J Alt 6.1425 Bei Beschwerden gegen die Nichtanerkennung von Armutszeugnissen für Erlangung der Stempelfreiheit vor Gericht zuständige Behörden, 1842.01.04-1842.01.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1425
Signatur Archivplan:J Alt 6.1425
Titel:Bei Beschwerden gegen die Nichtanerkennung von Armutszeugnissen für Erlangung der Stempelfreiheit vor Gericht zuständige Behörden
Entstehungszeitraum:04.01.1842 - 18.01.1842
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 8324
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 18.01.1842 an die Juridische Fakultät zu Handen des Dekans [Leopold Anton] Dierl, mit dem diesem eine vidimierte Abschrift des Hofdekrets vom 04.01. betreffend die zuständige Entscheidungsinstanz bei Beschwerden wegen Nichtanerkennung von Stempelbefreiungen.
Beilage: Abschrift des Dekrets der obersten Justizstelle vom 04.01.1841, dass die Entscheidung über die Zulassung eines Armutszeugnis als Beleg für die Stempelbefreiung vor Gericht dem zuständigen Richter zukomme, Beschwerden sind an das Appellationsgericht zu richten. Die Kameralbehörden haben das Recht, die Zeugnisse und andere Unterlagen zu prüfen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Nicht im Elench verzeichnet.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=397788
 

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