AT-UAW/CA 2.0.372 Bestimmungen für Familienstipendien und Stipendien für Studenten bestimmter Herkunft., 1804.06.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.372
Signatur Archivplan:CA 2.0.372
Titel:Bestimmungen für Familienstipendien und Stipendien für Studenten bestimmter Herkunft.
Entstehungszeitraum:30.06.1804
Schachtelnummer:45
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 366
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß durch eine Hofverordnung vom 18. Juni verfügt wurde, daß die Stipendiaten, welche ihr Stipendium wegen ihrer Abstammung oder ihrer Herkunft innehaben ("iure sanguinis aut loci") ihr Stipendium verlieren sollen, wenn sie bei den Semestralprüfungen nur die 3. Klasse erreichen. Die für diese Stipendiaten geltende Bestimmung, daß sie ihr Stipendium behalten dürfen, wenn sie bei der Endprüfung die 2. Klasse erreichen, soll auch auf die Stipendiaten "iure provinciae" ausgeweitet werden - Wien, 20. Juni 1804.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 6.1644 Bestimmungen für Bezieher von Familien- oder Regionalstipendien, 1803.06.30 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23232
 

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