PH VDIR 3.83 Bestimmung betreffend die Gültigkeit von Zeugnissen, 1811.08.04 (Dokument (Einzelstück))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:PH VDIR 3.83
Signatur Archivplan:PH VDIR 3.83
Titel:Bestimmung betreffend die Gültigkeit von Zeugnissen
Entstehungszeitraum:04.08.1811

Angaben zum Umfang

Umfang:1
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Normal vom Jahr 1801 bestimmt ausdrücklich, dass Zeugnisse von auswärtigen Lehranstalten in den k.k. Österreichischen Erbländern nicht als vollgültig angesehen und die Beweise über die erlernten Wissenschaften lediglich durch die in Österreich erworbenen legalen Zeugnisse hergestellt werden können. Wenn demnach von Werra hier die Rechtswissenschaft gültig studieren will, so muss er sich allen Prüfungen nach der vorgeschriebenen Ordnung unterziehen.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=342739
 

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