J Alt 6.1406 Bestimmungen zur Ausübung der Dampfschifffahrt, 1834.03.02 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1406
Signatur Archivplan:J Alt 6.1406
Titel:Bestimmungen zur Ausübung der Dampfschifffahrt
Entstehungszeitraum:02.03.1834
Schachtelnummer:27
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 7347
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gedrucktes Circulare der Niederösterreichischen Regierung vom 02.03.1834 betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 28.01. mit Bestimmungen über die Dampfschifffahrt zur See und auf Binnengewässern: Bezüglich der Seeschifffahrt werden die Bestimmungen des Circulares vom 22.11.1817 aufgehoben, während die Sicherheitsbestimmungen des Circulares vom 20.04.1831 zu beachten und die Direktiven von 1817 weiter zu beachten sind. Beim Schiffsbau gelten die Bestimmungen des Privilegium-Patents vom 31.03.1832, wobei Dampfschiffe so lange als nötig zollfrei aus dem Ausland eingeführt werden dürfen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Die Bestimmungen zur Schifffahrt sind hier nicht erhalten; Privilegium-Patent von 1832 s. J Alt 6.1235.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 6.1235 Neuregelung der Patenterteilung auf Erfindungen in den Ländern des österreichischen Staates, 1832.03.31 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=397657
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem