Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.259 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.259 |
Titel: | Disziplinarverordnungen für Gymnasialschüler. |
Entstehungszeitraum: | 07.12.1797 |
Schachtelnummer: | 25 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 258 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 4 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Studienkonseß, folgende vorläufige Disziplinarverordnung für Gymnasialschüler an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Beim täglichen Meßbesuch sollen die Schüler von den Lehrern in die Kirche geführt und beaufsichtigt werden. Wenn sie in die Schule kommen, sollen sie sofort in ihre Klassen gehen und nicht auf den Gängen bleiben; nach dem Unterricht sollen sie von den Professoren zum Ausgang begleitet werden und ohne weiteren Aufenthalt nach Hause gehen. Die Schüler schulden den Professoren Ehrerbietung; wenn sie diese nicht leisten, sollen sie bestraft werden. Die Aufsicht über die Klassen soll neben dem "familias" noch zwei weitere Schüler besorgen, die ihre Mitschüler beobachten und mögliche Verfehlungen dem Professor melden. Für diese Aufgabe sollen sie vom Schulgeld befreit werden. Die Professoren soll jedes Monat diejenigen Schüler vor versammelter Klasse namhaft machen, die Vorschriften übertreten haben oder durch ständiges schlechtes Betragen auffallen. Ein Verzeichnis dieser Schüler soll an die Niederösterreichische Regierung geschickt werden. Schwere Vergehen sollen direkt an die Regierung gemeldet werden, damit eine Untersuchung eingeleitet werden kann. Die Gymnasien sollen regelmäßig durch den Repräsentanten des Studienkonsesses kontrolliert werden - Wien, 7. Dezember 1797. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22802 |
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