J Alt 6.1427 Erläuterungen zur Stempelfreiheit in Verlassenschafts- und Vormundschaftsfällen sowie Stempelbefreiung aus Armutsgründen, 1842.02.23-1842.03.25 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1427
Signatur Archivplan:J Alt 6.1427
Titel:Erläuterungen zur Stempelfreiheit in Verlassenschafts- und Vormundschaftsfällen sowie Stempelbefreiung aus Armutsgründen
Entstehungszeitraum:23.02.1842 - 25.03.1842
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 8345
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:4 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 25.03.1842 an den Dekan der Juridischen Fakultät [Leopold Anton] Dierl, mit dem diesem die Abschrift des Justizhofdekrets vom 23.02. zugeschickt wird.
Beilage: Abschrift des Dekrets der obersten Justizstelle vom 23.02.1842 an das galizische Appellationsgericht, dass in Antwort auf dessen Bericht vom 24.10.1840 die Stempelfreiheit für Verlassenschaften unter 100 Gulden sowie die Ausdehnung der den Armen zugestandene Stempelfreiheit auf das adelige Richteramt abgelehnt wurde. Die Stempelfreiheit bei gerichtlichen Untersuchungen des Vermögens mittelloser Pupillen sowie der Finanzgebarung der Vormünder bleibt bestehen. Die Frage der Stempelvormerkung bei Rechtsfällen vor dem 01.11.1840 bzw. bei noch liegenden Verlassenschaften wurde bereits durch andere Verfügungen geklärt.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Nicht im Elench verzeichnet.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=397790
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem