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AT-UAW/CA 2.0.1113 Verwendung von Kurrentüberschüssen einiger Stiftungen., 1835.03.15-1836.08.23 (Akt)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.1113 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.1113 |
Titel: | Verwendung von Kurrentüberschüssen einiger Stiftungen. |
Entstehungszeitraum: | 15.03.1835 - 23.08.1836 |
Schachtelnummer: | 59 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 1091 1/2 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 43 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß bei der Engelhartischen, Fabrischen, Geislerischen, Molitorischen, Ohlayischen, Olberischen, Pacherischen, Pretterschneggischen, Bricci - Ramingischen und Strohmanzischen Stiftung ein Überschuß vorhanden ist und daß dadurch eine Vermehrung bzw. Erhöhung der Stipendien möglich wäre. Das Konsistorium soll bis 26. April sein Gutachten dazu abgeben und außerdem berichten, ob eine Anpassung der beiden Philippinischen Stipendien an die übrigen Goldbergstipendien von 24 fl. auf 100 fl. möglich sei - Wien, 15. März 1835. Das Konsistorium teilt dem Domdechanten von St. Stephan Joseph Pletz mit, daß laut dem Regierungsdekret vom 15. März die Engelhartische Stiftung einen Überschuß von 14 fl. 6 kr. aufweise und ersucht ihn um einen Bericht über eine mögliche Stipendienerhöhung [Konzept] - Wien, 3. April 1835. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Erzbischof von Wien Eduard Milde mit, daß laut dem Regierungsdekret vom 15. März die Fabrische Stiftung einen Überschuß von 1 fl. 18 kr. aufweise und ersucht ihn um einen Bericht über eine mögliche Stipendienerhöhung [Konzept] - Wien, 3. April 1835. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Superintendenten der Geislerischen Stiftung Johann von Schwaiger mit, daß laut dem Regierungsdekret vom 15. März die Geislerische Stiftung einen Überschuß von 17 fl. 4 kr. aufweise und befiehlt ihm gemeinsam mit dem Konsuperintendenten Joseph Johann Knolz bis 15. April über eine mögliche Stipendienerhöhung zu berichten [Konzept] - Wien, 3. April 1835. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Superintendenten der Pacherischen und Molitorischen Stiftung Joseph von Scheidlein mit, daß laut dem Regierungsdekret vom 15. März die Pacherische Stiftung einen Überschuß von 8 fl. 42 kr. und die Molitorische Stiftung einen Überschuß von 28 fl. 7 kr. aufweise und befiehlt ihm, bis 15. April über eine mögliche Stipendienerhöhung zu berichten [Konzept] - Wien, 3. April 1835. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Domkapitel von Gran mit, daß laut dem Regierungsdekret vom 15. März die Ohlayische Stiftung einen Überschuß von 23 fl. 9 kr. aufweise und ersucht um einen Bericht über eine mögliche Stipendienerhöhung [Konzept] - Wien, 3. April 1835. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Marktgericht von Weißkirchen/Stmk. mit, daß laut dem Regierungsdekret vom 15. März die Pretterschneggische Stiftung einen Überschuß von 5 fl. 40 kr. aufweise und ersucht um einen Bericht über eine mögliche Stipendienerhöhung [Konzept] - Wien, 3. April 1835. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt den Superintendenten der Bricci - Ramingischen bzw. Strohmanzischen Stiftung, Joseph von Ohmeyer und Anton Peck mit, daß laut dem Regierungsdekret vom 15. März die Bricci - Ramingische Stiftung einen Überschuß von 22 fl. 32 kr. und die Strohmanzische Stiftung einen Überschuß von 9 fl. 48 kr. aufweise und befiehlt ihnen, bis 15. April über eine mögliche Stipendienerhöhung zu berichten [Konzept] - Wien, 3. April 1835. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Superintendenten der Philippinischen Stiftung Johann Franz von Hieber mit, daß die Niederösterreichische Regierung angefragt habe, ob die beiden Philippinischen Stipendien von 24 fl. auf 100 fl. erhöht werden können und befiehlt ihm, bis 15. April darüber zu berichten [Konzept] - Wien, 3. April 1835. Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um Terminverlängerung bis 15. Juni für die Erstattung des Berichtes über die möglichen Stipendienerhöhungen, |
| da noch nicht alle Superintendenten und Präsentanten ihre Berichte abgegeben haben [Konzept und Reinschrift] - Wien, 27. April 1835. [Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt die Terminverlängerung - Wien, 6. Mai 1835. Das Konsistorium befiehlt den Superintendenten und Präsentanten der Universitätsstiftungen, bis 15. Juli sowohl über den früheren als auch den aktue llen Stand der jeweiligen Stiftungsvermögen zu berichten [Konzept] - Wien, 5. Juni 1835. Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um Auskunft, ob der im Regierungsdekret vom 15. März genannte Überschuß bei einigen Stiftungen nur eine einmalige Erscheinung sei oder ob er jedes Jahr entstehe [Konzept und Reinschrift] - Wien, 5. Juni 1835. [Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der angegebene Überschuß ein Kurrentüberschuß sei und somit jährlich auftrete - Wien, 26. Juni 1835. Das Konsistorium schickt der Theologischen, Juridischen und Medizinischen Fakultät Abschriften aus dem Verzeichnis der Provinzialstaatsbuchhaltung über die Stiftungskapitalien für das Militärjahr 1834 in Hinblick auf die Schaiderische und Trappsche bzw. die Schlesierburse bzw. die Büttnerische, Emmerische, Juschitzische, Perlachische, Sabitzische und Stumpfische Stiftung [Konzept] - Wien, 1. September 1835. Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um eine erneute Terminverlängerung bis 15. November, da noch nicht alle Superintendenten und Präsentanten ihre geforderten Berichte abgegeben haben [Konzept und Reinschrift] - Wien, 19. September 1835. [Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt das Gesuch - Wien, 1. Oktober 1835. Protokoll der Konsistorialsitzung vom 10. November 1835: Der Dekan der Theologischen Fakultät Anton Klein referiert über das Regierungsdekret vom 15. März. Zusätzlich werden die Berichte der Superintendenten und Präsentanten sowie der Regierungsbescheid vom 26. Juni vorgelegt. Der Referent schlägt vor, bei der Regierung um eine genaue Aufstellung der einzelnen Stipendienfonds anzusuchen. Der Vorschlag wird angenommen. Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um eine genaue Aufstellung der Stiftungskapitalien - Wien, 10. November 1835. Protokoll der Konsistorialsitzung vom 10. November 1835: Der Dekan der Theologischen Fakultät Anton Klein referiert über den Bericht des Universitätsaktuars Joseph von Scheidlein über den ehemaligen und aktuellen Stand der Stiftungsvermögen. Zusätzlich werden die Berichte der Superintendenten und weitere Akten vorgelegt. Die vorgelegten Akten sollen bis zur Erledigung des Ansuchens an die Regierung zurückgestellt werden - 10. November 1835. Die Niederösterreichische Regierung ermahnt das Konsistorium, den bis 15. November verlangten Bericht über die Stipendienregulierung bis 11. Jänner 1836 abzugeben oder zu berichten, warum dies nicht möglich sei - Wien, 11. Dezember 1835. Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung auf deren Erlaß vom 11. Dezember, daß sie den geforderten Bericht deshalb noch nicht abgegeben haben, weil sie noch nicht das am 10. November erbetene Verzeichnis erhalten haben [Konzept] - Wien, 29. Dezember 1835. Protokoll der Konsistorialsitzung vom 23. August 1836: Der Direktor der theologischen Studien Joseph Pletz berichtet über das Regierungsdekret vom 15. März 1835. Außerdem werden weitere Berichte, Dekrete, Verzeichnisse der Stiftungskapitalien sowie die Stiftbriefe vorgelegt. Zur Frage der Verwendung von |
| Kurrentüberschüssen zitiert Pletz die Allerhöchste Entschließung vom 24. September 1802, laut der ein Überschuß dem Stiftungsfond einverleibt werden soll, falls der Stifter keine anderen Verfügungen getroffen hat. Er schlägt vor, den Überschuß zunächst gleichmäßig unter den Stipendiaten aufzuteilen, bis wieder die ursprünglich gestiftete Summe erreicht wird. Danach könnten nach Möglichkeit zusätzliche Stiftplätze geschaffen werden. Dies sei bei allen genannten Stiftungen bis auf die Pacherische Stiftung möglich. Hier müsse man anders vorgehen, da die Stiftung aus zwei Teilen besteht. Der Überschuß soll daher zunächst dem ersten Teil der Stiftung zugute kommen; falls es klar erkennbar ist, welche Teile des Stiftungskapitals für welche Teilstiftung gedacht sind, kann der Überschuß auch danach verteilt werden. Die Erhöhung der Philippinischen Stipendien ist nicht möglich. Bei Vorlage der Berichte hat sich ergeben, daß die Superintendenten nur wenig über das Stiftungsvermögen ihrer Stiftungen wissen; deshalb sollte das Konsistorium ihnen eine Abschrift aus dem Verzeichnis der Stiftungskapitalien sowie des jeweiligen Stiftbriefes zukommen lassen. Schließlich soll die Regierung ersucht werden, freie Stipendien künftig spätestens im Dezember auszuschreiben. [direkt anschließend]: Der Vorschlag des Referenten wird angenommen; nur der Dekan der Juridischen Fakultät Joseph Hye spricht sich für einen direkte Verteilung des Überschusses unter den Stipendiaten aus. [direkt anschließend]: Das Konsistorium schlägt der Niederösterreichischen Regierung vor, den Überschuß so lange den jeweiligen Stiftungsfonds einzuverleiben, bis ursprüngliche Stipendiensumme wieder erreicht wird. Danach könne man zusätzliche Stiftplätze einrichten. Dies sei bei der Engelhartischen, Fabrischen, Geislerischen, Molitorischen, Ohlayischen, Olberischen, Pretterschneggischen, Bricci - Ramingischen und Strohmanzischen Stiftung möglich. Die Pacherische Stiftung besteht aus zwei Teilstiftungen. Hier sollen zunächst die drei Stipendien der ersten Teilstiftung erhöht und gleichzeitig jene der zweiten Teilstiftung etwas reduziert werden. Nach Erreichung der ursprünglichen Summe können die Stipendien der zweiten Teilstiftung erhöht werden. Die Angleichung der Philippinischen Stipendien an jene Goldbergstiftung sei nicht möglich, da die Stiftungsvermögen voneinander separiert sind. Die Goldbergstiftung habe immer noch nicht die vorgeschriebene Zahl von 27 Stipendien erreicht. Eine Erhöhung wäre nur möglich, wenn dies der Zustand des Philippinischen Stiftungsvermögen zuläßt. Schließlich ersucht das Konsistorium darum, die Stipendien künftig spätestens im Dezember ausgeschreiben zu lassen, da diese sonst zu lange frei bleiben, auch wenn dies zur Vermehrung des Stiftungsvermögens führt [Konzept] - Wien, 23. August 1836. [direkt anschließend]: Das Konsistorium lobt den Universitätsaktuar Joseph von Scheidlein für seine genaue Zusammenstellung über die Universitätsstiftungen. Die Superintendenten und Präsentanten der Stiftungen sollen Auszüge aus dem aktuellen Stand der Stiftungskapitalien sowie Abschriften der Stiftbriefe und sonstiger wichtiger Aktenstücke erhalten, die bei einer Neubesetzung dem Konsistorium wieder zu übergeben sind. Der Universitätsaktuar soll die in Frage kommenden Aktenstücke dem Konsistorium vorlegen. Außerdem soll er die Anfrage des Superintendenten der Geislerischen Stiftung zu den im Stiftbrief vorgeschriebenen Messen und Feierlichkeiten sowie die Anfrage des Domkapitels von Gran über den Syndicus der Ohlayischen Stiftung und die erforderlichen Eigenschaften für die Stipendiaten beantworten [Konzept] - Wien, 23. August 1836. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Sig. Nr. tw. radiert, tw. als "Reg. Nr. 1091" angegeben. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Schwaiger, Johann Edler von < Jurist; Wien, Universität > (ca. 1755-13.01.1844) (Person\S) |
| Hieber, Johann Franz Edler von < Mediziner; Wien, Universität > (-10.10.1843) (Person\H) |
| Pletz, Joseph < Theologe; Wien, Universität > (03.01.1788-30.03.1840) (Person\P) |
| Scheidlein, Joseph Edler von < Jurist; Wien, Universität > (1777-1840) (Person\S) |
| Hye, Joseph < von Hyeburg, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1777-30.06.1851) (Person\H) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=24558 |
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