AT-UAW/CA 2.0.502 Übergabe der Administration der Stiftungen an die Niederösterreichische Regierung., 1813.08.25-1813.10.01 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.502
Signatur Archivplan:CA 2.0.502
Titel:Übergabe der Administration der Stiftungen an die Niederösterreichische Regierung.
Entstehungszeitraum:25.08.1813 - 01.10.1813
Schachtelnummer:47
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 489
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:15 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, sämtliche Stiftungsobligationen und Restbeträge bis Ende Oktober dem Niederösterreichischen Provinzialzahlamt zu übergeben. Die Superintendenten sollen bis dahin die Rechnungen übergeben; für die Duchführung der Übergabe werden von Seite der Regierung Kommissäre ernannt. Außerdem ist ein Verzeichnis aller Stipendiaten abzugeben; sie erhalten künftig die Stipendien durch das Provinzialzahlamt und müssen nicht mehr halbjährlich um die Beibehaltung ersuchen, sondern die Regierung prüft von sich aus, ob sie die Voraussetzungen zum Weiterbezug erfüllen. Bei der Vergabe von freien Stiftplätzen hat das Konsistorium das Präsentationsrecht. Die Superintendenten müssen keine Rechnungen mehr legen; nur bei der Goldbergstiftung, der Knafflischen Stiftung und der Rosenburse ist dies weiterhin erforderlich, da Stifthäuser bzw. Zehent aus Grundbesitz vorhanden ist. Die Superintendenten des Goldbergs und der Knafflischen Stiftung sollen zu Georgi und Michaeli Rechnungen legen, der Superintendent der Rosenburse am Ende jedes Militärjahres. Sie sollen auch die notwendigen Steuern und Taxen zahlen. Bei der Fabrischen Stiftung besteht das Kapital aus nur 700 fl.. Da das ursprüngliche Stipendium von 20 fl. davon nicht bezahlt werden kann, soll es so lange unbesetzt bleiben, bis durch Einsparungen wieder die volle Stipendiensumme erreicht wird. Im Stiftbrief wird außerdem das Stifthaus zu St. Nicola erwähnt; das Konsistorium soll nachforschen, ob diese Stiftung überhaupt zu Stande gekommen ist und was mit dem Stifthaus geschehen ist. Bei der Geislerischen Stiftung sollen die nächsten freiwerdenen Stiftplätze so lange nicht besetzt werden, bis wieder die volle Stiftungssumme von 50 fl. für sechs Stipendiaten bezahlt werden kann. Genauere Anweisungen über die Geislerische Aussteuerstiftung folgen noch. Bei der Haidenburse sollen wieder 4 Stipendien zu 40 fl. bezahlt werden. Der Superintendent der Gerdesischen Stiftung soll keine Remuneration erhalten, da dies im Stiftbrief nicht vorgesehen ist; das Stipendium soll wieder auf 30 fl. gebracht werden.Die Gillerische Stiftung ist für einen Stipendiaten mit 26 fl. gedacht. Der Superintendent der Goldbergstiftung kann nur eine Remuneration von 30 fl. erhalten. Bei der Kilber - Vilinischen Stiftung sollen wieder zwei Stipendiaten zu je 30 fl. versorgt werden. Der Superintendent der Knafflischen Stiftung sollte eigentlich kein Gehalt bekommen; die von ihm bezogenen 150 fl. werden denoch bewilligt; die Entschädigung für die Erstellung der Rechnung fällt dann aber weg. Bei der Lilienburse sind zwei Stipendien zu je 40 fl. vorgesehen, bei der Mayzenischen Stiftung ein Stipendiat mit 25 fl.. Bei der Olberischen Stiftung erhalten derzeit Franziska von Hayd und Theresia von Tinti Stipendien. Da dies im Widerspruch zum Stiftbrief steht, soll das Konsistorium dies erläutern. Unter dem Vermögen der Pacherischen Stiftung befindet sich eine Privatobligation zu 4 %, die auf 5 % erhöht werden soll. Dies gilt auch für eine Obligation der Rosenburse; außerdem soll das Konsistorium berichten, warum dies nicht schon früher geschehen ist, da es durch eine Verordnung aus dem Jahr 1806 verfügt wurde. Weiters soll das Konsistorium berichten, woher derBetrag in der Höhe von 5090 fl. stammt und seit wann und warum von diesem Kapital keine Zinsen behoben wurden. Der Superintendent der Rosenburse soll seiner nächsten Rechnung eine Abschrift des Vertrages über den Zehent zu Immendorf beilegen. Der Stiftbrief der Philippinischen Stiftung wurde noch nicht übergeben. Bei der
Bricci - Ramingischen Stiftung soll der nächste freiwerdende Stiftplatz nicht nachbesetzt werden, damit künftig jeder Stipendiat 50 fl. erhalten kann. Die Zinsen der Remitzischen Stiftung sollen so lange veranlagt werden, bis wieder das ursprüngliche Stipendium bezahlt werden kann. Bei der Rumpfschen Stiftung sollen die freiwerdenden Plätze so lange nicht besetzt werden, bis wieder 10 Stipendien zu je 5 0 fl. bezahlt werden können. Auch bei der Salzerischen Stiftung soll der zweite Stiftplatz nicht nachbesetzt werden, bis wieder die ursprüngliche Stipendienhöhe erreicht werden kann. Bei der Scheuermannischen Stiftung kann ein Stipendiat jährlich 25 fl. erhalten. Der Stiftplatz der Steinstrasserischen Stiftung kann so lange nicht nachbesetzt werden, bis das Kapital durch Einsparungen wieder hoch genug ist. Bei der Zwirschlagischen Stiftung erhält ein Stipendiat jährlich 25 fl.. Stipendiaten der Zwergerischen Stiftung sollen nach dem Stiftbrief mindestens Poetikschüler sein; deshalb soll das Konsistorium erklären, weshalb im Jahr 1812 ein Grammatikschüler dieses Stipendium erhalten hat. Anweisungen zur Leeberischen und Tauchhartischen Stiftung werden noch nachfolgen. Jene Stiftungen, über die nichts verfügt wurde, werden wie bisher verwaltet; die Entscheidungen liegen nun aber bei der Regierung. Eventuelle Bemerkungen des Konsistoriums sollen bis 1. Oktober vorgelegt werden. Die Stiftbriefe und Berichte der Andreas und Thomas Cronischen Stiftung sind nachzutragen. Dies gilt auch für die Schneiderische [!; Schaiderische] und Trappsche Stiftung sowie für die Schlesierburse, die nicht unter den bereits abgegebenen Berichten der Fakultäten waren - Wien, 25. August 1813.
Das Konsistorium teilt dem Superintendenten der Goldbergstiftung Johann Franz Hieber mit, daß er die Rechnungen für das Stifthaus zweimal jährlich zu Georgi und Michaeli der Niederösterreichischen Regierung zu übergeben und die notwendigen Taxen zu zahlen hat. Außerdem kann er nicht mehr als 30 fl. Remuneration erhalten - Wien, 12. September 1813.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Superintendenten der Knafflischen Stiftung Georg Polz mit, daß er die Rechnungen für das Stifthaus zweimal jährlich zu Georgi und Michaeli der Niederösterreichischen Regierung zu übergeben und die notwendigen Taxen zu zahlen hat. Außerdem wäre er nach dem Stiftbrief nicht berechtigt, eine Remuneration zu erhalten; die derzeit bezahlten 150 fl. werden aber bewilligt - Wien, 12. September 1813.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Superintendenten der Rosenburse Joseph von Adlersburg mit, daß er die Rechnungen für die Einkünfte aus dem Grundbesitz am Ende jedes Militärjahres der Niederösterreichischen Regierung zu übergeben hat. Außerdem soll er über die Herkunft von 5090 fl. berichten und warum und seit wann davon keine Zinsen behoben wurden; weiters soll er eine Abschrift des Vertrages über den Zehent zu Immendorf abgeben und die Verzinsung einer Privatobligation über 600 fl. von 4 % auf 5 % erhöhen lassen - Wien, 12. September 1813.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Superintendent der Pacherischen Stiftung mit, daß er die Verzinsung einer Privatobligation über 2000 fl. von 4 % auf 5 % erhöhen lassen soll - Wien, 12. September 1813.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt den Stiftungssuperintendenten mit, daß sie sich künftig in Fragen der Verwaltung direkt an die Niederösterreichische Regierung zu wenden haben. Außerdem sollen sie ihre Rechnungen bis 20. Oktober bei der Universitätskanzlei abgeben - Wien, 12. September 1813.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium befiehlt der Theologischen und Juridischen Fakultät, die Berichte über die Schneiderische [!; Schaiderische] und Trappsche Stiftung bzw. über die Schlesierburse bis 28. September der Regierung zu übergeben [alles Konzepte] - Wien, 12. September 1813.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß es im Universitätsarchiv keine Akten über die Fabrische Stiftung im St. Nicola - Haus und über das weitere Schicksal dieses Hauses gäbe. Laut dem Stiftbrief der Olberischen Stiftung, der beigelegt wird, können auch Mädchen in diese Stiftung aufgenommen werden. Der verlangte Stiftbrief der Philippinischen Stiftung wird beigelegt. Das Konsistorium erklärt, daß ihnen die Verfügung über die Verzinsung von Privatkapitalien für Stiftungen aus dem Jahr 1806 unbek annt sei. Denoch wurden sowohl der Superintendent der Pacherischen Stiftung als auch der Rosenburse angewiesen, die Erhöhung der Zinsen zu veranlassen. Der Superintendent der Pacherischen Stiftung hat dies getan; der Superintendent der Rosenburse hat erklärt, dies nicht ausführen zu können, da dieses Kapital zur Charomannischen Stiftung gehört und bei der Stadt Korneuburg veranlagt ist. Was das Kapital von 5090 fl. anlangt, das von einem Herzog Albert stammen soll, so erklärt der Superintendent, daß er diese Forderung bereits als ausständig übernommen hat und daß die Herkunft nicht genau geklärt werden kann. Die Bestimmungen etlicher Stiftungen über die Anforderungen an die Stipendiaten wurden im Laufe der Zeit geändert; dies geschah immer unter Zustimmung der Regierung, so auch bei der Zwergerischen Stiftung. Die Andreas und Thomas Cronische Stiftung wurde 1801 an das Lyceum von Laibach übertragen. Die Theologische und Juridische Fakultät wurden bereits wegen der ausständigen Berichte über die Scheiderische und Trappsche Stiftung bzw. die Schlesierburse informiert. Die Superintendenten der Stiftungen wurden ebenfalls über die Regierungsverordnung vom 25. August informiert. Schließlich überreicht das Konsistorium den Einwand des Superintendenten der Goldbergstiftung bezüglich seiner Remuneration - Wien, 28. September 1813.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Tabelle über die Verteilung der Stipendien für das 1. Semester 1813. Das Konsistorium merkt an, daß es seiner Meinung nach nicht den Intentionen der Stifter entspricht, wenn Stiftungen jahrelang unbesetzt bleiben, um das Kapital zu erhöhen, wie es bei der Fabrischen und Remitzischen Stiftung geplant ist. Auch die Bestimmungen über die Stipendien der Haidenburse, die Stipendien in verschiedener Höhe an acht Stipendiaten ausbezahlt hatte, scheinen nicht nach den Bestimmungen der Stiftbriefe. Die Kilber - Vilinische Stiftung war ursprünglich für vier Stipendiaten gedacht. Die Stipendien der Scheuermannischen und Steinstrasserischen Stiftung können in der ursprüngliche Höhe bezahlt werden - Wien, 30. September 1813.
Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 15. Juli 1797, worin die Remuneration des Superintendenten der Goldbergstiftung auf 100 fl. erhöht wird - Wien, 1. Oktober 1813.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.636 Gillerische Stiftung - Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, 1835 (ca.) (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.749 Haidenburse - Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Regierung, 1835 (ca.) (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.1413 Lilienburse - Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, s.d. (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.1559 Mayzensche Stiftung - Besetzungsvorschläge, Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, k.A. (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.1636 Molitorsche Stiftung - Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, s.d. (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.2231 Pretterschneggische Stiftung - Besetzungsvorschläge, Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, s.d. (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.1819 Ohlayische Stiftung - Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, s.d. (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.1900 Olbernsche und Remitzische Stiftung - Übertragung der Superintendenzen an Joseph Hye und Johann von Schwaiger; Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Regierung, 1835.06.05-1835.09.01 (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.2013 Osburgische Stiftung - Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, s.d. (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.2119 Pacherische Stiftung - Besetzungsvorschläge, Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, s.d. (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 2.1.2180 Philippinische Stiftung - Besetzungsvorschläge; Übergabe der Vermögensverwaltung an die Niederösterreichische Regierung, s.d. (Akt)
 

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