AT-UAW/CA 2.0.650 Festsetzung der Mieten in Stifthäusern in Conventionsmünze., 1819.06.07 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.650
Signatur Archivplan:CA 2.0.650
Titel:Festsetzung der Mieten in Stifthäusern in Conventionsmünze.
Entstehungszeitraum:07.06.1819
Schachtelnummer:50
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 633
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:28 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß durch eine Allerhöchste Entschließung vom 24. April verfügt wurde, daß die Mieten in den Stifthäusern sobald als möglich in CM verrechnet werden sollen und von den jeweiligen Administratoren festgesetzt werden sollen. Die Quartierverleihungshofkommission wurde durch eine Entschließung vom 20. Jänner 1819 aufgehoben. Die Mieten können frühestens ab Georgi 1820 in CM eingehoben werden und die Mieter müssen bis Michaeli 1819 informiert werden. Das Konsistorium soll die Administratoren des Knafflischen und Goldbergischen Stifthauses informieren und diese sollen bis 10. Juli über die vorgenommenen Änderungen bei den Mieten berichten. Nach Erledigung dieses Berichts soll den Mietern die neue Zinsbemessung vorgelegt werden und die Mieter sollen eine schriftliche Erklärung abgeben, ob sie ab Georgi 1820 Mieten in CM zahlen werden oder nicht. Diese Erklärungen sollen der Regierung bis 24. September übergeben werden. Was die künftige Vermietung anlangt, soll es bei den Bestimmungen des Hofkommissionsdekrets vom 19. Februar bleiben. Das Resultat soll der Regierung zur Bestätigung vorgelegt werden; nur die Einberufung aller Parteien am letzten Tag der Einreichfrist soll nicht mehr stattfinden - Wien, 7. Juni 1819.
Beilage: Die Niederösterreichische Regierung und die Quartierverleihungshofkommission berichten über die Frage der künftigen Zinsbemessung in CM in den Stifthäusern, daß zunächst eine Unterscheidung zwischen Wohnungen, die an Beamte bzw. an Nichtbeamte vermietet sind, zu treffen sei. Für die Wohnungen von Beamten sollte der Tarifzins von 1812 als Basis für die neue Zinsbemessung genommen werden; in einigen Stifthäusern wurde zwar seit 1812 eine Steigerung um 44 1/2 % vorgenommen, sonst verblieb man aber bei der Tariffestlegung von 1812. Nur in jenen Wohnungen, in denen Verbesserungen wie Parkettböden, neue Türen, etc. gemacht wurden, soll der höhere Zins als Basis dienen, da eine derartige Verbesserung auch in der Festsetzung von 1812 einen höheren Zins bedeutet hätte. Es wird vorgeschlagen, vom Tarifzins 30 % abzuziehen und dieser Betrag als künftigen Zins in CM festzulegen. In bestehende Mietverträge darf aber nicht eingegriffen werden. Die Wohnungen, die an Nichtbeamte vermietet sind, können in drei Kategorien geteilt werden. Die erste Gruppe sind Wohnungen, die von der Stadt oder öffentlichen Fonds gemietet werden; dazu gehören das Jakoberhaus, wo sich die orientalische Akademie und die Staatsgüteradministration befindet, das Hofspitalsgebäude und das Chaosische Stifthaus, wo die Stadthauptmannschaft untergebracht ist. Diese Mieten sollen wie jene der Beamten berechnet werden. Die zweite Gruppe sind die Wohnungen für Seelsorger, Mesner, etc.. Hier wurde zwar Miete berechnet, aber nicht eingehoben, da diese Häuser dem Religionsfond gehören und sie dieser Geistlichen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen hat. Dazu gehören das Karmelitergebäude auf der Laimgrube und das Stanislaihaus. Die dritte Gruppe sind Wohnungen, die von verschiedenen Privatparteien bewohnt werden. Bei Wohnungen, deren Mieten seit 1812 nicht erhöht wurden wie ein Zimmer und die Schmiede im Hofspitalsgebäude, die von Erzherzog Karl gemietet wurde und die Wohnung der Witwe Fölsch im Mariazellerhof sollen die Mieten wie bei Beamtenwohnungen berechnet werden. Bei Wohnungen, deren Mieten seit 1812 um ca. 40 - 50 % erhöht wurden wie die Wohnungen in den Schreyischen, Kirchbergerischen, Goldbergischen, Knafflischen Stifthäusern, dem Karmeliterhaus, dem Windhagischen Stifthaus, dem Mariazeller Hof,
St. Pöltener Hof, Stanislaiser Hof, Passauer Hof und dem Hofspitalsgebäude soll vom derzeitigen Zins 50 % abgezogen und dieser Betrag in Metallwährung festgesetzt werden; bei den Wohnungen die der Stadt Wien oder St. Stephan gehören, sollen 40 % abgezogen werden. Bei jenen Wohnungen, bei denen die Miete um mehr als 50 % erhöht wurde, soll die Miete von 1812 als Richtwert genommen werden und von di esem Betrag 30 % abgezogen und der Restbetrag in CM festgesetzt werden. Bei denjenigen Parteien, die dadurch weniger Zins bezahlen würden, soll der derzeitige Zins als Berechnungsbasis genommen werden. Die Miete für jene Wohnungen, die nicht nach einem Tarifzins festgesetzt wurde, soll ebenfalls um 30 % reduziert und dieser Betrag in CM festgelegt werden - undatiert; vor 7. Juni 1819.
Das Konsistorium schickt den Superintendenten der Goldbergstiftung und der Knafflischen Stiftung, Johann Franz Hieber und Georg Polz, Abschriften des Regierungsdekrets vom 7. Juni und befiehlt ihnen, die Veränderungen bei den Mieten für jede Wohnung und Zinspartei anzugeben und bis 8. Juli dem Konsistorium zu übergeben. Nach Erledigung dieses Berichts sollen sie die neuen Mieten in CM festlegen und von den Mietern schriftliche Erklärungen verlangen [Konzept] - Wien, 25. Juni 1819.
Der Superintendent der Goldbergstiftung Johann Franz Hieber berichtet dem Konsistorium, daß er seinem Bericht vom 3. Februar nur hinzufügen möchte, daß den Beamten kein Nachlaß bei den Mieten zukommen soll, da sie ihr Quartiergeld bereits in CM beziehen - Wien, 8. Juli 1819.
Der Superintendent der Knafflischen Stiftung Georg Polz schickt dem Konsistorium die aufgrund des Regierungsdekrets vom 7. Juni erstellten Vorschläge für die künftige Mietberechnung der Wohnungen des Knafflischen Stifthauses, die nicht an Beamte vermietet sind und legt seinen bereits früher abgegebenen Vorschlag zur Zinsberechnung bei - 8. Juli 1819.
Beilage C: Der Superintendent der Knafflischen Stiftung Georg Polz schickt dem Konsistorium ein Verzeichnis des Zinsertrages des Knafflischen Stifthauses im Jakobergässel für die Jahre 1797, 1812, 1818 und 1819. Zur Frage, wie die Mieten künftig in CM berechnet werden können, meint er, daß eine Umrechnung des Tarifzins von 1812 in Metallwährung nicht empfehlenswert sei, sondern schlägt eine Reduzierung der jeweiligen Summen zwischen 15 und 29 % vor. Schließlich merkt er an, daß die Knafflische Stiftung 10 Stipendien zu je 200 fl. ausbezahlt werden - 4. Februar 1819.
Beilage zum Bericht vom 4. Februar [C]: Verzeichnis der Mieten im Knafflischen Stifthaus in den Jahren 1798, 1812 und 1819 sowie der Vorschlag über die künftige Mietberechnung in CM - undatiert; 4. Februar 1819.
Der Superintendent der Knafflischen Stiftung Georg Polz berichtet dem Konsistorium, daß er gemäß Regierungsdekret vom 20. Juli die Mietparteien im Knafflischen Stifthaus darüber informiert hat, daß die Miete künftig in CM eingehoben wird und von ihnen Erklärungen verlangt hat, ob sie damit einverstanden sind oder nicht und schickt die Erklärungen von Karl von Werner, Franz von Zeiller, Ignaz von Kornberg, Martin Wikosch, Johann Nepomuk Freyberger, Ladislaus Dicky und des Händlers Kümel bei. Letzterer hat erklärt, das von ihm gemietete Gewölbe um 80 fl. CM nicht weiter behalten zu wollen. Die Erklärung des Wenzel Knoll wurde noch nicht abgegeben; dieser habe nur mündlich erklärt, den gemieteten Stall zu 108 fl. CM nicht weiter behalten zu wollen. Außerdem legt Polz seine eigene Erklärung bei - 19. August 1819.
Der Superintendent der Knafflischen Stiftung Georg Polz schickt dem Konsistorium nachträglich die Erklärung des Wenzel Knoll zu der künftigen Einhebung der Mieten in CM und berichtet, daß er keine Erklärung dafür hat, warum dieser sich auf ein Versprechen, die Miete nicht zu erhöhen beruft, da er eine derartige Aussage nie abgegeben habe - 23. August 1819.
 

Deskriptoren

Einträge:  Freyberger, Johann Nepomuk < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (ca. 1753-13.09.1819) (Person\F)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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