AT-UAW/CA 1.3.284 Klage des Universitätskassiers Freyberger gegen den Hausmeister Gall wegen Verleumdung., 1812.11.26-1812.12.17 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.284
Signatur Archivplan:CA 1.3.284
Titel:Klage des Universitätskassiers Freyberger gegen den Hausmeister Gall wegen Verleumdung.
Entstehungszeitraum:26.11.1812 - 17.12.1812
Schachtelnummer:34
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 283
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:27 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Universitätskassier und Gebäudeinspektor Johann Nepomuk Freyberger berichtet dem Konsistorium, daß er bereits 1807 erstmals Klage gegen den Hausmeister im akademischen Schulgebäude Johann Gall geführt hat, da dieser seine Pflichten vernachlässige und ihm gegenüber ein unangemessenes Benehmen zeige. Die Ermahnung des Konsistoriums zeigte allerdings keine lange Wirkung; Gall benahm sich bald wieder unverschämt und verleumdete Freyberger bei der Regierung, indem er angab, daß dieser ihm aufgetragen habe, das Brennholz für den Winter unentgeltlich zu schneiden. Bei der darauffolgenden Untersuchung stellte sich heraus, daß diese Behauptungen unwahr waren. Gall versuchte offenbar, sich von der Beaufsichtigung durch den Gebäudeinspektor zu befreien. Einige Zeit später entdeckte Freyberger gemeinsam mit dem Universitätssyndicus von Scheidlein im Arrest des akademischen Schulgebäudes eine Menge gehackten Brennholzes, das von Gall gestohlen worden war. Freyberger ließ es bei der Drohung bewenden, daß Gall im Wiederholungsfall entlassen werde. Gall verfaßte eine neuerliche Anzeige an den Vizedirektor Schönberger, indem er Freyberger beschuldigte, ihm nicht genügend Holz zur Heizung der Schulräume zuzuteilen. Das Holz für den eigenen Ofen müsse er selbst kaufen. Freyberger erklärt, daß diese Angaben unwahr seien; seit seiner Ernennung zum Gebäudeinspektor 1807 hat er keinem Universitätsdiener ein bestimmtes Pauschale an Brennholz gegeben, sondern das Holz immer nach Bedarf verteilt. Gall habe ausreichend Brennholz erhalten; dies kann durch den Holzhändler Paul Graessl sowie die Eintragungen in die Kassabücher bezeugt werden. Da die Anzeige Galls eine Verleumdung ist, bittet Freyberger das Konsistorium, daß Gall als Verleumder bestraft werde - Wien, 26. November 1812.
[Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß Gall in der Anwesenheit Freybergers durch den Universitätssyndicus streng ermahnt werde, diesen ihn Zukunft ehrerbietig zu behandeln. Freyberger soll sich künftig Empfangsbestätigungen für abgegebenes Brennholz ausstellen lassen - Wien, 17. Dezember 1812.
Beilagen zum Bericht Freybergers:
[1]: Der Hausmeister des akademischen Gymnasiums, Johann Gall bittet den Vizedirektor der Gymnasialstudien mit dem Gebäudeinspektor wegen der Brennholzzuteilung für das akademische Gymnasium zu sprechen. Er habe eine Pauschalzuteilung von 28 Klafter geschnittenes Holz erhalten, was für die Beheizung der Schulräume viel zu wenig sei; für sich selbst habe er kein Holz erhalten - 12. Oktober 1812.
[2]: Der Universitätskassier Freyberger bestellt beim Holzhändler Graessl Brennholz für den Bedarf des akademischen Gymnasiums [8 Bestellungen] - 28. Oktober 1811 - 31. März 1812.
[3]: Der Holzhändler Paul Grässl bestätigt, daß er auf Anweisung des Gebäudeinspektors Freyberger dem Hausmeister im akademischen Gymnasium Johann Gall im Winter 1811/12 insgesamt 28 Klafter 3 Schuh langes Brennholz abgegeben hat - Wien, 21. Oktober 1812.
[4]: Auszug aus dem Universitäts - Kassajournal: Aufstellung über das von dem Holzhändler Graessl in das akademische Gymnasium gelieferte Brennholz, das vom Hausmeister Johann Gall entgegengenomme und vom Universitätskassier Freyberger bezahlt wurde - Wien, 14. November 1812.
Untersuchungsprotokoll vom 26. November 1812: Gall sagt aus, er habe im vorigen Jahr 28 Klafter abgeschnittenes Brennholz erhalten; dieses Jahr habe er 22 Klafter an 2 1/2 Schuh langem Holz erhalten. Er habe fünfmal Brennholz vom Holzhändler abgeholt. Freyberger legt die Anweisungen an den Holzhändler sowie die Auszüge aus dem
Kassajournal vor und belegt, daß es keine Pauschalzuteilungen gab. Gall setzt noch hinzu, daß er einmal weniger Holz als angegeben erhalten habe; er möchte aber keine Beschuldigungen gegen Freyberger richten. Er erklärt sich bereit, vor den Vizedirektoren der philosophischen und der Gymnasialstudien zu erklären, daß seine Anzeige keine Beschuldigung gegen Freyberger sein sollte.
Der Universitätssyndic us Georg Scheidlein berichtet dem Konsistorium über das Ansuchen des Universitätskassiers Freyberger, den Hausmeister Gall wegen Verleumdung zu bestrafen. Es sei zwar nachgewiesen worden, daß Gall in seinem Gesuch an den Vizedirektor die Unwahrheit gesagt habe; eine Verleumdung im juristischen Sinn kann aber nicht bewiesen werden. Gall beharrt auf seiner Aussage, daß er nur die von ihm angegebene Menge Holz erhalten habe und hat erklärt, nicht alle Anweisungen Freybergers erhalten zu haben. Mit diesem Gesuch wollte er Freyberger nicht beschuldigen, sondern er habe nur den Vizedirektor gebeten, daß er eine ausreichende Menge an Brennholz erhalte. Er hat sich auch bereit erklärt, vor den Vizedirektoren zu bestätigen, daß die Anzeige nicht als Beschuldigung gedacht war. Man kann sicher sagen, daß Gall unrichtige Angaben gemacht hat bzw. seine Angaben nicht beweisen kann. Scheidlein überläßt dem Konsistorium die Entscheidung, ihn dafür zu bestrafen. Auch eine eventuelle Bestrafung wegen seines ungebührlichen Benehmen gegenüber einem Vorgesetzen kann bestraft werden - Wien, 28. November 1812.
[anschließend]: Das Konsistorium verfügt, daß der Universitätskassier künftig darauf achten soll, daß bei der Übernahme von Holz durch die Universitätsdiener der genaue Empfang bestätigt wird. Gall soll erklären, daß er mit seiner Anzeige Freyberger nicht beschuldigen wollte und erhält einen Verweis wegen seines ungebührlichen Benehmens. Wenn in Zukunft Ähnliches passiert, wird er entlassen - Wien, 15. Dezember 1812.
Das Konsistorium verfügt, daß Gall streng ermahnt werden soll, daß er in seiner Anzeige an den Vizedirektor der Gymnasialstudien falsche Angaben über das erhaltene Brennholz gemacht hat. Er soll erklären, daß er nicht vorhatte, Freyberger zu beschuldigen und sich verpflichten, ihn künftig ehrerbietig zu behandeln - Wien, 12. Dezember 1812.
[linke Seite]: Der Dekan der Juridischen Fakultät, Joseph Ragg, erklärt, daß es keinen Beweis für Verleumdung gäbe. Freyberger soll darauf achten, daß künftig die Universitätsdiener, die Brennholz vom Holzhändler abholen, den geneuen Empfang bestätigen. Gall soll für sein Betragen in Gegenwart des Gebäudeinspektors vom Universitätssyndicus ermahnt werden - Wien, 13. September 1812.
 

Deskriptoren

Einträge:  Freyberger, Johann Nepomuk < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (ca. 1753-13.09.1819) (Person\F)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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