J Alt 1.1.99 Kleidung des Rektors bei Versammlungen der Landstände bzw. der Dekane bei öffentlichen Versammlungen, 1791.03.22 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 1.1.99
Signatur Archivplan:J Alt 1.1.99
Titel:Kleidung des Rektors bei Versammlungen der Landstände bzw. der Dekane bei öffentlichen Versammlungen
Entstehungszeitraum:22.03.1791
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:Fasc. I No. 3607
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Studienkonsess teilt der Juridischen Fakultät mit, dass durch kaiserliche Verordnung vom 04.10.1790 die Universitäten in den Landstand der jeweiligen Provinz erhoben wurden, weshalb der Rektor als Vertreter der Universität Sitz und Stimme in der Prälatenkurie der ständischen Versammlung habe; zu den Sitzungen soll er im Mantelkleid des Rektors erscheinen. Anlässlich dessen wurde durch Dekret vom 01.02.1791 präzisiert, dass auch die Dekane bei öffentlichen Versammlungen im Mantelkleid zu erscheinen haben [2 Exemplare].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Akademische Tracht (Sache\)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=363899
 

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