Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.3.305 |
Signatur Archivplan: | CA 1.3.305 |
Titel: | Übersiedlung der Universitäts- und der Pedellenkanzlei - Adaptierung der freigewordenen Räume zur Vermietung. |
Entstehungszeitraum: | 08.03.1814 - 24.03.1814 |
Schachtelnummer: | 34 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 304 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 5 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß nach der Untersuchung der Stadthauptmannschaft unter Beiziehung der Provinzialstaatsbuchhaltung und des Rektors wegen wirtschaftlicherer Nutzung der alten Universität verfügt wurde, daß die Universitätskanzlei wieder in der Wohnung des Syndicus angesiedelt werden soll; ebenso soll die Pedellenkanzlei in die Wohnung des Pedellen verlegt werden. Die freiwerdenden Räume im Erdgeschoß sollen zu Zinsgewölben umgestaltet werden und im Hof Holzgewölbe errichtet werden. Die Stadthauptmannschaft erhält den Auftrag, sich um die Umbauarbeiten zu kümmern, die nach dem Plan des Regierungsbaumeisters Koch und dem Kostenvoranschlag der Provinzialstaatsbuchhaltung durchgeführt werden. Der Gebäudeinspektor Freyberger soll beigezogen werden. Der Zins soll nach den Vorgaben der Quartierverteilungshofkommission ermitteln werden und die Mieter sorgfältig ausgewählt werden. Der Holzeinkauf wird künftig wie bei anderen öffentlichen Einrichtungen von der Stadthauptmannschaft in Absprache mit Freyberger erfolgen und soll jeweils zu Beginn der Ferien gemacht werden, da die Universitätsdiener zu dieser Zeit wenig beschäftigt sind - Wien, 8. März 1814. Das Konsistorium rekurriert bei der Niederösterreichischen Regierung gegen das Dekret vom 8. März, da sich durch die Vermietung von Teilen des alten Universitätshauses verschiedene Schwierigkeiten bezüglich der Sicherheit oder auch des Studienbetriebs ergeben werden. Außerdem berufen sie sich auf eine Entschließung Josephs II. vom 12. Jänner 1784, laut welcher das alte Universitätshaus nicht verändert werden und nur zum Gebrauch der Universität dienen soll. Deshalb bittet das Konsistorium um das vorläufige Aussetzen der Umbauarbeiten, bis die Sache entgültig erledigt ist - Wien, 16. März 1814. Das Konsistorium bittet den Kaiser, das Regierungsdekret vom 8. März aufzuheben. Sie geben an, daß der Rektor bei der Untersuchung zwar anwesend war, aber nicht nicht ausreichend informiert wurde und auch keine Stellungnahme protokolliert wurde. Weiters beruft sich das Konsistorium auf die Entschließung Josephs II. vom 12. Jänner 1784, daß das alte Universitätsgebäude nicht verändert werden soll und für den Gebrauch der Universität bestimmt ist. Dieses Dekret war der Regierung vermutlich nicht bekannt. Wenn nun doch Veränderungen vorgenommen werden sollen, dann nur solche, die den Studienbetrieb und die Sicherheit nicht stören. Bei der vorgeschlagenen Veränderung wären Störungen aber unvermeidlich, auch wenn festgelegt wurde, daß nur solche Mieter aufgenommen werden sollen, die keine Ungelegenheiten machen. Da die Gewölbe an Händler vermietet würden, wird durch die Ladetätigkeit die Ruhe der Vorlesungen gestört. Die geplanten Magazine im Hof würden wahrscheinlich von denselben Händlern gemietet; diese müßten aber auch am Abend zugänglich sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, daß Angestellte in den Gewölben oder Magazinen übernachten. Schließlich wird noch angeführt, daß die Wohnungen des Syndicus und des Pedellen wohlerworbene Rechte darstellen, die man diesen nicht ohne weiteres entziehen sollte - Wien, 24. März 1814. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Freyberger, Johann Nepomuk < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (ca. 1753-13.09.1819) (Person\F) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22986 |
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