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AT-UAW/CA 1.2.53 Reform der Universität., 1726.02.26-1727.03.13 (Akt)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.53 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.53 |
Titel: | Reform der Universität. |
Entstehungszeitraum: | 26.02.1726 - 13.03.1727 |
Schachtelnummer: | 21 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 52 1/2 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 130 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rektor und das Konsistorium berichten an die Niederösterreichische Regierung, daß die Universität zur Instruktion des Superintendenten keine Verbesserungsvorschläge habe; diese stehen gemäß der Instruktion für den Superintendenten Gössl aus dem Jahr 1556 nur dem Landesfürsten zu. Sie merken an, daß es bei der Frage der Abstimmung in Justizfällen zu Differenzen zwischen dem Superintendenten und dem Dekan der Juridischen Fakultät gekommen sei und bitten deshalb um eine ausdrückliche Weisung. Der Hauptgrund für die derzeitige schlechte Situation der Universität sei die finanzielle Situation. Die Universität sei zwar in der Vergangenheit von den jeweiligen Landesfürsten mit Dotationen versehen worden, die auf landesfürstliche Ämter angelegt wurden. Derzeit betragen die Forderungen der Universität an die Hofkammer 511 259 fl.. Deshalb werden die Professoren in Wien weit schlechter bezahlt als an italienischen oder deutschen Universitäten und es können nur wenige gute Lehrer gehalten werden. Dadurch wandern auch viele Studenten ins Ausland ab. Um die Universität wieder attraktiver zu machen, müsse man den Professoren eine bessere Ausstattung für die Vorlesungen und v.a. ein ausreichendes Gehalt bieten. Dafür müsse ein ausreichender Fond bereitgestellt werden. Die Gehälter für die Professoren müssen so berechnet werden, daß diese auf Nebenbeschäftigungen verzichten können. Bei der Reform der Studien soll besonderer Wert auf die Gymnasien gelegt werden, da dieser Unterricht die Basis für die höheren Studien ist. Die Schüler sollen vor der Aufnahme einer Prüfung unterzogen werden; arme Schüler sollen so weit als möglich Stipendien erhalten. Der Unterricht soll auf fünf Jahre verkürzt werden; Grundkenntnisse sollen durch zusätzlich angestellte Lehrer vermittelt werden. Schüler, die aufgrund ihrer Leistungen nicht in die nächste Klasse aufsteigen können, sollen einer strengen Prüfung unterzogen werden; wenn sie diese nicht bestehen, müssen sie die Schule verlassen. Die Lehrbücher sollen wie bisher bebehalten werden, sie werden in Folge genau angeführt. Um das Gelernte besser zu behalten, sollen den Schülern auch Hausaufgaben vorgeschrieben werden. Die Eltern der Schüler sollen die Schüler überwachen, daß diese Aufgaben auch gemacht werden. Schließlich soll der Geschichtsunterricht in den Gymnasien eingeführt werden. In Bezug auf die höheren philosophischen Studien spricht sich das Konsistorium für die Beibehaltung des dreijährigen Kurses aus, da durch die Verkürzung der vermittelte Stoff nicht genug gefestigt werden könne. Im dritten Jahr könnte verstärkt Physik und Mathematik und eventuell Astronomie unterrichtet werden; außerdem sollte eine Sternwarte eingerichtet und mathematische Geräte angeschafft werden. Die Stoff der philosophischen Vorlesungen soll weiterhin nach dem Diktat der Professoren vermittelt werden, da die Studenten sonst die Vorlesungen vernachlässigen. In Bezug auf das Theologiestudium wäre zu bemerken, daß auf das Erlernen des Hebräischen zu wenig Wert gelegt wird. Auch an der Juridischen Fakultät ist der Hauptgrund für den schlechten Zustand, daß die Gehälter der Professoren viel zu niedrig angesetzt sind; außerdem werden die Vorlesungen nur dreimal pro Woche gehalten. Es wird vorgeschlagen, daß der Lehrstoff von vier Professoren vorgetragen wird: ein eigener Professor codicis sei nicht nötig; dieser Stoff könnte gemeinsam mit den Digesten vorgetragen werden. Dafür soll zusätzlich ein Professor juris publici eingestellt werden. Die anderen beiden Professoren lehren die institutiones und das kanonische Recht. Das jus |
| feudale kann entweder vom Professor juris publici oder vom Professor institutionum vorgetragen werden. Die Vorlesungen sollen täglich stattfinden; es wird vorgeschlagen, daß jeweils zwei Professoren parallel von 7 - 9 Uhr und von 9 - 11 Uhr lesen; zusätzlich sollen 2 - 3x pro Woche vertiefende Übungen abgehalten werden. Die Frage, ob der Stoff durch Diktat oder durch Lesen gedruckter Werke vorgetrage n, wird offengelassen. Weiters wird vorgeschlagen, daß der Professor juris publici ein Gehalt von 4000 fl., die anderen jeweils 3000 fl. erhalten. Die Zahlungen der Studenten für die Bücher sollen ebenfalls bleiben. An der Medizinischen Fakultät soll der Lehrstoff von vier Professoren vorgetragen werden. Der Professor praxeos soll neben dem praktischen Unterricht auch Theorie vortragen. Der Professor institutionum soll die institutiones erläutern. Der Professor für Anatomie und Chirurgie soll anatomische und chirurgische Übungen abhalten; dazu müßte ein anatomisches Theater errichtet werden. Der Professor für Chemie und Botanik soll neben den chemischen Experimenten auch den (noch anzulegenden) botanischen Garten betreuen. Als Gehalt für die Professoren werden 3000 fl. sowie eine Dienstwohnung vorgeschlagen. Die Vorlesungen sollen von 7 - 11 Uhr und von 14 - 18 Uhr stattfinden. Um die Disziplin der Schüler zu verbessern, soll künftig kontrolliert werden, ob die Unterrichtstunden und Vorlesungen besucht werden; Schüler, die unentschuldigt fehlen oder zu spät kommen, sollen bestraft werden. Bei häufigem Fehlen sollen sie von der Universität verwiesen werden. Außerdem soll den Studenten der Besuch von Wirtshäusern, Fechtschulen u.ä. verboten werden. Zur Gewährleistung dieses Verbotes muß das Jurisdiktionsrecht der Universität gestärkt werden. Schließlich bittet das Konsistorium, daß die Dominikanern bzw. Augustinereremiten die beiden theologischen Lehrkanzeln behalten dürfen, die sie bis jetzt innehatten [2 Konzepte und Reinschrift] - 26. August 1726[!; prs. 27. September 1727]. Beilage A: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß der Superintendent Christoph Friedrich Schmid von Mayerberg sein Amt zurückgelegt hat. Die Universität soll nicht nur ein Gutachten über mögliche Kandidaten, sondern auch über eine Verbesserung der Instruktion für den Superintendenten abgeben - Wien, 26. Februar 1726. Beilage B: Die Niederösterreichische Regierung erinnert den Rektor und das Konsistorium, daß der am 21. Februar geforderte Bericht nicht nur Kandidaten für das Amt des Superintendenten enthalten sollte, sondern auch Verbesserungsvorschläge für dessen Instruktion sowie Verbesserungsvorschläge für die Studien. Es wird befohlen, diese beiden Punkte nachzutragen - Wien, 31. August 1726. Beilage C: Der Dekan der Theologischen Fakultät, Johann Adam Ott, berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß die Fakultät der Ansicht sei, daß dem Superintendenten das Stimmrecht im Konsistorium zustehe - 12. November 1726. Beilage D: Die Juridische Fakultät berichtet an den Rektor und das Konsistorium, daß sie bezüglich der Instruktion für den Superintendenten keine Verbesserungsvorschläge hätten. Allerdings gäbe es zwischen dem Superintendenten und dem Dekan der Juridischen Fakultät Differenzen in der Frage des Votums bei Justizangelegenheiten. Der Superintendent beanspruche das Recht des ersten Votums für sich, welches ihm in manchen Fällen überlassen wurde. Deshalb bittet die Fakultät um eine eindeutige Weisung in dieser Angelegenheit. Bezüglich der Verbesserungen der juridischen Studien liege dem |
| Konsistorium bereits ein Bericht der Fakultät vor - 10. Jänner 1727. Beilage E: Die Medizinische Fakultät berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie ihren Bericht über die Verbesserung der Instruktion des Superintendenten bereits an den Hof geschickt haben. Sie erklären nochmals, daß dieser Instruktion nichts hinzuzufügen sei. Bei der Verbesserung der Studien müsse bei den Gymnasien angesetzt werden, da diese die Grundlage für die höheren Studien seien. Die Grundkenntnisse sollen den Schülern durch Privatlehrer bzw. durch bei der Universität beschäftigte Schulmeister vermittelt werden. Diese Schulen sollen vierteljährlich durch Kommissarien der Universität visitiert werden. Knaben aus armen Familien sollen nur dann aufgenommen werden, wenn sie besondere Begabung zeigen. Das Mindestalter für die Aufnahme an die Universität (Gymnasien) soll 10 Jahre sein. Der Poetikunterricht soll erst dann erfolgen, wenn die Schüler die Grammatik so weit beherrschen, daß sie die Feinheiten der Dichtung würdigen können. Außerdem sollte auch deutsche Poesie berücksichtigt werden. Auch im Rhetorikunterricht sollen beide Sprachen unterrichtet werden. Dagegen soll die griechische Sprache erst später unterrichtet werden; im Gymnasium genügt es, wenn die Schüler das Alphabet beherrschen. Außerdem wäre es für die Schüler besser, wenn sie nicht jedes Jahr von einem anderen Professor unterrichtet würden. Die höheren philosophischen Studien könne man auf zwei Jahre verkürzen. Besonderen Wert solle man auf den Ethik - und Mathematikunterricht legen. Auch der Sprachunterricht soll berücksichtigt werden. [Vorschläge zur Reform des Medizinstudiums - s. Bericht des Konsistoriums] - 26. November 1726. Beilage F: Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Balthasar Stephani berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß die Philosophische Fakultät bis jetzt kein Gutachten zur Instruktion des Superintendenten abgeben konnte, da ihr diese erst vor kurzem vorgelegt wurde. Es wurde festgestellt, daß einige Punkte der Instruktion derzeit nicht beachtet würden wie z. B. das Stimmrecht des Superintendenten im Konsistorium. Die Fakultät ist der Meinung, daß dem Superintendenten dieses Stimmrecht zusteht. In Bezug auf die Verbesserung der Studien kann die Fakultät keine Vorschläge machen; es wird darauf verwiesen, daß durch die Pragmatische Sanktion von 1623 sämtliche Lehrstühle dieser Fakultät von Jesuiten besetzt werden und daher diese zu eventuellen Änderungen befragt werden müssen - Wien, 17. Dezember 1726. Beilage G: Der Rektor des akademischen Kollegs, Johann Baptist Thuller, berichtet dem Rektor und dem Konsistorium über verbesserungsmöglichkeiten der philosophischen und theologischen Studien [vgl. Bericht des Konsistoriums] - undatiert. Beilage H: Instruktion für den Superintendenten Johann Gössl - Wien, 19. Mai 1556 [ Abschrift; beglaubigt vom Universitätssyndicus Joseph Theodor Reytmayr - Wien, 2. März 1727]. Beilage J: Aufstellung der Forderungen der Universität an die Hofkammer bis zum Jahr 1725 - undatiert. Beilage K: Der Prior des Dominikanerordens bittet den Rektor und das Konsistorium, daß bei der geplanten Studienreform den Dominikanern die theologische Lehrkanzel erhalten bleibe, die sie seit der Verleihung durch Albrecht III. innehaben - 8. März 1727. Beilage L: Der Provinzial der Augustinereremiten Georg Ruess bittet den Rektor und das Konsistorium, daß die Lehrkanzel für Moraltheologie weiterhin seinem Orden erhalten bleibe - 13. März 1727. Konzept: Protokoll einer Zusammenkunft beim Dekan der Juridischen Fakultät Hartl |
| am 27. Februar 1727; als weiterer Anwesender wird Dr. Greneck genannt: es wird festgehalten, daß vier Professoren, nämlich ein Professor juris publici, Professor canonum, ein Professore für die Digesten und codices sowie für die institutiones ausreichend seien. Die Vorlesungen sollen jeweils von 7 - 9 und von 9 - 11 Uhr gehalten werden, wobei immer zwei Professoren parallel lesen. Außerdem wird der Lehrplan der einzelnen Vorlesungen festgehalten [vgl. Konsistorialbericht]. Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die Fakultäten und der Rektor des akademischen Kollegs bezüglich möglicher Studienreformen befragt wurden [Auszug: Reformen an der Juridischen Fakultät] - undatiert. Abschriften der Beilagen B - G und K, L zum Konsistorialbericht. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Vgl. CA .1. 2. 52; Datum d. Konsistorialbericht: 26. August 1726 ist Datum des Berichts über Kandidaten f. Superintendentenamt - zu Datum vgl. CA 1. 2. 58. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: AT-UAW/CA 1.2.55 Mögliche Zusammenlegung des Amtes des Professur codicis mit dem des Professors für Digesten., 1729.01.14 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23745 |
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