CA 3.2637 Verlassenschaft Magdalena Schmidin, 1779.04.05-1779.07.07 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2637
Signatur Archivplan:CA 3.2637
Titel:Verlassenschaft Magdalena Schmidin
Entstehungszeitraum:05.04.1779 - 07.07.1779
Schachtelnummer:149
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit P. Nr. 305
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:25 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien, Gmunden

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Salzoberamtsrat und Salzkammergutsphysikus Dr.med. Johannes Pirck teilt dem Salzoberamt Gmunden mit, dass jene 450 fl., die derselbe der Magdalena Schmidin, geb. Hillerman, schuldig gewesen war, bereits durch das Kassieramt abgezogen und beglichen worden seien. 05.04.1779

Das Kassieramt Gmunden berichtet dem Salzoberamt Gmunden, dass jene 450 fl., die Dr. Pirck der Magdalena Schmidin schuldig gewesen war, vom Kassier bereits "vor geraumer Zeit" von dessen Besoldung abgezogen und per Quittung an den Schmidischen Sachwalter Dr. Camesina übergeben worden seien. 06.04.1779

Das Salzoberamt Gmunden gibt der Ministerialbancodeputation bekannt, dass die Erben von Maria Schmidin zwar 700 fl. gefordert hatten, schriftlich fixiert waren jedoch die bereits abgegoltenen 450 fl. geworden. Die Universität Wien hatte als zuständiges niederes Gericht ein anderweitiges Urteil gefällt und 250 fl. nachgefordert. Gmunden, 16.09.1779

Die Ministerialbancodeputation bittet die Oberste Justizstelle um die Entscheidung in obiger Angelegenheit und übermittelt die Akten. Wien, 07.05.1779, Abschrift

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium mit, dass kraft allerhöchster Entschließung vom 20. Mai 1779 die Oberste Justizstelle mit der Angelegenheit betraut wurde und ordnet ein Gutachten an. 29.05.779

Rektor und Konsistorium fordern einen Bericht von Dr. [Josef] Camesina ab, welcher ebenso die Erben von Magdalena Schmidin zu verhören habe. 04.06.1779, Entwurf

Joseph Camesina teilt Rektor und Konsistorium mit, dass in der Verlassenschaftsabhandlung Magdalena Schmidin für Dr. Pirck ein Schuldenbetrag von 1.300 fl. festgesetzt wurde, zahlbar in Raten zu 150 fl. pro Jahr. Nachdem Pirck die ersten 3 Raten nicht bezahlt hatte, habe man diese zu Recht über das zuständige Unversitätsgericht eingefordert. "Es ist billich zu verwundern" warum die von Prick angerufene Ministerialbancodeputation als "Polittische Stelle in die rechtliche Angelegenheit dieser Sache eingelassen". Camensina bittet Rektor und Konsistorium um den Befehl zur Bezahlung des ausständigen Betrags sowie der entstandenen Kosten der Erben Schmidin durch Dr. Pirck. 08.06.1779

Rektor und Konsistorium übermitteln das Gutachten von Camesina an die Nö. Landesregierung. 17.06.1779, Ausfertigung und Abschrift

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium mit, dass die Akten an die Ministerialbancodeputation weitergeleiten wurden. 23.06.1779

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium mit, dass kraft allerhöchster Entschließung vom 25. Juni 1779 das Urteil von Rektor und Konsistorium der Universtät bestätigt wurde. Wien, 03.07.1779

Rektor und Konsistorium der Universität Wien geben den Erben von Maria Schmidin die allerhöchste Entschließung bekannt. 07.07.1779, Entwurf

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Camesina, Joseph < Jurist; Wien, Universität > (gest. zwischen 01.06 und 13.10.1781) (Person\C)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=309418
 

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