AT-UAW/CA 2.0.503 Übergabe der Administration der Stiftungen an die Niederösterreichische Regierung - Leeberische, Tauchhartische und Geislerische Stiftung., 1813.09.12-1813.09.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.503
Signatur Archivplan:CA 2.0.503
Titel:Übergabe der Administration der Stiftungen an die Niederösterreichische Regierung - Leeberische, Tauchhartische und Geislerische Stiftung.
Entstehungszeitraum:12.09.1813 - 30.09.1813
Schachtelnummer:47
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 490
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, auch die Obligationen und Restbeträge der Leeberischen und Tauchhartischen Stiftung sowie der Geislerischen Aussteuerstiftung bis Ende Oktober dem Provinzialzahlamt zu übergeben; weiters soll ein Verzeichnis der Leeberischen Stiftlinge abgegeben werden. Auch die von diesen Stiftungen unterstützten Personen erhalten die Stipendien künftig vom Provinzialzahlamt. Die Anzahl der Stipendiaten der Leeberischen Stiftung muß von sechs auf drei reduziert werden, damit weiterhin die Stipendien zu 50 fl. ausbezahlt werden können. Laut Stiftbrief sollen adelige Knaben und Mädchen unterstützt werden. Derzeit werden nur Mädchen von der Stiftung versorgt; das Konsistorium soll bis 1. Oktober berichten, ob dies nur zufällig sei oder ob die Bestimmungen des Stiftbriefes geändert wurden. Das Konsistorium hat weiterhin das Präsentationsrecht für die Leeberische und auch für die Tauchhartische Stiftung. Bei der Geislerischen Aussteuerstiftung kann jährlich ein Mädchen 30 fl. erhalten; sie soll vom Konsistorium vorgeschlagen werden. Der Rest der jährlichen Einkünfte soll für Messen verwendet werden - Wien, 12. September 1813.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß derzeit Frl. von Scherenberg, Elisabeth und Anna von Adlersburg, Eleonora und Clara von Haumeder sowie Theresia von Hagen durch die Leeberische Stiftung versorgt werden. Weibliche Stiftlinge erhalten das Stipendium bis ein Jahr nach ihrer Heirat, männliche Stipendiaten müssen die entsprechenden Studienleistungen erbringen. Es sei ein Zufall, daß sich derzeit nur Mädchen in der Stiftung befinden. Der Restbetrag der Geislerischen Aussteuerstiftung wurde bereits seit dem Jahr 1780 nicht mehr für Messen verwendet; es scheint sinnvoller, ihn zu sparen, bis eine zweite Aussteuer zu 30 fl. bezahlt werden kann - Wien, 30. September 1813.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23650
 

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