Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.519 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.519 |
Titel: | Einwände des Konsistoriums gegen die Neuregulierung der Stiftungen durch die Niederösterreichische Regierung. |
Entstehungszeitraum: | 08.02.1814 - 15.03.1814 |
Schachtelnummer: | 48 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 505 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 16 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung über seine Einwände zur Neuregulierung der Stiftungen. Durch die Herabsetzung der Zinsen der Obligationen konnte den Stipendiaten nur mehr die Hälfte der Stipendien ausbezahlt werden. Um wieder auf die ursprüngliche Summe zu kommen, hat das Konsistorium freigewordene Plätze so lange nicht nachbesetzt, bis diese Summe wieder erreicht war. Bei Stiftungen, die nur für einen Stipendiaten gedacht sind wie z. B. die Fabrische Stiftung, kann dies nicht gemacht werden, da die Nichtbesetzung dem Willen des Stifters nicht entspricht; der Stipendiat muß sich mit der Hälfte begnügen. Wenn die Zinsen ausreichen, wurde keine Veränderung vorgenommen. Dies ist nach Meinung des Konsistoriums der beste Kompromiß. Mit der Übernahme der Stiftungsadministration durch die Regierung wurde davon abgegangen. So wurde beschlossen, daß die Stipendien künftig im vorhinein bezahlt werden. Das Konsistorium stellt die Frage, ob dies generell zweckmäßig sei und auch der Zeitpunkt dieser Änderung sei schlecht gewählt. Bei der Verwaltung der sonstigen Stiftungsbelange wurde nichts geändert; diese liegt weiterhin bei der Universität. Deshalb kann die Regierung daher nicht unmittelbar eine Änderung beschließen. Bei der Goldbergstiftung wurde die Zahl der Stipendiaten 1785 auf 27 festgesetzt, wovon 14 zu 105 fl. und 13 zu 75 fl. sind. Diese Stiftplätze dürfen nicht mit jenen der mit der Goldbergstiftung vereinigten Herzischen, Philippinischen und Guggemosischen Stiftung vermengt werden. Die Regierung hat aber aus der gemeinsame Goldberg- und Guggemosischen Stiftung 19 Stiftplätze festgesetzt; dadurch bleibt ein jährlicher Restbetrag von 770 fl.. Selbst wenn alle eventuell noch nicht berücksichtigten Ausgaben wie z. B. daß die Stipendiaten Ignaz Engelhart und Wenzel Steinmann ihre Stipendien noch für das 2. Semester 1812 erhalten, eingerechnet werden, ist nicht einzusehen, warum die Stiftplätze so sehr reduziert wurden. Die Knafflische Stiftung wurde ursprünglich für vier arme Studenten aus Krain eingerichtet, wobei der Stipendienbetrag nicht festgesetzt wurde. Aufgrund der Vermehrung des Stiftungsvermögens konnte eine größere Zahl von Stipendiaten bewilligt werden, die Stipendien zwischen 50 fl. und 100 fl. erhielten, was für viele eine große Unterstützung ist. Deshalb scheint nicht es nicht zweckmäßig, die Zahl der Stipendiaten wieder zu reduzieren und dafür höhere Beträge festzulegen. Ebenso können bei der Rosenburse fünf Stipendiaten mit 60 fl. und vier mit 40 fl. versorgt werden. Auch die Erhöhungen der Stipendien bei der Kilber - Vilinischen, Bricci - Ramingischen, Strohmanzischen und Zwirschlagischen Stiftung sind für das Konsistorium nicht nachvollziehbar. Das Konsistorium ersucht daher die Regierung, diese Veränderungen zurückzunehmen [Reinschrift] - Wien, 8. Februar 1814. Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Stifter der Guggemosischen Stiftung 2000 fl. erlegt hat, die für den Bau des Goldbergischen Stifthauses verwendet wurden. Da der Goldbergstiftung dadurch Vorteile erwachsen sind, wird das Guggemosische Stipendium wie andere Goldbergstipendien auf 110 fl. erhöht. Das Konsistorium soll berichten, woher es die Angabe, daß das Herzische Kapital 4000 fl. betrage, bezogen hat und ob dieses Kapital immer unverändert geblieben sei. Die übrigen Einwände werden abgelehnt. Das Verwaltungsrecht über die Stiftungen stehe nicht mehr dem Konsistorium zu. Auch bei der Vorauszahlung der Stipendien wird nichts geändert - Wien, 15. März 1814. Beilage [?]: Verzeichnis über das Kapital, die jährlichen Einkünfte und die Zahl der Stipendiaten der einzelnen Stiftungen mit Angaben über den ursprünglichen Zustand sowie über die Änderungen, die sich durch das Finanzpatent von 1811 sowie durch die nun erfolgte Neuregulierung ergaben. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Vgl. CA 2. 0. 514. Stiftungsverzeichnis gehört zu CA 2. 0. 542 (Rekurs). |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23695 |
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