AT-UAW/CA 2.0.649 Verschmelzung von kleineren Stiftungen., 1818.05.22-1819.03.31 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.649
Signatur Archivplan:CA 2.0.649
Titel:Verschmelzung von kleineren Stiftungen.
Entstehungszeitraum:22.05.1818 - 31.03.1819
Schachtelnummer:50
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 632
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:18 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Superintendent der Remitzischen Stiftung Caspar Georg von Levitschnigg beruft sich bezüglich der Verschmelzung seiner Stiftung mit anderen auf seinen im Vorjahr abgegebenen abschlägigen Bericht - Wien, 22. März 1818.
Der Superintendent der Scheuermannischen Stiftung Ignaz Schlager berichtet dem Konsistorium, daß er für die Scheuermannische Stiftung die Vereinigung mit anderen Stiftungen befürworte, da das Stiftungskapital und die davon abfallenden Zinsen gering seien - Wien, 26. März 1818.
Der Superintendent der Gerdesischen Stiftung Georg Scheidlein berichtet dem Konsistorium, daß die Gerdesische Stiftung mit der Gillerischen vereinigt werden könnte, da bei beiden kein auswärtiges Präsentationsrecht gegeben sei und sie jeweils nur für einen Stipendiaten gedacht sind. Bei der Gerdesischen Stiftung werden Verwandte des Stifters bzw. Studenten aus Westfalen bevorzugt; bei der Gillerischen Stiftung gibt es keine Einschränkungen. Diese Voraussetzungen lassen sich leicht vereinbaren - Wien, 28. März 1818.
Der Superintendent der Steinstrasserischen, Stupanischen und Zwirschlagischen Stiftung Johann Franz Hieber berichtet dem Konsistorium, daß er gegen die Verschmelzung von Stiftungen sei. Es müßten viele kleine Stiftungen miteinander vereinigt werden, um ausreichende Stipendien zu erhalten; außerdem sind auch Stipendiaten kleine Stiftungen von der Zahlung des Unterrichtsgeldes befreit. Wenn eine Vereinigung befohlen wird, sollten nicht mehr als zwei Stiftungen miteinander verschmolzen werden, damit die Zahl der Stipendien nicht zu sehr sinkt und es bei der Besetzung nicht zu große Schwierigkeiten gibt - Wien, 29. März 1818.
Der Superintendent der Mayzenischen Stiftung Alois Fiedler berichtet dem Konsistorium, daß das Stipendium der Mayzenischen Stiftung ohnehin ausreichend sei, um einen Stipendiaten zu versorgen und deshalb weiterhin für sich allein bestehen kann - Wien, 30. März 1818.
Der Superintendent der Gillerischen Stiftung Joseph Scheidlein berichtet dem Konsistorium bezüglich der Verschmelzung von kleineren Stiftungen, daß seiner Ansicht nach die Gillerische Stiftung nur mit einer anderen Stiftung, die möglichst den gleichen Stipendienbetrag ausbezahlt, verschmolzen werden sollte wie z. B. mit der Mayzenischen oder Scheuermannischen Stiftung. Das Vorschlagsrecht sollte abwechselnd von den Superintendenten vorgenommen werden und auch die vorgeschriebenen Voraussetzungen und Verpflichtungen sollten wechseln. Schließlich soll der Name der Stiftung erhalten bleiben - 1. April 1818.
Der Superintendent der Fabrischen Stiftung Johann Gottfried von Rößler berichtet dem Konsistorium, daß er bereits im Jahr 1816 nichts gegen eine Verschmelzung der Fabrischen Stiftung mit anderen kleineren Stiftungen einzuwenden hatte, da die Stiftung für einen Studenten ohne weitere Einschränkung gedacht sei und das jährliche Stipendium von 14 fl. nicht sehr hoch sei. Er habe seiner damaligen Aussage keine neuen Argumente hinzuzufügen - Wien, 4. April 1818.
Ein namentlich nicht genannter Referent berichtet dem Konsistorium, daß der Inhalt des Dekrets [Reg. Dekret vom 3. März] so abgefaßt sei, als ob die Sache bereits entschieden sei. Das Konsistorium sei verpflichtet, dagegen einzusprechen. Sicherlich sind die Stiftungen durch äußere Umstände so weit gekommen, daß der Wille der Stifter nicht vollständig erfüllt werden kann. Das heißt aber nicht, daß man sich gänzlich darüber hinwegsetzen soll. Außerdem sollen die Stipendien nur ein Beitrag zur Unterstützung sein und nicht nicht gänzlich für den Unterhalt aufkommen. Zusätzlich sind die
Stipendiaten von der Zahlung des Unterrichtsgeldes befreit. Die Superintendenten sollen ihre Gutachten darüber abgeben.
[anschließend]: Die Superintendenten mit Ausnahme des Hr. von Rößler teilen die Ansicht des Referenten. Die Voraussetzungen für die Stipendiaten sowie die Verpflichtungen sind sehr unterschiedlich. Außerdem würde eine derartige Maßnahme künftige Stifter abschrecken. Der Antrag des Herrn v on Rößler soll gesondert behandelt werden - undatiert; vor 2. Mai 1818.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichische Regierung, daß ihrer Ansicht nach durch die Verschmelzung von kleineren Stiftungen sich zwar für einige Stipendiaten Vorteile ergeben, insgesamt aber eher nachteilig sei. Gerade die kleinere Stipendien kommen eher den ärmeren Studenten zugute. Auch durch die Verschmelzung können Stipendiaten nicht von ihren Stipendien leben. Da durch den Bezug eines Stipendiums gleichzeitig die Befreiung vom Unterrichtsgeld bewilligt wird, ist auch ein kleines Stipendium vorteilhaft. Viele Stipendiaten werden zusätzlich durch Privatleute unterstützt; diese Unterstützung würden sie ohne ein Stipendium nicht erhalten. Weiters wird angemerkt, daß der Wert des Papiergeldes wieder steigt und dadurch auch der Wert der Stipendien steigt. Durch die Verschmelzung von Stiftungen würden auch die Bestimmungen über die Gebete für die Stifter gefährdet; dies könnte künftige Stifter von der Errichtung von Stiftungen abhalten. Zusätzlich hat sich die Zahl der Studenten erhöht; deshalb sei es nicht klug, die Zahl der Stipendien zu verringern, da etliche bedürftige Studenten dadurch keine Stipendien erhalten werden. Schließlich wird auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Stifterwillens verwiesen [Reinschrift] - Wien, 2. Mai 1818.
[Rückseite des Konsistorialberichts vom 2. Mai 1818]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission den Plan zur Verschmelzung der kleineren Stiftungen nicht weiter verfolgen wird - Wien, 31. März 1819.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 2. 0. 614.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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