AT-UAW/CA 2.0.297 Vorschläge des Studienkonseß für die Vergabe von Stipendien aus dem Unterrichtsgeld für das 2. Semester 1795., 1795.01.21-1795.04.15 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.297
Signatur Archivplan:CA 2.0.297
Titel:Vorschläge des Studienkonseß für die Vergabe von Stipendien aus dem Unterrichtsgeld für das 2. Semester 1795.
Entstehungszeitraum:21.01.1795 - 15.04.1795
Schachtelnummer:44
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 293
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Studienkonseß überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Gesuche für die Stipendien aus dem Unterrichtsgeld. Die Stipendiaten der ersten Klasse Adam Chmel, Joseph Hantschl, Ignaz Hubner, Ignaz Tallatschek, Franz Melcher, Ignaz Pessuca [?] sind ausgetreten; Matthias Pohl hat sein Jusstudium beendet und hat sich nicht mehr gemeldet. Ob Joseph Stumpf sein Stipendium weiter bezieht oder es verliert, wird noch entschieden. Weiters sind die Stipendiaten der zweiten Klasse Joseph Bayer, Johann Fritz, Joseph Stiedemann, Franz Chimani, Andreas Meßly, Johann Seiberl, Anton Haas, Anton Schwarz, Joseph Revenaz, Joseph Prededitsch de Csaka ausgetreten. Dies gilt auch für die Stipendiaten der dritten Klasse Johann Stein, Joseph Hegenauer, Ferdinand Stalz und Johann von Beuhka [?]. Die Medizinstudenten Joseph von Kaufmann, Johann Menner und Franz Mayer bereiten sich auf die Rigorosen vor; Johann Szestrensky hat die fehlenden Zeugnisse nachgereicht und Heinrich Mand hat durch Atteste belegt, daß er seine Prüfungen wegen Krankheit nicht absolvieren konnte. Für die freien Stipendien der ersten Klasse werden die bisherigen Stipendiaten der zweiten Klasse Thomas Reiski, Anton Ripelli, Michael Polsater, Joseph Dörfl, Joseph Nittel, Franz Mußnig, Joseph Hollan und für den Fall, daß Joseph Stumpf sein Stipendium verliert, Kaspar Skladal vorgeschlagen. Dadurch werden insgesamt 17 Stipendienplätze der zweiten Klasse frei; für diese werden folgende Studenten vorgeschlagen: Sigismund Hermann, Johann Assen, Anton Gassebner, Joseph Hye, Philipp Rosenstingl, Augustin Lang, Heinrich Mend und Johann Mayer. Anstelle der Stipendiaten Peter Fischer, Joseph Kaiser und Scestrensky werden Joseph Zlobitzky, Leopold Weiß, Ildephons Schneller, Johann Haiderer und Michael Juneck [?] vorgeschlagen. Außerdem werden Johann Springer, Joseph Pfliegler, Matthias Tuscher und Andreas Mlodinsky vorgeschlagen. Die 14 freigewordenen Stipendien der dritten Klasse sollen mit Karl Bauer, Klement Wolf, Leopold Weber, Joseph Wranitzky, Joseph Göbhart, Anton Hut, Johann Nepomuk Fischer, Ferdinand Ebenwirth, Joseph Moreau, Leopold Klein, Anton Labar, Joseph Rötzer, Joseph Grünbök und Philipp Mohrweiser besetzt werden. Dadurch werden noch sechs Stipendien der vierten Klasse frei, die mit den Schülern Christoph Mayer, Emanuel Tetschner, Fidelis Sumer, Joseph Agrikola, Jakob Rainer und Ignaz Jandovsky besetzt werden sollen. Diejenigen Bewerber, die diesmal nicht berücksichtigt werden konnten, wurden vom Studienkonseß als Kandidaten für die Befreiung vom Unterrichtsgeld vorgeschlagen; außerdem sollen sie bei der nächsten Stipendienvergabe bevorzugt werden. Dies gilt v.a. für die Studenten Kesaar, Rubana, Tapp und Tastel. Außerdem wird erklärt, daß es nicht am Studienkonseß liege, daß nur wenige Schüler des Kremser Gymnasiums Stipendien erhalten. Weiters sei der Präfekt des Gymnasiums im Irrtum, wenn er jene Schüler, die nach Wien zum Studieren kommen, nicht mehr zu den Kremser Stipendiaten zählt, wie dies bei Johann Haiderer der Fall ist. Schließlich bittet der Studienkonseß im Fall des Studenten Prededitsch de Csaka um eine Entscheidung - Wien, 21. Jänner 1795.
[Rückseite]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Studienkonseß mit, daß durch eine Hofentschließung bekannt gemacht wurde, daß die Vorschläge akzeptiert wurden. Weiters wird daran erinnert, daß der gleichzeitige Bezug von mehreren Stipendien verboten ist und daß die Studenten in diesem Fall beide Stipendien verlieren und auch künftig keine Stipendien beziehen dürfen. Außerdem wird daran erinnert, daß der Gymnasiast Karl Tapp bei der nächsten Vergabe von Stipendien aus dem Unterrichtsgeld bevorzugt werden soll, wenn er die nötigen Studien- und Armutszeugnisse vorlegt und in der Zwischenzeit kein gestiftetes Stipendium erhält - Wien, 15. April 1795.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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