CA 4.0.199 Arrha-Abzug - Anfrage des böhmischen Guberniums bezüglich der den Beamten zugestandenen Nachsicht der Arrha, 1809.03.20-1809.04.10 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.199
Signatur Archivplan:CA 4.0.199
Titel:Arrha-Abzug - Anfrage des böhmischen Guberniums bezüglich der den Beamten zugestandenen Nachsicht der Arrha
Entstehungszeitraum:20.03.1809 - 10.04.1809
Schachtelnummer:167
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. A, Nr. 13 ad 32
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien den Inhalt des Hofdekrets vom 18. Februar 1809 mit, welches eine Anfrage des böhmischen Guberniums bezüglich der den Beamten zugestandenen Nachsicht der Arrha bei städtischen Beamten behandelt. Es erging von der k.k. Hofkammer die Weisung, dass - nachdem Seine Majestät alle Beamten die Zahlung der Arrha nachgesehen hat - auch jene Beamten, welche keine Konventionsmünze in ihren Gehaltszahlungen erhalten haben, vom Arrha-Abzug ausgeschlossen werden. Daher ist die Arrha bei den Besoldungen und Pensionen der städtischen Beamten bis einschließlich 6000 Gulden vom 01. August 1808 beginnend zu unterlassen. Auch jene Beamte, die dem Studien- und Schulwesen zugeteilt sind, sowie Beamte und Pensionisten, die aus Religionsfonds oder anderen Fonds bezahlt werden, und ebenso das Amtspersonal auf den Staatsgütern sind von der Arrha befreit. Wien, 20.03.1809

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=382759
 

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