J Alt 1.1.125 Richtlinien für den Dekan der Juridischen Fakultät betreffend die Schlesierburse, das Ertlsche Stiftungshaus, die Witwensozietät, die Aufnahme von Doktoren in die Fakultät sowie die Aufgaben des Dekans im Konsistorium, 1824.12.08 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 1.1.125
Signatur Archivplan:J Alt 1.1.125
Titel:Richtlinien für den Dekan der Juridischen Fakultät betreffend die Schlesierburse, das Ertlsche Stiftungshaus, die Witwensozietät, die Aufnahme von Doktoren in die Fakultät sowie die Aufgaben des Dekans im Konsistorium
Entstehungszeitraum:08.12.1824
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:Fasc. I No. 6538
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Richtlinien für den Dekan der Juridischen Fakultät: a) Bezüglich der Vergabe von Stipendien der Schlesierburse wird das Procedere der Stipendienkundmachung (incl. Text für die Kundmachung in der Wiener Zeitung), der Prüfung der Gesuche durch den Stiftungssuperintendenten [Franz] Feistmantel und die Fakultätsversammlung sowie die Benachrichtigung der neuen Stipendiaten (incl. Text des Schreibens) behandelt.
b) und c) Die vom Thesaurar der Witwensozietät Kaspar Wagner bzw. von den Administratoren des Ertlschen Hauses, [Georg] von Rasp und Kaspar Wagner gelegten Rechnungen werden von den Rechnungsprüfern [Joseph von] Hye und [Joseph] Uibel (Übl) geprüft, anschließend von der Fakultätsversammlung bewilligt; worüber der Fakultätsnotar [Johann Sigmund] Rizy die entsprechenden Dokumente auszustellen hat.
d) Bei der Aufnahme in die Fakultät ist v. a. auf die Einhaltung des Bienniums sowie auf die Zahlung der Gebühr zu achten.
e) Bei Zahlung von Pensionen an Witwen und Waisen haben sich diese mit der Sperrrelation auszuweisen.
B) Im Konsistorium ist der Dekan Referent für alle Angelegenheiten mit Ausnahme der Stipendiensachen. Pakete an ihn sind an die Universitätskanzlei weiterzuleiten, in der Kanzlei ist der Aktuar [Joseph von] Scheidlein Auskunftsperson. Bei Examen ist der Dekan der erste Prüfer, bei Promotionen Promotor. Dafür erhält er er die doppelte Taxe, das Diplom ist von ihm mit dem Zusatz "atque Promotor" zu unterzeichnen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Rizy, Johann Sigmund < Ritzy, Rizzi, Jurist; Wien, Universität > (1759-02.05.1830) (Person\R)
  Uibel, Joseph < Übl, Uibl, Jurist; Wien, Universität > (um 1776-1851) (Person\U)
  Hye, Joseph < von Hyeburg, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1777-30.06.1851) (Person\H)
  Wien / Universität / Schlesierburse (Organisation\W)
  Wien / Universität / Konsistorium (Organisation\W)
  Feistmantel, Franz < Feistmantl, Jurist; Wien, Universität > (1762-03.04.1834) (Person\F)
  Wagner, Kaspar < Jurist; Wien, Universität > (19. Jht.) (Person\W)
  Rasp, Georg < Jurist; Wien, Universität > (1769-06.10.1840) (Person\R)
  Scheidlein, Joseph Edler von < Jurist; Wien, Universität > (1777-1840) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=364201
 

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