Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 3.2637 |
Signatur Archivplan: | CA 3.2637 |
Titel: | Verlassenschaft Magdalena Schmidin |
Entstehungszeitraum: | 05.04.1779 - 07.07.1779 |
Schachtelnummer: | 149 |
Frühere Signaturen: | Fasc. III, Lit P. Nr. 305 |
Vorhanden: | Ja |
|
Angaben zum Umfang |
Umfang: | 25 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
|
Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien, Gmunden |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Salzoberamtsrat und Salzkammergutsphysikus Dr.med. Johannes Pirck teilt dem Salzoberamt Gmunden mit, dass jene 450 fl., die derselbe der Magdalena Schmidin, geb. Hillerman, schuldig gewesen war, bereits durch das Kassieramt abgezogen und beglichen worden seien. 05.04.1779
Das Kassieramt Gmunden berichtet dem Salzoberamt Gmunden, dass jene 450 fl., die Dr. Pirck der Magdalena Schmidin schuldig gewesen war, vom Kassier bereits "vor geraumer Zeit" von dessen Besoldung abgezogen und per Quittung an den Schmidischen Sachwalter Dr. Camesina übergeben worden seien. 06.04.1779
Das Salzoberamt Gmunden gibt der Ministerialbancodeputation bekannt, dass die Erben von Maria Schmidin zwar 700 fl. gefordert hatten, schriftlich fixiert waren jedoch die bereits abgegoltenen 450 fl. geworden. Die Universität Wien hatte als zuständiges niederes Gericht ein anderweitiges Urteil gefällt und 250 fl. nachgefordert. Gmunden, 16.09.1779
Die Ministerialbancodeputation bittet die Oberste Justizstelle um die Entscheidung in obiger Angelegenheit und übermittelt die Akten. Wien, 07.05.1779, Abschrift
Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium mit, dass kraft allerhöchster Entschließung vom 20. Mai 1779 die Oberste Justizstelle mit der Angelegenheit betraut wurde und ordnet ein Gutachten an. 29.05.779
Rektor und Konsistorium fordern einen Bericht von Dr. [Josef] Camesina ab, welcher ebenso die Erben von Magdalena Schmidin zu verhören habe. 04.06.1779, Entwurf
Joseph Camesina teilt Rektor und Konsistorium mit, dass in der Verlassenschaftsabhandlung Magdalena Schmidin für Dr. Pirck ein Schuldenbetrag von 1.300 fl. festgesetzt wurde, zahlbar in Raten zu 150 fl. pro Jahr. Nachdem Pirck die ersten 3 Raten nicht bezahlt hatte, habe man diese zu Recht über das zuständige Unversitätsgericht eingefordert. "Es ist billich zu verwundern" warum die von Prick angerufene Ministerialbancodeputation als "Polittische Stelle in die rechtliche Angelegenheit dieser Sache eingelassen". Camensina bittet Rektor und Konsistorium um den Befehl zur Bezahlung des ausständigen Betrags sowie der entstandenen Kosten der Erben Schmidin durch Dr. Pirck. 08.06.1779
Rektor und Konsistorium übermitteln das Gutachten von Camesina an die Nö. Landesregierung. 17.06.1779, Ausfertigung und Abschrift
Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium mit, dass die Akten an die Ministerialbancodeputation weitergeleiten wurden. 23.06.1779
Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium mit, dass kraft allerhöchster Entschließung vom 25. Juni 1779 das Urteil von Rektor und Konsistorium der Universtät bestätigt wurde. Wien, 03.07.1779
Rektor und Konsistorium der Universität Wien geben den Erben von Maria Schmidin die allerhöchste Entschließung bekannt. 07.07.1779, Entwurf |
|
Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
|
|
Deskriptoren |
Einträge: | Camesina, Joseph < Jurist; Wien, Universität > (gest. zwischen 01.06 und 13.10.1781) (Person\C) |
|
Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=309418 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|