AT-UAW/CA 2.0.296 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1793 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1794.12.18-1794.12.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.296
Signatur Archivplan:CA 2.0.296
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1793 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:18.12.1794 - 29.12.1794
Schachtelnummer:44
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 292
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:31 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Claudius Feigen, Ernst von Ramponi, Michael Julian Haunalter und Joseph Lusner berichten dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen und die Rechnungen des Superintendenten und des Präfekten der Universitätskirche für 1793 geprüft haben. Der Kurator der Callmünzerischen Stiftung hat beim Kauf einer Obligation zu 300 fl. um 16 kr. zu viel Zinsen als Ausgabe verrechnet und soll dieses in der nächsten Rechnung richtigstellen. Die Quittungen für den Stipendiaten Joseph Kallminzer sind zwar vom Betrag her richtig, weisen aber Fehler beim Zeitraum für die Stipendien auf. Außerdem soll er vom Kassarest von 809 fl. 39 1/2 kr. 100 fl. veranlagen lassen, da noch das Stipendium für Wolfgang Kallminzer zu bezahlen ist. Der Superintendent der Andreas und Thomas Cronischen Stiftungen hat zwei Obligationen zu je 100 fl. übergeben. Der Superintendent der Engelhartischen Stiftung soll vom Kassarest in der Höhe von 183 fl. 16 kr. 100 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Ferdinandäischen Stiftung, Anton Ambschell, soll neben dem Kassarest von 22 fl. 7 kr. auch das Stiftungskapital von 2600 fl. in Empfang stellen; außerdem soll er die Stempelgebühr für die Quittung des Ferdinand Eschenbrucker nachtragen. Der Superintendent der Gerdesischen Stiftung, Joseph von Sensel, soll den Kauf von Obligationen künftig mit ordentlichen Börsezetteln nachweisen. Der Superintendent der Goldbergstiftung hat eine Obligation zu 200 fl. für die Philippinische Stiftung erstanden und soll diese nun ordnungsgemäß verrechnen. Der Superintendent der Haidenburse soll vom Kassarest in der Höhe von 139 fl. 28 kr. 100 fl. veranlagen lassen; ebenso soll der Superintendent der Kilber - Vilinischen Stiftung 200 fl. von den 286 fl. 53 kr. Kassarest veranlagen lassen. Der Superintendent der Knafflischen Stiftung hat die Obligation zu 200 fl. deponiert; da er dieses Jahr einen Kassarest von 507 fl. 55 3/4 kr. hat, soll er davon 400 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Lilienburse soll ebenfalls 100 fl. der 119 fl. 47 kr. Kassarest veranlagen lassen. Ebenso soll der Superintendent der Mayzenischen und Ohlayischen Stiftung von den Restbeträgen von 138 fl. 33 kr. bzw. 196 fl. 35 kr. jeweils 100 fl. veranlagen lassen. Auch der Superintendent der Molitorischen Stiftung soll 200 fl. der 232 fl. 56 kr. Kassarest veranlagen. Der Superintendent der Osburgischen Stiftung hat wie befohlen eine Obligation zu 50 fl. erstanden und deponiert. Da er aber auch in diesem Jahr einen Kassarest von 103 fl. 48 kr. hat, soll er wieder 100 fl. veranlagen lassen. Bei der Philippinischen Stiftung hat die Goldbergstiftung 13 fl. 34 kr. bezahlt, da das Philippinische Stiftungskapital nicht reicht, um die Stipendien in der Höhe von 225 fl. 34 kr. zu bezahlen. Der Superintendent der Bricci - Ramingischen Stiftung hat die ihm befohlenen Punkte erfüllt. Der Superintendent der Rosenburse hat die ihm befohlenen Punkte bis auf die Eintreibung des ausständigen Leibgedingszinses erfüllt. Der Superintendent der Rumpfschen Stiftung hat die Stempelgebühr für die Quittung des Karl Schwinger nachgetragen. Der Superintendent der Scheuermannischen Stiftung hat die ausständigen 12 fl. an St. Stephan bezahlt. Weiters soll er vom Kassarest in der Höhe von 128 fl. 100 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Steinstrasserischen Stiftung hat die ihm befohlenen Punkte erfüllt. Der Superintendent der Olberischen Stiftung soll 400 fl. der 422 fl. 5 kr. Kassarest veranlagen lassen. Der Erbe des verstorbenen Präfekten der Universitätskirche, Franz von Rain hat die Mängel in den letzten beiden
Rechnungen korrigiert; deshalb kann man ihm das Absolutorium ausstellen, nachdem der neue Präfekt Andreas Paar den Empfang des Kassarestes von 29 fl. 16 kr. bestätigt hat. Die Kommissäre schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die Behebung der festgestellten Mängel zu befehlen. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1794 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; sonst droht ein e Strafe von 6 Reichstalern [Konzept und Reinschrift] - Wien, 18. Dezember 1794.
[Rückseite der Reinschrift]: Das Konsistorium verfügt, daß die Absolutorien für die Superintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre ausgestellt werden sollen - Wien, 29. Dezember 1794.
Verzeichnis der Kapitalien und Restbeträge der Stiftungen nach den Rechnungen für 1793.
Konzepte für die Absolutorien an die Stiftungssuperintendenten - Wien, 29. Dezember 1794.
 

Deskriptoren

Einträge:  Rain, Franz Xaver Freiherr von < Theologe; Wien, Universität > (ca. 1724-1794) (Person\R)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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