787.
Reg. Nr. 14 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung fordert das Konsistorium auf, wegen der künftigen Verwendung der Bibliotheksräume der Windhagischen Stiftung, die seinerzeit von den Dominikanern angekauft wurden, zu beraten - Wien, 21. November 1795.
Der Studienkonseß bestimmt bezüglich des Regierungsdekrets vom 21. November, daß in der Frage der Gebäude der Windhagischen Bibliothek der Universitätsbibliothekar und der Beisitzer des Studienkonseßes, Abbe Hofstätter, die nötigen Vorarbeiten zur Erstellung eines Gutachtens leisten sollen - Wien, 8. Jänner 1796.
Reg. Nr. 15 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Ko nsistorium mit, daß der bisherige Vorsteher der Universitätsbibliothek, Abbe Hofstätter, seines Amtes enthoben wird, da er zusätzlich auch das Amt des Leiters der Hofbibliothek bekleidet. Die Leitung der Universitätsbibliothek wird dem jeweiligen Direktor der Theologischen Fakultät anvertraut, der in Personalfragen und bei größeren Ankäufen von Büchern gemeinsam mit den anderen Studiendirektoren entscheiden soll. Die Schlüssel zur Kassa der Universitätsbibliothek, die derzeit von Abbe Hofstätter, dem Domherren Anton Spendou und dem Universitätssyndicus Scheidlein verwaltet werden, sollen dem Domherrn und Direktor der Theologischen Fakultät, Spendou ausgehändigt werden. Mit der Durchführung dieser Bestimmung wird der erste Kustos der Bibliothek, Matthias Dannenmayer, beauftragt - Wien, 28. Juni 1804.
Bestätigung des Direktors der Theologischen Fakultät, Anton Spendou, daß die Kassa der Universitätsbibliothek geöffnet wurde und er selbst die darin enthaltenen
5 675 fl. sowie die Schlüssel der Kassa übernommen hat - Wien, 16. Mai 1804.
Reg. Nr. 16 ad 184: Das Konsistorium unterstützt die Supplik des Bibliothekskustos Otto an die Niederösterreichische Regierung, daß die Universitätsbibliothek gemäß der Josephinischen Verordnung über die die Bestände aufgelassener Klöster die Duplikate aus der Bibliothek der Augustiner auf der Landstraße von der Hofbibliothek erhalte - Wien, 4. Juni 1813.
Reg. Nr. 17 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der derzeitige Vorsteher der Universitätsbibliothek, Regierungsrat Riedler, laut eigener Angabe von seinem Vorgänger keine Aktenstücke über die Bibliothek erhalten habe. Das Konsistorium soll bis 20. Oktober überprüfen, ob sich die vermißten Akten in der Konsistorialregistratur befinden - Wien, 11. September 1822.
Das Konsistorium bittet die Regierung um Aufschub bis 20. November wegen der Erkundigungen über die vermißten Aktenstücke, da dazu die Mithilfe des
Bibliotheksvorstehers Riedler notwendig sei; dieser sei derzeit nicht anwesend - Wien, 17. Oktober 1822.
Das Konsistorium antwortet auf das Dekret vom 11. September: die vermißten Aktenstücke befinden sich nicht in der Konsistorialregistratur. Sie müßten sich eigentlich unter den Akten des Bibliotheksvorstehers finden, sofern sie nicht verloren gegangen sind - Wien, 21. November 1822.
Reg. Nr. 18 ad 184: Kundmachung der Niederösterreichischen Regierung, daß die Stelle eines Bibliotheksdieners an der Universitätsbibliothek mit einem Jahresgehalt von 300 fl. CM ausgeschrieben wird. Interessenten sollen ihr Gesuch bis 15. November an die Niederösterreichische Regierung schicken (Kopie) - Wien, 11. Oktober 1822.
[angeheftet]: gedruckte Anordnung, die Kundmachung an den Toren der Universität anzuschlagen - Wien, 11. Oktober 1822.
Reg. Nr. 19 ad 184: Das Konsistorium bittet die Regierung, die Frist, in der sie Erkundigungen über die vermißten Aktenstücke einziehen sollen, bis zum 20. November zu verlängern, da der Vorsteher der Universitätsbibliothek, Regierungsrat Riedler derzeit nicht anwesend ist, sie sich aber mit ihm ins Einverständnis setzen müssen (vgl. Reg. Nr. 17 ad 184; Nr. 19 vermutlich Reinschrift; Nr. 17 Konzept) - Wien, 17. Oktober 1822.
Reg. Nr. 20 ad 184: Kundmachung der Niederösterreichischen Regierung, daß die Stelle eines zweiten Kustos an der Universitätsbibliothek mit einem Jahresgehalt von 600 fl. ausgeschrieben wird. Interessenten sollen ihre Bewerbung bis 31. Dezember bei der Regierung abgeben (Kopie) - Wien, 20. November 1822.
[angeheftet]: gedruckte Anordnung, die Kundmachung an den Toren der Universität
anzuschlagen - Wien, 20. November 1822.
Reg. Nr. 21 ad 184: Das Konsistorium antwortet auf die Anfrage der niederösterreichischen Regierung vom 8. Juli, daß sich die angeforderten Aktenstücke über die Ernennung des Bibliotheksdieners Johann Mesichowsky aus dem Jahr 1786 nicht in der Universitätsregistratur befinden und weist darauf hin, daß solche Akten im a llgemeinen nicht in der Universitätsregistratur sind - Wien, 2. August 1824.
Reg. Nr. 22 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung die Rechnungslegung der Kassa der Universitätsbibliothek nach dem Tod des letzten Bibliotheksvorstehers, Johann Wilhelm Riedler, geprüft hat. Für 1833 hätte ein Rest von 70 fl. 58 kr. CM bleiben sollen; im vorliegenden Bericht wird nur ein Rest von 26 fl. 55 kr. CM angegeben. Dadurch ergibt sich ein Minus von 44 fl. 3 kr. CM. Das Konsistorium soll den derzeitigen Bibliotheksvorsteher Karl Veith beauftragen, die Gründe für diese Differenz herauszufinden. Außerdem wird das Niederösterreichische Provinzialzahlamt angewiesen, dem Bibliotheksvorsteher vierteljährlich 625 fl. CM aus dem Niederösterreichischen Studienfond auszuzahlen - Wien, 26. Februar 1834.
Das Konsistorium übersendet dem ersten Kustos der Universitätsbibliothek, Karl Veith, eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 26. Februar und befiehlt ihm, die Rechnungen zu überprüfen - Wien, 7. März 1834.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die fehlenden 44 fl. 3 kr. CM sich an einem gesonderten Platz gefunden hätten und nunmehr der Bibliothekskassa einverleibt wurden - Wien, 18. März 1834.
Der erste Kustos der Universitätsbibliothek, Karl Veith, berichtet dem Konsistorium, daß der Vorsteher der Universitätsbibliothek, Johann Wilhelm Riedler, am 23. Jänner verstorben sei - Wien, 24. Jänner 1834.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß nach dem Tod des Johann Wilhelm Riedler ein Protokoll über die Barschaft der Bibliothekskassa angelegt wurde, welches als Beilage mitgeschickt wird (nicht vorhanden) und daß der Rektor den vorhandenen Betrag von 479 fl. 40 kr. CM dem ersten Kustos, Karl Veith zur Fortführung der Geschäfte ausgehändigt habe - Wien, 27. Jänner 1834.
Reg. Nr. 23 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß auf die Eingabe des Bibliotheksschreibers Gottfried von Dreger, in der er die schlechte finanzielle Situation der Bibliothek anspricht und um Übertragung der Geschäfte an ihn bittet, eine Untersuchung beschlossen wurde und befieht, bis 19. April ein Gutachten zu erstellen - Wien, 17. März 1834.
Das Konsistorium kündigt dem Bibliotheksvorsteher Karl Veith an, daß am 10. April um 16 h eine Untersuchung durch den Rektor stattfinden wird und er deshalb anwesend zu sein habe - Wien, 2. April 1834.
Das Konsistorium bittet die Regierung wegen des im Dekret vom 17. März geforderten Berichts um Aufschub bis 15. Mai - Wien, 25. April 1834.
Reg. Nr. 24 ad 184: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß nach der Erhebung durch das Konsistorium befunden wurde, daß die Neuordnung der Bibliothek so fortgesetzt werden soll, wie sie bereits begonnen wurde - Wien, 22. Mai 1834.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 22. Mai 1834: aufgrund des Regierungsdekrets vom 17. März wurde vom 10. - 28. April eine Untersuchung durch den Rektor Tassian Hallaschka vorgenommen. Weiters anwesend waren der Universitätssyndicus sowie der erste Kustos der Bibliothek Karl Veith und der Schreiber Joseph Streng [zum genauen Verlauf der Befragung vgl. Nr. 26]. Das Konsistorium gibt die Empfehlung ab, mit der Neuordnung der Bibliothek nach dem bisherigen Plan fortzufahren.
Reg. Nr. 25 ad 184: Das Konsistorium übersendet den Vizedirektoraten der theologischen, juridischen, medizinisch - chirurgischen und philosophischen Studien einen Antrag auf Anschaffung von Büchern für die Universitätsbibliothek - Wien, 13. Oktober 1834.
[auf demselben Blatt anschließend]:Das Konsistorium teilt dem Vorsteher der Universitätsbibliothek mit, daß den Vizedirektorate der theologischen, juridischen, medizinisch - chirurgischen und philosophischen Studien ein Antrag auf Anschaffung neuer Bücher zugesendet wurde - Wien, 13. Oktober 1834.
Der erste Kust os der Universitätsbibliothek, Karl Veith, teilt dem Konsistorium mit, daß er der Ansicht ist, daß die Professoren nach der derzeitigen Bibliotheksordnung zu spät in die erworbenen Bücher Einsicht nehmen dürfen. Es wäre besser, wenn die Professoren von Zeit zu Zeit dem Bibliotheksvorsteher Vorschläge über den Ankauf von für die jeweiligen Disziplinen wichtigen Büchern machen würden, die dieser dann berücksichtigen könnte - Wien, 4. Oktober 1834.
Reg. Nr. 26 ad 184: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Eingabe des Skriptors Gottfried von Dreger über eine nochmalige Neuaufstellung der Bestände nicht stattgegeben wurde - Wien, 2. November 1834.
Konsistorialsitzung vom 28. November 1834: Bekanntmachung des Regierungsdekrets vom 2. November.
Protokoll über eine Sitzung in der Universitätsbibliothek vom 10. - 28. April 1834. Anwesend sind der Rektor Tassian Hallaschka und der Universitätssyndicus Carl Ritter von Heintl sowie Karl Veith, erster Kustos der Universitätsbibliothek und Johann Streng als Schreiber. In Folge der Eingabe des ersten Skriptors Gottfried von Dreger, in der
die Neuaufstellung der Bücher, die durch Dr. Wilhelm Riedler begonnen wurde, als ungünstig geschildert wurde, hat die Regierung das Konsistorium mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt. An den Kustos Karl Veith wurden folgende Fragen gerichtet: a. Wann wurde die Neuaufstellung begonnen, wie wurde sie bisher durchgeführt? b. Wie weit ist die Neuaufstellung schon vorgenommen worden; wo sind Bücher aufgestellt? c. Wie weit ist der Katalog schon umgeschrieben? Veith schildert zunächst, daß 1827 durch den Zubau eine große Anzahl von Büchern ausgelagert werden mußten. Durch ein Regierungsdekret vom 25. April 1827 wurde eine Kommission eingesetzt, die mögliche Betätigungsfelder für die Bibliothekbeamten während der Zeit des Umbaus erheben sollte; u.a. waren auch die beiden Kustoden Joseph Otto und Laurenz Scherb daran beteiligt. Es wurde die systematische Neuordnung und -aufstellung beschlossen. Diese Neuordnung wird in den Regierungsdekreten vom 21. Jänner 1829 und 9. April 1831gebilligt und außerdem wird durch ein Dekret vom 4. Jänner 1832 für die Zeit der Umstellung eine Aushilfskraft eingestellt. Der Plan der Neuaufstellung erfolgt nach der "Systematisch - encyclopaedische und bibliothekarische Eintheilung der Wissenschaften" für die Bibliothek von Trient, worin eine Einteilung in 16 Gruppen und eine zusätzliche Einteilung in Untergruppen vorgeschlagen wird, die sich nach den Beständen der jeweiligen Bibliothek richten soll.
Ad a.: Der Bibliotheksvorsteher Riedler übertrug den Mitarbeitern Scherb, Lehne, von Dreger, Veith, Konopasek bestimmte Bereiche der ausgelagerten Bücher zur Bearbeitung, die neuen Signaturen wurden in Verzeichnisse eingetragen, nach denen derzeit die Bücheraushebung durch den Bibliotheksdiener Metzger erfolgt. Allerdings hat von Dreger einige dieser Verzeichnisse vernichtet. Ad b.: Derzeit sind ein Fünftel der Bestände (18 - 20. 000 Bücher) bereits neu erfaßt, signiert und aufgestellt; zwei Fünftel lagern noch nach der alten Ordnung; der Rest wird gerade bearbeitet. Veith verweist auf letzthin abgeschlossene Arbeiten wie z.B. die Neuordnung der Werke zur Numismatik, Geographie und Statistik durch den Kustos Niederstetter oder die Berichtigung des Lokalkatalogs der Klassiker durch der Skriptor von Kis und berichtet detailliert über die Aufstellung der neugeordneten Werke im Lesezimmer, der neuen Galerie, den Büros. Diese Neuordnung gelte bereits als richtungsweisend: so wurde in Paris eine Neuordnung nach Wiener Vorbild durch den Minister von Martignac empfohlen und im "Bulletin universel des Sciences et de l'Industrie" wurde sie durch den Baron Ferussac gelobt. Ad c.: Die Neuordnung wird sowohl im Grundkatalog als auch im Nominalkatalog vermerkt, da diese Kataloge regelmäßig auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin überprüft werden. Dies wurde von den Skriptoren Löhr und Neupauer vorgeno mmen; der Nominalkatalog wurde allerdings durch die schlampige Arbeit von Dregers beeinträchtigt. Der wissenschaftliche Katalog wurde nach dem Tod Löhrs vorerst nicht weitergeführt; Veith verweist diesbezüglich auf ein Hofdekret vom 24. Juni 1821, in dem der Neuordnung und Erstellung des alphabetischen Katalogs Priorität eingeräumt wird.
Verzeichnis von Bücherkategorien aus dem Bereich der allgemeinen Naturgeschichte, der Zoologie, der Botanik, der Mineralogie, der Geognosie, der Bergbau- und Hüttenkunde, der Technologie und der Landwirtschaft - undatiert.
Auszug aus der Bibliotheksinstruktion von 1825: § 128: Beschwerden und Streitfälle, die die Bibliotheken an Universitäten und Lyzeen betreffen sollen nach
Möglichkeit direkt von Bibliotheksvorsteher und akademischen Senat bzw. Lyzeumsrektor ohne Einschaltung der Landesstellen geklärt werden. Für die Bibliotheken von Mailand und Venedig sowie für die Bibliothek des Lyzeums von
Mantua werden Sonderregelungen getroffen.
Reg. Nr. 27 ad 184: Das Konsistorium teilt dem Bibliotheksvorsteher mit, daß der Bitte um Überlassung der Jahrgänge des Universitätstaschenbuches mit Ausnahme der bereits vorhandenen Jahrgänge 1828, 1831, 1832 und 1835 entsprochen wird und in Zukunft jeweils ein Exemplar der Bibliothek überlassen wird. Wegen der bereits erschienen Jahrgänge hat der Pedell erhoben, daß die Jahrgänge 1811 - 23, 1825 - 27, 1829, 1830 und 1833 noch erhältlich sind. Diese werden der Bibliothek übergeben.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium berichtet an die Vizedirektorate der theologischen und medizinisch - chirurgischen Studien, daß der Bibliotheksvorsteher bezüglich des Bücherverzeichnisses zwecks Ankauf von Büchern für die Bibliothek, das das Konsistorium an die Studienvizedirektorate geschickt hat, vorgeschlagen hat, daß es besser wäre, wenn sich die Vizedirektorate direkt mit ihm in Verbindung setzen würden. Da dies bis jetzt nicht geschehen ist, sollen sich die Vizedirektorate zunächst mit dem Konsistorium in Verbindung setzen - [beide Betreffe] Wien, 17. März 1835.
Konsistorialsitzung vom 17. März 1835: Dem Ansuchen des ersten Kustos um Überlassung eines Pflichtexemplars des Universitätstaschenbuches wird stattgegeben und der Pedell wird angewiesen, von nun an jährlich ein Pflichtexemplar des Taschenbuches der Bibliothek zu überlassen und die noch verfügbaren Jahrgänge ebenfalls der Bibliothek zu überreichen.
Der erste Kustos der Universitätsbibliothek, Karl Veith, teilt dem Konsistorium mit, daß die Jahrgänge 1828, 1831, 1832 und 1835 des "Taschenbuchs der Wiener Universität" bereits in der Bibliothek vorhanden sind und berichtet, daß sein Ansuchen vom 4. Oktober 1834 (vgl. Reg. Nr. 25 ad 184) bereits erfolgreich in die Tat umgesetzt wurde - Wien, 16. Jänner 1835.
Reg. Nr. 28 ad 184: Das Konsistorium schickt dem Bibliotheksvorsteher Verzeichnisse von Büchern, die für die Bibliothek angekauft werden sollen. Die Listen wurden von den juridischen Professoren von Egger, Winiwarter, von Papp und Springer angefertigt - Wien, 23. März 1835.
Das Vizedirektorat der juridischen Studien schickt dem Konsistorium vier Bücherverzeichnisse zum Ankauf für die Bibliothek - Wien, 19. März 1835.
Reg. Nr. 29 ad 184: Das Konsistorium teilt dem Bibliotheksvorsteher mit, daß die Professoren der Medizinischen Fakultät keine Vorschläge zum Ankauf von Büchern gemacht hätten - Wien, 7. Mai 1835.
Konsistorialsitzung vom 7. Mai 1835: der Vizedirektor der medizinisch - chirurgischen Studien berichtet dem Konsistorium, daß die Professoren der Medizinischen Fakultät keine Vorschläge wegen des Nachkaufs von Büchern gemacht hätten.
Der Vizedirektor der medizinisch - chirurgischen Studien, Philipp Alois von Holger teilt dem Konsistorium mit, daß die Professoren der Medizinischen Fakultät bis jetzt keine Vorschläge wegen des Neukaufs von Büchern für die Bibliothek gemacht hätten - Wien, 26. April 1835.
Reg. Nr. 30 ad 184: Das Konsistorium schickt dem Bibliotheksvorste her sechs Bücherlisten, die von den Professoren der Theologischen Fakultät erstellt wurden - Wien 15. August 1835.
Der Vizedirektor der theologischen Studien, Sigismund Schultes, teilt dem Konsistorium mit, daß die am 17. März verlangte Bücherliste erst jetzt erstellt werden konnte, da nun die Vorschläge der Professoren vollständig eingeholt wurden - Wien, 26. Juli 1835.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Zu Nr. 19: in Elench Datum mit 27. Oktober angegeben, auf Aktenstück 17. Oktober. Zu Nr. 27: die als Beilagen A - D ausgewiesenen Listen fehlen; ebenso die in Nr. erwähnten Listen.
 

Deskriptoren

Einträge:  Swieten, Gerhard van < Mediziner; Wien, Universität > (07.05.1700-18.06.1772) (Person\S)
  Leber, Ferdinand Joseph Edler v. (31.12.1727-14.10.1808; Anatomie) (31.12.1727-14.10.1808) (Person\L)
  Eckhel, Josef Hilarius < Numismatiker; Wien > (13.01.1737-17.05.1798) (Person\E)
  Jacquin, Nikolaus Joseph Freiherr von < Botaniker; Wien, Universität > (16.02.1727-26.10.1817) (Person\J)
  Koffler, P. Joseph < OP, Kofler, Archivar; Wien, Universität > (-16.09.1787) (Person\K)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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