Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J Alt 1.1.98 |
Signatur Archivplan: | J Alt 1.1.98 |
Titel: | Befugnisse des Präses [Direktor der juridischen Studien] und Rang der Professoren |
Entstehungszeitraum: | 13.04.1790 |
Schachtelnummer: | 2 |
Frühere Signaturen: | Fasc. I No. 3500 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium befiehlt der Juridischen Fakultät, die Bestimmungen des Hofdekrets vom 07.04. und Regierungsdekrets vom 08.04. betreffend den Präses [Studiendirektor] und die Professoren umzusetzen, da diesen von Fakultätsmitgliedern mangelnder Respekt entgegen gebracht wurde. Der Präses hat das Recht, die Wahl des Dekans zu bestätigen bzw. diese bis zum Erlass einer höheren Verordnung auszusetzen. Ohne sein Mitwissen dürfen keine Amtsangelegenheiten beschlossen werden, v. a. keine Berichte an höhere Behörden ergehen. Ausschüsse zur Erörterung komplexerer Fragen sind von ihm einzuberufen. Den Professoren steht bei allen Versammlungen der Rang unmittelbar nach dem Dekan zu. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=363898 |
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