Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.374 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.374 |
Titel: | Einschränkung des Stipendienbezuges auf Studenten, die nur Zeugnisse der 1. Klasse vorweisen können. |
Entstehungszeitraum: | 01.09.1804 - 16.10.1804 |
Schachtelnummer: | 45 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 368 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß durch ein Hofdekret vom 18. August verfügt wurde, daß nur jene Studenten Stipendien "iure sangiunis aut loci" erhalten dürfen, die Studien- und Sittenzeugnisse der 1. Klasse haben. Bei Erhalt eines Zeugnisses der 2. Klasse wird das Stipendium entzogen - Wiien, 1. September 1804. Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung um Auskunft, ob das Dekret vom 1. September so zu verstehen sei, daß alle Stipendiaten - gleichgültig, nach welchen Kriterien sie ihre Stipendien erhalten haben - diese bei Erreichen der 2. Klasse bei einer Prüfung sofort verlieren, da dies nach den Dekreten vom 27. Februar 1792 bzw. 30. Juni 1804 nicht so streng gehandhabt werden solle [Konzept] - Wien, 11. September 1804. Anweisung, daß das Konzept der Anfrage zunächst den Direktoren der Fakultäten vorgelegt werden soll sowie die Stellungnahme der Direktoren Spendou, Böhme und Lang, in der sie erklären, daß diese Anfrage überflüssig sei, da ältere Verordnungen von jüngeren außer Kraft gesetzt werden - 12. - 13. September 1804. Das Konsistorium teilt den Professoren der vier Fakultäten und der Gymnasien den Inhalt des Regierungsdekrets vom 1. September mit - Wien, 16. Oktober 1804. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23242 |
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