J Alt 6.1644 Bestimmungen für Bezieher von Familien- oder Regionalstipendien, 1803.06.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1644
Signatur Archivplan:J Alt 6.1644
Titel:Bestimmungen für Bezieher von Familien- oder Regionalstipendien
Entstehungszeitraum:30.06.1803
Schachtelnummer:29
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Abschrift eines Dekrets der Niederösterreichischen Regierung vom 30.06.1803 an die Juridische Fakultät betreffend die Hofverordnung vom 18.06., dass Stipendiaten von Familien- oder Lokalstipendien (jure sanguinis aut loci) diese bei Erreichen der 3. Klasse bei Semestralprüfungen verlieren, während sie sie bei Erreichen der 2. Klasse bei Endprüfungen weiter beziehen dürfen. Die Verfügung gilt auch für Stipendienbezieher aus definierten Regionen (jure Provinciae).

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Dekret der Regierung an das Konsistorium s. CA 2.0.372.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-UAW/CA 2.0.372 Bestimmungen für Familienstipendien und Stipendien für Studenten bestimmter Herkunft., 1804.06.30 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=401525
 

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