AT-UAW/CA 2.0.460 Vergabe von Wohnungen im Ertlischen Stifthaus., 1811.09.27-1811.10.12 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.460
Signatur Archivplan:CA 2.0.460
Titel:Vergabe von Wohnungen im Ertlischen Stifthaus.
Entstehungszeitraum:27.09.1811 - 12.10.1811
Schachtelnummer:47
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 452
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:7 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium schickt der Juridischen Fakultät eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 3. Oktober 1811 sowie das Gesuch des Hofrats von Ley bezüglich einer Wohnung im Stifthaus Nr. 679 in der Bischofsgasse und befiehlt, dieses an den Administrator weiterzuleiten - Wien, 6. Oktober 1811.
Beilagen: Abschrift des Regierungsdekrets vom 3. Oktober 1811 [vgl. CA 2. 0. 459].
Hofrat Ley ersucht die Niederösterreichische Regierung [?] um die Verleihung einer Wohnung im Universitätsstifthaus Nr. 679 in der Bischofgasse, die derzeit vom ständischen Kassier von Bergenstamm bewohnt wird. Dieser besitze drei eigene Häuser und dürfe daher diese Wohnung nicht benutzen - Wien, 27. September 1811.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß laut den Gesuchen des Regierungssekretärs von Cattanei und des Hofkonzipisten Ignaz Plenner im Ertlischen Stifthaus mehrere Handelsleute wohnen. Da dies laut den Bestimmungen des Hofdekrets vom 19. September 1811 nicht gestattet ist, soll das Konsistorium diesen Handelsleuten die Wohnungen kündigen und sie an Staatsbeamte vergeben - Wien, 10. Oktober 1811.
Der Administrator des Ertlischen Stifthauses Anton Zamlich berichtet der Juridischen Fakultät in Antwort auf die Gesuche des Regierungssekretärs von Cattanei und des Hofkonzipisten Plener, daß dem im Ertlischen Stifthaus wohnenden Leinwandhändler Ferdinand Kronöster die Wohnung und das Gewölbe nicht gekündigt werden kann, da ihm Frau von Ertl in ihrem Testament die Nutzung auf Lebenszeit zugesichert hat. Weiters wohne in dem Haus kein Lederfabrikant, wie in den Gesuchen behauptet. Der Lebzelter, der hier sein Gewölbe hat, hat ebenfalls eine schriftliche Zusicherung, daß ihm nicht gekündigt werden darf. Die Wohnung, die der ständische Kassier von Bergenstamm bewohnt hat, wurde ihm gekündigt und dem Hofrat von Ley übergeben, da Bergenstamm eigene Häuser besitzt. Außerdem seien die Professoren der Universität anderen Staatsbeamten vorzuziehen, falls eine Wohnung frei würde - Wien, 12. Oktober 1811.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 2. 0. 459.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23537
 

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