Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.453 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.453 |
Titel: | Bestimmungen über die Wiederholung von Prüfungen für Stipendiaten. |
Entstehungszeitraum: | 15.01.1811 |
Schachtelnummer: | 47 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 445 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium auf deren Eingabe vom 12. Dezember 1810 mit, daß durch ein Hofdekret vom 15. Mai 1807 verfügt wurde, daß Stipendiaten, die bei einer Prüfung nur die 2. Klasse erreichen, bis zur nächsten Semestralprüfung im Besitz des Stipendiums bleiben und die Prüfungen wiederholen dürfen. Wenn sie sich dabei nicht verbessern, verlieren sie ihr Stipendium. Dabei spielt es keine Rolle, daß die Universitätsstipendiaten ihre Stipendien im nachhinein erhalten. Deshalb sollen die Stipendiaten von Ferro und Ulbricht, die im 2. Semester 1809 die 2. Klasse erhalten haben, bis zum Ende des 1. Semesters 1810 ihre Stipendien erhalten; wenn sie bei der Semestralprüfung wieder nur die 2. Klasse erhalten, bekommen sie ab dem 2. Semester kein Stipendium mehr - Wien, 15. Jänner 1811. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Ferro, Joseph von < Student; Wien, Universität > (1794-04.06.1870) (Person\F) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23514 |
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