CA 4.0.198 Arrha-Abzug - Bestimmungen für Stipendien mit und ohne Arrha-Abzug, 1793.04.20 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.198
Signatur Archivplan:CA 4.0.198
Titel:Arrha-Abzug - Bestimmungen für Stipendien mit und ohne Arrha-Abzug
Entstehungszeitraum:20.04.1793
Schachtelnummer:167
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. A, Nr. 12 ad 32
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung sendet Rektor und Konsistorium der Universität Wien ein Schreiben, das die Bestimmungen, welche Stipendien dem Abzug der Arrha unterliegen und welche davon befreit werden, behandelt. Mit dem Hofdekret vom 22. März 1793 wurde festgelegt, dass jene Stipendien, die als Pensionen oder Besoldungen ohne eigenem Stiftungskapital bezahlt werden, dem Arrha-Abzug unterliegen. Die gestifteten geistlichen oder weltlichen Stipendien hingegen sind davon befreit. Wien, 20.04.1793

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=382758
 

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