J Alt 6.1426 Bestimmungen zur Stempelfreiheit bei gerichtlichen Exekutionen, bei der Einklagung von Advokatengebühren sowie im Zuge der Ungültigkeitserklärung von Ehen, 1842.03.14 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1426
Signatur Archivplan:J Alt 6.1426
Titel:Bestimmungen zur Stempelfreiheit bei gerichtlichen Exekutionen, bei der Einklagung von Advokatengebühren sowie im Zuge der Ungültigkeitserklärung von Ehen
Entstehungszeitraum:14.03.1842
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 8334
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 14.03.1842 an den Dekan der Juridischen Fakultät [Leopold Anton] Dierl betreffend die Hofkammereröffnung vom 29.01., unter welchen Umständen Erkenntnisse über die Reihenfolge, in der Gläubiger im Zuge eines Exekutionsverfahrens nach Verkauf von Realitäten bezahlt werden, stempelfrei sind; weiters zur Stempelfreiheit im Zuge der Einklagung von Advokatengebühren und bei Ungültigkeitserklärungen von Ehen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Nicht im Elench verzeichnet.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=397789
 

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