J Alt 6.577 Abgleich zwischen der allgemeinen Gerichtsordnung und der Gerichtsordnung für Galizien in Bezug auf Urteile durch Zeugenbeweise bzw. durch Sachverständige, 1835.07.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.577
Signatur Archivplan:J Alt 6.577
Titel:Abgleich zwischen der allgemeinen Gerichtsordnung und der Gerichtsordnung für Galizien in Bezug auf Urteile durch Zeugenbeweise bzw. durch Sachverständige
Entstehungszeitraum:30.07.1835
Schachtelnummer:21
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. G No. 7629
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol. [fol. 2-4]
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gedrucktes Circulare der Niederösterreichischen Regierung vom 30.07.1835 betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 23.05., mit der die Bestimmungen der allgemeinen Gerichtsordnung des Jahres 1781 in Hinblick auf die Urteilsfindung durch Zeugen oder Sachverständige mit den Bestimmungen der galizischen Gerichtsordung in Einklang gebracht werden [Text und Formulare A-B für Zeugenbeweis bzw. Formular C für Beweis durch Sachverständige].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Das Circulare wurde bei der Erschließung 1833/34 mit anderen Circularien und Dekreten der Signatur Lit. G, die Gerichtsordnungen u.ä. betreffen, zu einem Konvolut zusammengebunden.
 

Deskriptoren

Einträge:  Österreich / Gerichtsordnung (Sache\O)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=388344
 

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