Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.263 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.263 |
Titel: | Disziplinarverfügungen für Gymnasialschüler - Überwachung durch Studienkonseß. |
Entstehungszeitraum: | 28.02.1798 - 16.05.1798 |
Schachtelnummer: | 25 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 262 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 25 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Professor der Poetik am akademischen Gymnasium, Anton Stein, gibt an, daß das sittliche Betragen seiner Schüler in der Schule und bei den Gottesdiensten vorschriftsmäßig gewesen ist - Wien, 28. Februar 1798. Der Professor der griechischen Sprache am St. Anna - Gymnasium, Franz Carl Alter, gibt an, daß das Betragen seiner Schüler am akademischen und am St. Anna - Gymnasium zufriedenstellend war. Folgende Schüler des St. Anna - Gymnasiums haben gegen die Disziplinarverfügungen verstoßen: Anton Aringer, Wilhelm Diell, Joseph Hottenrodth, Joseph Klasel, Franz Ornauer, Franz Purscher, Georg Reif, Joseph Sikard und Joseph Wittmann - Wien, 4. März 1798. Der Studienkonseß berichtet an die Niederösterreichische Regierung über die Befolgung der Dekrete vom 7. Dezember 1797, vom 3. Februar, 17. und 22. März [Reinschrift] - Wien, 4. April 1798. [Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Studienkonseß mit, daß Regierungsverordnungen wortwörtlich bekannt zu machen sind. Die vom Konseß angegebenen Gründe für die Auslassung der Passage über die nachlässigen Schüler werden als nicht ausreichend erachtet; deshalb soll diese Verfügung nachträglich bekanntgegeben werden. Bei den monatlichen Sittenberichten soll auch genau über die bisherigen Maßnahmen berichtet werden. Die Regierung habe nur deshalb selbst Untersuchungen gegen Schüler eingeleitet, weil der Studienkonseß seine Arbeit offenbar nicht ordentlich erfüllt. Wenn auftretende Fälle von Verstößen gegen die Disziplinarverfügungen immer sofort bearbeitet würden, würden sie nicht zu schwerwiegenden Fällen anwachsen. Die Kritik des Studienkonseß an Prof. Alter, daß dieser seine Anzeige direkt an die Regierung gerichtet habe, sei nicht berechtigt - Wien, 27. April 1798. Der Studienkonseß teilt dem Präfekten des St. Anna - Gymnasiums, Wilhelm von Brink, die Verfügungen des Regierungsdekrets vom 24. April bezüglich der Strafen für die Schüler des St. Anna - Gymnasiums mit. Der Studienkonseß teilt dem Beisitzer des Konseßes, Ignaz von Wattrang, mit, daß er aufgrund des Regierungsdekrets vom 24. April dafür sorgen soll, daß sich Anton Bitterlich, Schüler am St. Anna - Gymnasium, bei Prof. Müller öffentlich entschuldigen soll, weil er dessen Schüler von Wildenfels dazu verleitet hat, in eine fremde Schule zu gehen. Der Studienkonseß teilt den Professoren der Gymnasien mit, daß durch das Regierungsdekret vom 24. April verfügt wurde, daß bei der Beurteilung der Sitten der Schüler keine Standesunterschiede gemacht werden dürfen. Während des Unterrichts dürfen sich die Schüler nicht an fremden Schulen aufhalten, es sei denn, sie haben eine schriftliche Erlaubnis ihres Professors. Diese Verfügungen sollen den Schülern bekannt gemacht werden. Der Studienkonseß teilt dem Universitätspedellen Johann Baptist Kunstmann, daß er aufgrund der Verfügungen des Regierungsdekrets vom 24. April das Nötige für die Arreststrafen der Schüler Ornauer, Neumann, Raffe, Mastalier und Fischer zu veranlassen hat. Außerdem soll er dem Joseph Fischer mitteilen, daß die Zahlung seines Stipendiums bis zum Ende des Schuljahres eingestellt wird [4 Konzepte - Wien, 9. Mai 1798]. Der Studienkonseß antwortet der Niederösterreichischen Regierung auf den Bescheid vom 27. April und rechtfertigt sich gegen die darin getätigten Vorwürfe. Die beanstandete Passage, die bei der Bekanntgabe des Regierungsdekrets vom 3 Februar weggelassen wurde, wird nachgetragen. Der Konseß konnte vor der Bekanntgabe keine Anfrage an die Regierung richten; der Inhalt des Dekrets wurde durch die |
| Weglassung aber nicht wesentlich verändert. Der Vorwurf, daß in den monatlichen Berichten des Konseß die Maßnahmen gegen angezeigte Schüler nicht ausreichend angegeben werden, kann nicht in erster Linie dem Konseß zur Last gelegt werden. Viele Lehrer berichten gar nicht über diese Maßnahmen. So habt in der Sitzung vom 6. November nur Prof. Alter die Schüler Ornauer, Diell, Sikard, Wagner und Wittmann al s unruhige und den Unterricht störende Schüler angegeben. Professor Rauecker hat mehrere Schüler angegeben, die keine Beichtzettel für Weihnachtsbeichte hatten. Die Schüler Prof. Alters wurden vor die Lehrerversammlung zitiert und erhielten einen Verweis. Prof. Rauecker sollte seine Schüler auf Weisung des Studienkonseß befragen, warum sie keine Beichtzettel vorweisen konnten, erhielt aber keine Antworten. Schließlich bittet der Studienkonseß um Auskunft, wann er seine Aufsichtspflicht verletzt und untätig gewesen sei. Der Vorfall bei der Griechischprüfung könne nicht als Beispiel herangezogen werden, da er nicht vorhersehbar war. Prof. Alter habe außerdem nie Anzeigen bezüglich seiner Schüler an den Studienkonseß gerichtet. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte der Konseß eine Untersuchung eingeleitet. Die Sitzungen des Studienkonseßes finden immer dann statt, wenn Themen zu verhandeln sind. Diese werden mit der notwendigen Genauigkeit bearbeitet. Da der Konseß jedoch von den Meldungen der Lehrer bzw. der Lehrerversammlungen abhängig sei, könne er erst dann aktiv werden, wenn diese ihre Meldungen erstattet haben. Die Verordnungen der Regierung wurde stets den Lehrern und den Lehrerversammlungen bekannt gemacht; weitere Mittel zur Durchsetzung der Verordnungen stehen dem Konseß nicht zur Verfügung. Schließlich meint der Konseß nochmals, daß die Anzeige Prof. Alters nicht so schwerwiegend sei, daß er sie direkt an die Regierung zu richten hätte - Wien, 16. Mai 1798. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Bericht des Studienkonseß - vgl. CA 1. 2. 261(Konzept). Dekrete vom 7. 12. 1797 und 3. 2. 1798 - s. CA 1. 2. 259 und 260. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Kunstmann, Johann Baptist < Pedell; Wien, Universität > (-1801) (Person\K) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22818 |
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