AT-UAW/CA 1.0.299 Besetzung einer Kanonikerstelle in Linz., 1621.11.26-1801.07.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.299
Signatur Archivplan:CA 1.0.299
Titel:Besetzung einer Kanonikerstelle in Linz.
Entstehungszeitraum:26.11.1621 - 29.07.1801
Schachtelnummer:7
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 288
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:36 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Ferdinand II. befiehlt dem Kardinal Melchior Khlesl und dessen Offizial, den Johann Georg Henischius, der ihm von der Universität für die durch das Ausscheiden des Athanasius Magnus freigewordene Kanonikerstelle präsentiert wurde, zu investieren - Wien, 26. November 1621 [Abschrift].
[nicht vollständig]: Die Universität berichtet an den Kaiser, daß gegen Petrus Vauthier, der für eine Kanonikerstelle vorgeschlagen wurde, Einwände erhoben wurden. Die Universität habe seit der Nova Reformatio das Präsentationsrecht für sechs Kanonikerstellen. Der Einwand gegen Vauthier lautet, daß er kein Deutscher sei. Es wird dargelegt, daß er aus der Stadt Bruntrut stammt, die die Residenz des Bischofs von Basel ist. Dieser ist reichsunmittelbar; deshalb ist der Einwand gegen Vauthier nicht korrekt. Außerdem gibt es kein Dekret, daß die Aufnahme von Ausländern als Kononiker verbiete; dagegen gibt es Beispiele, daß Personen, die nicht aus dem Reich stammen, für Kanonikerstellen präsentiert wurden wie z.B. der Däne Christian Lorenz von Arrupp, der Engländer Elemosynarius Tayllerus oder der Italiener Caccia oder Johann Peter Petitperin, der ebenfalls aus Pruntrut stammt. Vauthier habe sich seit langem um die Universität verdient gemacht und ist bereits seit 7 Jahren Mitglied der Theologischen Fakultät. Deshalb wurde er auch im Konsistorium nominiert. Beiliegende Urkunden sollen belegen, daß die Präsentation der Kanoniker nicht direkt vom Landesfürsten, sondern zuerst von der Universität vorgenommen wurden. Was den anderen Kandidaten, den Hofkaplan Vogl betrifft, so besitzt dieser nicht diesselben Qualitäten wie Vauthier; außerdem war Vauthier bereits gewählt worden, als der Befehl bezüglich Vogl eintraf. Es wurde ihm aber die Expektanz auf die nächste freiwerdene Kanonikerstelle entweder in Wien oder in Preßburg angeboten. Die Universität bittet, die bereits erfolgte Präsentation nicht mehr umzustoßen, da sie gemäß der ihnen gegebenen Privilegien erfolgt ist - undatiert; ca. 1659/60.
Leopold I. befiehlt dem Bischof Ernst, den Johann Georg Krafftl, der ihm von der Universität für die durch den Tod des Johann Caspar Garizutti freigewordene Kanonikerstelle präsentiert wurde, zu investieren - Wien, 23. Juli 1699.
Maria Theresia befiehlt dem Erzbischof Joseph Trautson und dessen Offizial, den Anton Martin de Stegner, der ihr von der Universität für die durch die Resignation des Anton Marxer freigewordene Kanonikerstelle präsentiert wurde, zu investieren - Wien, 7. September 1752.
Die Niederösterreichische Regierung teilt der Universität mit, daß der Kaiser die Präsentation des Universitätsprofessors Joseph von Herbert für eine Kanonikerstelle bei St. Stephan bewilligt habe. In Zukunft solle aber niemand vorgeschlagen werden, der nicht mindestens 10 Jahre in der Seelsorge tätig war - Wien, 3. November 1783.
Der Landmarschall J. A. Graf von Pergen teilt der Universität mit, daß durch ein Hofdekret vom 2. Februar 1787 verfügt wurde, die Zahl der Domherren an den Domkapiteln in Erbländern zu reduzieren. Künftig dürfen bei Erzbistümern und Metropolitankirchen höchstens 12, bei Bistümern höchstens 8 Domherrenstellen besetzt werden. Deshalb werden vorläufig keine Domherrenstellen mehr nachbesetzt, bis an allen Domkapiteln die erlaubte Zahl erreicht ist. Die Privilegien von Erzbischöfen, Bischöfen oder Städten bezüglich der Nachbesetzung werden durch diese Verordnung nicht angetastet, sie sollen aber zur Bestätigung an die Regierung geschickt werden [Abschrift; vermutlich Beilage A zum Bericht des Dekans Ramponi - s.u.] - Wien, 22. März
1787.
Der Dekan der Juridischen Fakultät, Ernst von Ramponi, referiert über die rechtlichen Grundlagen der Besetzung der sechs Kanonikerstellen. Dieses Recht der Universität geht auf Albrecht III. zurück, der der Universität die Ernennung von 8 Domherren gestattete. 1554 wurde diese Zahl durch Ferdinand I. auf 6 reduziert. Dieses Privileg wurde am 25. August 1787 bestätigt: die Universität hat da s Recht zur Präsentation von vier Domherrenstellen in Wien und zwei in Linz. Zwei Stellen sollen von theologischen Professoren besetzt werden, die mindestens 14 Jahre an der Universität gelehrt habe und die vier übrigen von verdienten Seelsorgern. 1792 wurden die Zahl der Kanonikerstellen weiter reduziert. Ein Dekret vom 26. Oktober regelt Besetzung der Kanonikate: 1. Keine bestimmten Kanonikate dürfen mehr besetzt werden, die Vorrückung erfolgt nach Rang und Alter 2. Der neue Domherr bezieht letztes Kanonikat 3. Die ersten zwei erledigte Stellen werden vom Landesfürsten besetzt, die dritte von der Universität. Ramponi meint, daß durch die automatische Vorrückung den von der Universität zu ernennenden Domherren nicht das Einkommen zugute kommt, das an die beiden Kanonikate gebunden ist. Allerdings sei ein Protest gegen diese Bestimmung nicht sinnvoll, da die Universität ja diese Stellen nicht dotiert hat, sondern nur ein Ernennungsrecht besitzt. Die Universität soll vom Hof die Erlaubnis erbitten, für die erledigten Stellen Ernennungsrecht auszuüben - Wien, 20. Jänner 1794.
Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung, ihr Präsentationsrecht bei den ersten beiden freiwerdenden Kanonikerstellen in Linz ausüben zu dürfen. Durch den Tod der beiden Domherren Planz und Rollemann seien bereits zwei Stellen freigeworden - Wien, 21. Jänner 1794.
Die Niederösterreichische Regierung teilt der Universität mit, daß durch ein Hofdekret vom 30. Oktober 1795 verfügt wurde, daß die Universität das Präsentationrecht für die nächsten beiden freiwerdenden Kanonikerstellen in Linz habe. In Zukunft habe sie das Präsentationsrecht für die von der Universität besetzen Kanonikate. Beim Wiener Domkapitel müssen noch 2 Domherrenstellen freiwerden, bevor die gewünschte Zahl erreicht ist. Danach soll bei der Nachbesetzung ebenso wie in Linz verfahren werden - Wien, 14. November 1795.
Das Konsistorium teilt dem Linzer Domkapitel die allerhöchste Entschließung vom 30. Oktober 1795 mit. Die Universität habe das Recht, Kandidaten für die beiden nächsten freiwerdenden Kanonikerstellen in Linz zu präsentieren. Das Recht auf Besetzung zweier Kanonikate wird bestätigt. Deshalb wird das Linzer Domkapitel ersucht, freigewordene Kanonikerstellen, die von der Universität besetzt wurden, an dies zu melden - Wien, 26. November 1795.
[direkt anschließend]: Die Niederösterreichische Regierung teilt der Universität die Regelung der Besetzung der Linzer Kanonikate mit [S.o. - beides Konzepte] - Wien, 26. November 1795.
Das Linzer Domkapitel teilt dem Konsistorium mit, daß es die Note vom 26. November 1795 erhalten habe und sagt zu, freigewordene Kanonikerstellen dem Konsistorium zu melden - Linz, 9. Jänner 1796.
Vortrag auf der Konsistorialversammlung am 29. Juli 1801: 1. In der Frage der Heirat zwischen Witwen, die Pension von der Universität beziehen und Offizieren ist ein Regierungsdekret per 26. Mai 1801 erlassen worden. 2. Johann Nepomuk Sortschan bittet als Superintendent der Knafflischen Stiftung um die Bewilligung von 21 fl. 31 kr. für die Anlegung eines neuen Brunnens, da der alte Brunnen im Stiftungshaus "im Jakobergassel" kein
Wasser mehr gibt. Der Vortragende gibt eine positive Empfehlung ab. 3. Eine Kanonikerstelle beim Linzer Domkapitel ist neu zu besetzen. Es gibt zwei Kandidaten: Dr. phil. Franz Kantes und Dr. theol. Gregor Mayer. Kantes führt zu seinen Gunsten an, daß er zunächst am Gymnasium in Klagenfurt unterrichtete. Seit 1774 ist er Mitglied der Philosophischen Fakultät und war Dekan und Prokurator der Österreichischen Nation sowie Superintendent der Rumpfschen Stiftung. Außerdem war er Pfarrer in Matzleinsdorf, später Pfarrer im Arbeitshaus und schließlich Pfarrer auf der Wieden. Gregor Mayer gibt zunächst an, daß seine Ordenszugehörigkeit kein Hindernis für die Übernahme der Kanonikerstelle sei und belegt dies anhand verschiedener Gesetze wie z. B. einer Bestimmung des Konzils von Trient, einer Bulle Benedikt s XIV.; weiters einer Hofresolution vom 16. August 1787und schließlich mit Beispielen aus der Praxis wie die Fälle des P. Gratian und P. Sucker oder des Abtes von Melk, Maximilian Nadler. Außerdem hat Mayer sich zahlreiche Verdienste um die Wissenschaften gemacht: so hat er bis 1783 Ästhetik, Philosophie und hebräische Sprache unterrichtet und nach der Aufhebung der Klosterstudien einen Plan für den Unterricht der Ordensbrüder ausgearbeitet. An der Wiener Universität unterrichtete er zunächst griechische Sprache und Hermeneutik; nach der Emeritierung des Prof. Monnsperger auch die hebräische Sprache und schließlich auch noch Bibelexegese. Neben seiner Lehrtätigkeit hat er auch verschiedene Schriften veröffentlicht. Der Vortragender stimmt für Gregor Mayer und verweist auf die Hofresolution vom 16. August 1787, in der verfügt wird, daß vier der sechs Kanonikerstellen, die von der Universität vergeben werden sollen, mit verdienten Seelsorgern zu besetzen sind; die zwei restlichen Stellen sollen mit Universitätslehrern besetzt werden. Die nun freigewordene Stelle gehört zu den beiden Kanonikaten, die mit Universitätslehrern zu besetzen sind - Wien, 29. Juli 1801.
Zusammenfassung der verschiedenen Gesetze zur Präsentation der Kanoniker - 10. März 1884.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Zusammenstellung verschiedener Texte zur Entwicklung des ius conferendi. Zur Datierung des unvollständigen Berichts: Vauthier seit 1652 Fakultätsmitglied; Text: "vor Siben Jahren" Sitz in Fakultätsversammlungen erhalten - daher ca. 1659/60.
 

Deskriptoren

Einträge:  Sortschan, Johann Nepomuk < Jurist; Wien, Universität > (-11.12.1815) (Person\S)
  Marxer, Franz Anton < Anton Franz Xaver, Theologe; Wien, Universität > (1703/ca. 20.05.1704-25.05.1775) (Person\M)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-UAW/CA 5.3 Universitätskanonikate, 1631 (ca.)-1871 (ca.) (Bestand)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22920
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem