AT-UAW/CA 1.0.635 Neubesetzung der Stelle eines Hausknechts an der Anatomie., 1829.05.15-1835.12.22 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.635
Signatur Archivplan:CA 1.0.635
Titel:Neubesetzung der Stelle eines Hausknechts an der Anatomie.
Entstehungszeitraum:15.05.1829 - 22.12.1835
Schachtelnummer:12
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 622
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:89 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium bittet das Vizedirektorat der medizinischen Studien um Beurteilung, welcher der 8 Bewerber für die Stelle eines Hausknechts bei der Anatomie am besten geeignet sei und legt die Bewerbungen bei - Wien, 15. Mai 1829.
Reg. Nr. 1 ad 622: Der provisorische Vizedirektor Plenker bestätigt den Empfang der 8 Bewerbungen für das Amt des Hausknechts und teilt dem Konsistorium mit, daß er den Vorschlag für die Neubesetzung an die Niederösterreichische Regierung weiterleiten werde - Wien, 21. Mai 1829.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die Gesuche der Bewerber an das medizinische Vizedirektorat zur Begutachtung weitergeleitet wurden. Dieses habe seinen Vorschlag direkt der Regierung mitgeteilt, wie es bisher üblich gewesen sei - Wien, 4. Juni 1829.
Reg. Nr. 2 ad 622: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung über die Bewerber für das Amt des Hausknechts bei der Anatomie. Die Forderungen des Hofdekrets vom 13. Mai, daß diese Stelle nur mit Militärpersonen, die in "Ärarial - Verpflegung" stehen, zu besetzen sei, wurde so weit als möglich berücksichtigt; allerdings meint das Konsistorium, daß in erster Linie doch die Interessen der Universität zu berücksichtigen seien. Unter den Kandidaten befindet sich nur ein Invalider, Johann Sp..y. Seine Qualifikationen seien aber nicht ausreichend. Die weiteren "Militärindividuen" unter den Bewerbern seien zwar ehemalige Soldaten, aber keine Invaliden. Anton Knoll hat zunächst bei der Linientruppe, dann bei der Landwehr gedient und wurde gesundheitsbedingt entlassen. Deshalb ist er für diese Stelle nicht geeignet. Anton Poschinger war Korporal bei der Linientruppe, hat aber keine besonderen Qualifikationen. Gottfried Binder war bei der Landwehr und ist derzeit Leichenträger im k.k. Krankenhaus; deshalb wird er an dritter Stelle vorgeschlagen. Johann Zauglein ist nun ebenfalls im Krankenhaus beschäftigt und kann gute Zeugnisse vorweisen. Er wird an 2. Stelle vorgeschlagen. Lorenz Weig kommt nicht in Frage, da er derzeit seinen Militärdienst noch nicht abgeleistet hat. Die anderen Bewerber sind Zivilisten. Matthias Singer ist nicht geeignet. Matthias Bindl, ein ehemaliger Schustermeister wird an erster Stelle vorgeschlagen - Wien, 27. Juni 1829.
Reg. Nr. 3 ad 622: Der provisorische Vizedirektor der medizinischen Studien, Böhm, berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß der anatomische Diener Matthias Bindl per 1. Juli um seine Entlassung angesucht habe. Das der zweite Diener gestorben ist, muß diese Stelle neu besetzt werden - Wien, 6. Juni 1833.
[auf Rückseite]: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, daß es sich wegen der Neubesetzung der Stellen mit dem medizinischen Vizedirektorat und dem Gebäudeinspektor in Verbindung setzen soll - Wien, 10. Juni 1833.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium befiehlt dem Gebäudeinspektor, über geeignete Kandidaten für die Stelle des anatomischen Dieners binnen 8 Tagen Bericht zu erstatten - Wien, 17. Juni 1833.
Das Konsistorium bittet das Vizedirektorat der medizinischen Studien, ihm die nötigen Qualifikationen für das Amt des anatomischen Hausknechtes mitzuteilen, da diese Stelle nun ausgeschrieben werde. Der bisherige Hausknecht Bindl hat bei der Befragung durch den Gebäudeinspektor erklärt, so lange im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger für den verstorbenen Hausdiener Loidl und für seine eigene Stelle gefunden wird - Wien, 29. Juni 1833.
Reg. Nr. 4 ad 622: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß der
bisherige Hausknecht Bindl sich bereit erklärt hat, bis zur Besetzung beider Hausdienerstellen bei der Anatomie seinen Dienst zu versehen, so daß kein provisorischer Diener eingestellt werden muß. Das Konsistorium hat bereits das Vizedirektorat der medizinischen Studien ersucht, ihnen die Anforderungen für die auszuschreibende Stelle mitzuteilen. Nach der entsprechenden Mitteilung wurde der Text der Aus schreibung verfaßt. Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung, diesen im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen [Konzept] - Wien, 14. September 1833.
Beilage 4: Text der Ausschreibung für die Stelle des Anatomiedieners - Wien, 14. September 1833.
Reg. Nr. 5 ad 622: Ausfertigung des Konsistorialberichts an die Niederösterreichische Regierung vom 14. September 1833.
[Rückseite]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Stelle vorerst noch nicht ausgeschrieben wird, sondern daß man sich zunächst an das k.k. Generalkommando wenden wird, da diese Stelle bevorzugt von einem Militärinvaliden besetzt werden soll - Wien, 25. September 1833.
Beilage 1: Der Gebäudeinspektor Joseph Holzer berichtet dem Konsistorium über die Vernehmung des Matthias Bindl - Wien, 19. Juni 1833.
Beilage zum Bericht Holzers: Der Hausknecht an der Anatomie, Matthias Bindl, erklärt, daß er bereit sei, sein Amt bis zur Ernennung eines Nachfolgers für den verstorbenen Jakob Loidl bzw. eines Nachfolgers für seine eigene Stelle auszuüben - Wien, 18. Juni 1833.
Beilage 2: Note des Konsistoriums an das Vizedirektorat der medizinischen Studien vom 29. Juni 1833 [s.o.].
Beilage 3: Der provisorische Vizedirektor der medizinischen Studien, Böhm, teilt dem Konsistorium mit, welche Anforderungen an den anatomischen Hausdiener gestellt werden und welche Voraussetzungen die Bewerber vorweisen sollten. Die Besoldung beträgt 15 fl. monatlich; weiters erhält er eine Dienstwohnung und verschiedene zusätzliche Zuwendungen - Wien, 26. August 1833.
Beilage 4: Text der Ausschreibung der Stelle des Hausknechts bei der Anatomie - Wien, 14. September 1833.
Reg. Nr. 6 ad 622: Das Konsistorium teilt dem medizinischen Vizedirektorat mit, daß die Niederösterreichische Regierung den Vorschlag des Vizedirektorats wegen der zu besetzenden Stellen an der Anatomie an das Konsistorium geschickt habe, um dessen Meinung einzuholen. Außerdem soll das Vizedirektorat berichten, warum der Militärinvalide Anton Pris[!; verm. Verschreibung, da in anderen Stücken "Peis"] nicht in der Liste der Bewerber aufscheint - Wien, 24. Jänner 1834.
Reg. Nr. 7 ad 622: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß sich der Militärinvalide Anton Peis um den Posten eines anatomischen Dieners beworben habe und befiehlt, diese Bewerbung zu berücksichtigen - Wien, 8. Februar 1834.
Reg. Nr. 8 ad 622: Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung um eine vierwöchige Fristaufschiebung für den Bericht über die Besetzung der beiden anatomischen Diener, da die nachträgliche Bewerbung des Anton Peis auch berücksichtigt werden müsse - Wien, 12. Februar 1834.
Reg. Nr. 9 ad 622: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt dem Konsistorium einen Fristaufschub bis 17. März [Rückseite des Gesuchs um Fristaufschub] - Wien, 19. Februar 1834.
Reg. Nr. 10 ad 622: Protokoll der Konsistorialsitzung vom 27. Februar 1834: Vorlegen des Gesuchs des Joseph Kubatschek, das von der Niederösterreichischen Regierung unterstützt wird. Der Vortragende ist der Meinung, daß das medizinische Vizedirektorat über
dieses nachträgliche Gesuch informiert werden soll. Es wird der Beschluß gefaßt, daß das Vizedirektorat über das nachträgliche Gesuch des Joseph Kubatschek in Kenntnis gesetzt wird. Es soll dem Konsistorium berichten, ob es den bereits gemachten Besetzungsvorschlag für die beiden anatomischen Hausdiener aufgrund der beiden Gesuche noch abändern möchte.
Das Konsistorium richtet an das Vizedirektorat der medizinischen Studien die Frage, ob das Vizedirektorat seinen Vorschlag zur Besetzung der beiden anatomischen Diener beibehält oder ob dieser Vorschlag nach der nachträglichen Aufnahme der Bewerber Joseph Kubatschek und Anton Peis geändert werden soll - Wien, 27. Februar 1834.
Reg. Nr. 11 ad 622: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß der Bericht über den Besetzungsv orschlag für die beiden anantomischen Hausdiener noch nicht abgeschlossen werden konnte, da in der letzten Konsistorialsitzung das nachträgliche Gesuch des Joseph Kubatschek vorgelegt wurde und das medizinische Vizedirektorat erst darüber befinden muß. Deshalb bittet das Konsistorium um einen Fristaufschub bis Ende April - Wien, 26. März 1834.
Reg. Nr. 12 ad 622: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt dem Konsistorium den erbetenen Fristaufschub bis Ende April [Rückseite des Gesuchs] - Wien, 31. März 1834.
Reg. Nr. 13 ad 622: Protokoll der Konsistorialsitzung vom 27. Februar 1834: Vorlage des Regierungsdekrets vom 11. Jänner 1834, in dem angefragt wird, warum der Invalide Anton Peis nicht unter die Bewerber für die Stelle des Hausknechts bei der Anatomie aufgenommen wurde. Das medizinische Vizedirektorat erklärt, daß Peis nur aus Versehen nicht in die Bewerberliste aufgenommen wurde, allerdings liegt von ihm kein eigenes Gesuch, sondern nur eine Qualifikationsangabe des Generalkommandos vor. Diese Erklärung soll der Niederösterreichischen Regierung berichtet werden.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 22. Mai 1834: Nachträgliches Gesuch des Joseph Kubatschek soll für die Besetzung der beiden Hausdienerstellen ebenfalls berücksichtigt werden. Das medizinische Vizedirektorat berichtet, die Gesuche Kubatscheks und Peis´ zwar in die Bewerberliste aufgenommen zu habe, sie kamen aber nicht in Vorschlag. Die Vorschläge des Vizedirektorats für die erste Hausdienerstelle lauten: Vinzenz Raunacher, Philipp Seidenthaler und Johann Schmidt; für die zweite Hausdienerstelle: Philipp Seidenthaler, Johann Schmidt und Johann Strohschneider. Das Konsistorium schließt sich diesen Vorschlägen nicht an, da Raunachers Gesuch nicht den Vorschriften entspricht und die anderen Bewerber bereits älter als 40 Jahre sind. Statt dessen schlägt das Konsistorium für die Stelle des ersten Hausdieners Stephan Ohla, Gottfried Binder oder Ignaz Labuch vor; für den zweiten Hausdiener Gottfried Binder, Ignaz Labuch oder Johann Edelmann. Bis auf Edelmann sind alle Bewerber derzeit im Allgemeinen Krankenhaus tätig und haben gute Zeugnisse. Diese Vorschläge sollen in einem Bericht an die Niederösterreichische Regierung geschickt werden.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung über die Punkte, die in den Konsistorialsitzungen vom 27. Februar und 22. Mai behandelt wurden: die nachträgliche Aufnahme der Gesuche von Peis und Kabatschek in die Bewerberliste, sowie die unterschiedlichen Vorschläge des Vizedirektorats und des Konsistoriums für die Stellen der Hausdiener - Wien, 22. Mai 1834.
Reg. Nr. 14 ad 622: Der provisorische Vizedirektor der medizinischen Studien, Böhm, teilt dem Konsistorium mit, daß Peis nur versehentlich
nicht in die Bewerberliste aufgenommen wurde, allerdings liegt kein eigenes Gesuch, sondern nur eine Qualifikationseingabe des Generalkommandos und ein Regierungsdekret vom 14. September vor - Wien 5. Februar 1834.
Beilage [?]: Ausweis des Wiener Invalidenhauses über Anton Peis [gedrucktes Formular] - Wien, 1. September 1833.
Der provisorische Vizedirektor der medizinischen Studien, Böhm, teilt dem Konsistorium mit, daß sowohl Anton Peis als Joseph Kubatschek für die Stelle des anatomischen Hausdieners nicht geeignet seien - Wien, 18. März 1834.
Stephan Ohla bewirbt sich beim Vizedirektorat der medizinischen Studien um die Stelle des Hausknechtes an der Anatomie - Wien, 20. Juni 1833.
Die Direktion des Allgemeinen Krankenhauses schickt die Bewerbung Stephan Ohlas an das medizinische Vizedirektorat und bestätigt, daß Ohla seit 1. September 1825 im Krankenhaus als Hausknecht tätig ist - Wien, 22. Juni 1833.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission Stephan Ohla und Gottfried Binder zu Hausknechten an der Anatomie ernannt hat und befiehlt, daß das Konsistorium ihnen ihre Ernennungsdekrete ausstellt und den Gebäudeinspektor H olzer darüber informiert. Die Gesuche der anderen Bewerber, einschließlich das nachträgliche Gesuch des Isidor Schilder, werden dem Konsistorium zu deren Benachrichtung zurückgeschickt - Wien, 9. August 1834.
Das Konsistorium teilt Stephan Ohla dessen Ernennung zum Hausdiener an der Anatomie mit und befiehlt ihm, sich mit dem medizinischen Vizedirektorat in Verbindung zu setzen; weiters soll er sich am 1. September beim Universitätssyndicus Heintl einfinden, um seinen Diensteid abzulegen - Wien, 30. August 1834.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium stellt dem Vizedirektorat der medizinischen Studien das Ernennungsdekret für Stephan Ohla zu - Wien, 30. August 1834.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Gebäudeinspektor Holzer mit, daß er er bei der Vereidigung Ohlas anwesend sein soll [alle 3 Stücke Konzepte]- Wien, 30. August 1834.
Reg. Nr. 15 ad 622: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Direktion des Allgemeinen Krankenhauses erklärt habe, daß Gottfried Binder kein Angestellter des Krankenhauses sei, sondern bereits 1826 entlassen wurde und nun nur als Aushilfe des dortigen Totengräbers arbeite. Da Binder sowohl über seine derzeitige Anstellung als auch über sein Alter unwahre Angaben gemacht hat, ist er für die Stelle des Hausknechts nicht geeignet. Das Konsistorium soll gemeinsam mit dem medizinischen Vizedirektorat aus den vorliegenden Gesuchen bis 30. September einen neuen Dreiervorschlag abgeben - Wien, 30. August 1834.
Das Konsistorium teilt dem Vizedirektorat der medizinischen Studien mit, daß wegen der Besetzung der zweiten Hausdienerstelle ein neuer Dreiervorschlag zu machen ist und schickt deshalb die Gesuche an das Vizedirektorat - Wien, 29. September 1834.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung um Fristaufschub für die Abgabe des Dreiervorschlags bis zum 15. November, da der Vizedirektor der medizinischen Studien derzeit nicht anwesend sei [beides Konzepte] - Wien, 29. September 1834.
Das Konsistorium bittet das medizinische Vizedirektorat um den geforderten Dreiervorschlag, da der Bericht bis 15. November abgegeben werden soll - Wien, 10. November 1834.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 28. November 1834: Der Vizedirektor der medizinischen Studien, Holger, schlägt für die Stelle des zweiten
Hausdieners Philipp Seidenthaler, Vinzenz Raunacher oder Johann Strohschneider vor. Das Konsistorium lehnt diese Kandidaten aus denselben Gründen wie bei der Sitzung vom 22. Mai ab und schlägt an ihrer Stelle Ignaz Labach, Johann Edelmann und Joseph Klöbel vor. Die Vorschläge sollen mit einem Bericht an die Niederösterreichische Regierung geschickt werden[s.a. Reg. Nr. 19ad 622].
Reg. Nr. 16 ad 622: Wortlaut des Eides für den Hausknecht an der Anatomie, eidliche Bestätigung Stephan Ohlas und Bestätigung des Universitätssyndicus Heintl und des Gebäudeinspektors Holzer, daß Ohla diesen Eid abgelegt hat - Wien, 1. September 1834.
Reg. Nr. 17 ad 622: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das Niederösterreichische Provinzialzahlamt angewiesen wurde, dem neuen Hausdiener Stephan Ohla sein Gehalt von monatlich 15 fl. CM auszubezahlen und die Zahlungen an den provisorischen Hausdiener Johann Schmidt einzustellen. Die Stelle des zweiten Hausdieners soll aufgrund der Fürsprache des Prof. Berres weiterhin von dem provisorischen Hausdiener Philipp Seidenthaler versehen werden - Wien, 6. September 1834.
Reg. Nr. 18 ad 622: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt dem Konsistorium den Fristaufschub für den Bericht über die Besetzung der zweiten Hausdienerstelle bei der Anatomie - Wien, 3. Oktober 1834.
Reg. Nr. 19 ad 622: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung über die unterschiedlichen Vorschläge des Vizedirektorats und des Konsistoriums bei der Besetzung der zweiten Hausdienerstelle [vgl. Reg. Nr. 15 ad 622; Protokoll der Konsistorial sitzung] - Wien, 28. November 1834.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 8. Jänner 1834[!; Schreibfehler - richtig: 1835]: Vizedirektor Holger legt Nachtrag zum Besetzungsvorschlag vom 16. November vor. Referent schlägt vor, diesen Nachtrag mit Anmerkungen des Konsistoriums an die Niederösterreichische Regierung zu schicken.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium schickt die Anmerkungen des Vizedirektors Holger an die Niederösterreichische Regierung und merkt an, daß die darin genannten Personen nicht willkürlich bei dem Besetzungvorschlag übergangen wurden.
Reg. Nr. 20 ad 622: Weiteres Konzept des Konsistorialberichtes an die Niederösterreichische Regierung über die Nachträge des medizinischen Vizedirektors zu dem Besetzungsvorschlag - Wien, 8. Jänner 1835.
Reg. Nr. 21 ad 622: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission Philipp Seidenthaler zum Hausdiener an der Anatomie ernannt habe und befiehlt, daß ihm das Ernennungsdekret zugestellt werde und der Gebäudeinspektor Holzer darüber informiert werde - Wien, 2. April 1835.
Das Konsistorium teilt Philipp Seidenthaler seine Ernennung zum Hausknecht bei der Anatomie mit und befiehlt ihm, sich am 1. Juni in der Universitätskanzlei einzufinden, um seinen Diensteid abzulegen - Wien, 29. Mai 1829.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem medizinischen Vizedirektorat die Ernennung Seidenthalers zum Hausknecht bei der Anatomie mit - Wien, 29. Mai 1835.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt den übrigen Bewerbern mit, daß die Hausdienerstelle vergeben wurde und schickt die Bewerbungsunterlagen zurück - Wien, 29. Mai 1835.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Universitätssyndicus Heintl mit, daß er am 1. Juni den Diensteid des Philipp Seidenthaler abnehmen soll und daß der Gebäudeinspektor Holzer und der Oberpedell Schönauer dabei anwesend sein sollen [gleichlautende Schreiben sollen an
Holzer und Schönauer gehen; alle Schreiben Konzepte] - Wien, 29. Mai 1835.
Eidesformel für den Hausknecht an der Anatomie [1Musterexemplar und ein von Seidenthaler unterschriebenes und von Heintl, Holzer und Schönauer bestätigtes Stück - 3. Juni 1835].
Reg. Nr. 22 ad 622: Der Vizedirektor der medizinischen Studien, Holger, teilt dem Konsistorium mit, daß ihm durch Regierungsdekret vom 7. Dezember aufgetrage wurde, die freigewordene Stelle eines Hausdieners bei der Anatomie selbst zu besetzen und diesen zu vereidigen. Er teilt dem Konsistorium mit, daß Joseph Meixner ernannt wurde und bittet um Bekanntgabe des Diensteides - Wien, 18. Dezember 1835.
Das Konsistorium bittet das medizinische Vizedirektorat um eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 7. Dezember, da es de Ansicht ist, daß die Ernennung des Hausdieners an der Anatomie durch das Konsistorium unter Hinzuziehung des medizinischen Vizedirektorats zu geschene hat und daher die Ernennung des Joseph Meixner nicht rechtmäßig sei - Wien, 18. Dezember 1835.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium befiehlt dem Gebäudeinspektor, das Regierungsdekret vom 7. Dezember dem Konsistorium vorzulegen und bis dahin dem vom Viezdirektorat ernannten Hausknecht nicht zuzustimmen [beides Konzepte] - Wien, 18. Dezember 1835.
Der Gebäudeinspektor Holzer teilt dem Konsistorium mit, daß er bezüglich der Neubesetzung der Stelle des Hausknechts bei der Anatomie keine Weisung von der Regierung erhalten habe, sondern daß diese Besetzung auf dieselbe Art gehandhabt wurde wie jene des physikalischen Dieners Amand Kracher durch das Vizedirektorat der philosophischen Studien und daß damals verfügt wurde, daß diese Anstellungen in die Kompetenz der Vizedirektorate fallen - Wien, 21. Dezember 1835.
Der Vizedirektor der medizinischen Studien, Holger, schickt dem Konsistorium eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 7. Dezember und weist darauf hin, daß die anatomischen Diener keine Hausknechte seien, wie das Universitätstaschenbuch für 1835 belege. We iters teilt er mit, daß Meixner seine Dienst bereits am 19. Dezember angetreten hat - Wien, 22. Dezember 1835.
Beilage: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Vizedirektorat der medizinischen Studien mit, daß es nach den neuen Verordnungen nicht mehr nötig sei, einen Dreiervorschlag zur Neubesetzung an die Regierung zu schicken, sondern daß sie diese Stelle selbst besetzen dürfen und nur berichten sollen, wer der neue Diener ist und wann er seinen Dienst angetreten hat - Wien, 7. Dezember 1835.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Reg. Nr. 622: lt. Elench Konsistorialnote vom 29. März 1829 fehlt. Reg. Nr. 1 ad 622 falsch signiert. Reg. Nr. 14: Berichte des Vizedirektors an Konsistorium sind Beilagen 3 und 4 zu Reg. Nr. 13 - Konsistorialbericht.
 

Deskriptoren

Einträge:  Binder, Gottfried < Diener; Wien, Allgemeines Krankenhaus > (Person\B)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:verwendet für:
AT-UAW/CA 1.4.54 Binder, Gottfried, 1834.08.09-1834.08.30 (Akt)
 

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