AT-UAW/CA 2.0.364 Stempelgebühren für die Zinsenbehebung von veranlagten Kapitalien., 1803.12.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.364
Signatur Archivplan:CA 2.0.364
Titel:Stempelgebühren für die Zinsenbehebung von veranlagten Kapitalien.
Entstehungszeitraum:29.12.1803
Schachtelnummer:45
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 358
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß bei Behebung der Zinsen von Kapitalien der Stiftungen nur jene Quittungen ohne Stempelgebühren gültig sind, die vom Religions- und Studienfond ausgestellt werden. Dies gilt daher v.a. für die eingezogenen geistlichen Stiftungen. Für bei anderen Fonds veranlagten Kapitalien müssen für die Quittungen die vorgeschriebenen Gebühren bezahlt werden. Ausgenommen sind Kapitalien beim Wiener Stadtbanco, dem Bancolotto und dem Niederösterreichischen Lotto - Wien, 29. Dezember 1803.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23202
 

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