J Alt 6.1424 Stempelgebühren für die Ausfertigung von Protokollen oder Urteilen bei Gericht, 1841.12.13-1841.12.29 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1424
Signatur Archivplan:J Alt 6.1424
Titel:Stempelgebühren für die Ausfertigung von Protokollen oder Urteilen bei Gericht
Entstehungszeitraum:13.12.1841 - 29.12.1841
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 8323
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 29.12.1841 an die Juridische Fakultät zu Handen des Dekans [Leopold Anton] Dierl, mit dem diesem die Abschrift des Hofdekrets vom 13.12. mit Erläuterungen zu den § 100 und 104 des Stempel- und Taxgesetzes zugeschickt wird.
Beilage: Abschrift des Hofdekret vom 13.12.1841 betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 20.11., dass die Ausfertigung von Protokollen oder Urteilen zu unterbleiben hat, wenn die Parteien nicht die durch § 100 bzw. 194 des Stempelgesetzes vorgeschriebenen Stempelgebühren entrichten; die zuständigen Gerichte sind verpflichtet, die Parteien auf die Stempelgebühren hinzuweisen und ihnen eine kurze Frist zur Begleichung einzuräumen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Nicht im Elench verzeichnet.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=397707
 

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