Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 5.3.57 |
Signatur Archivplan: | AT-UAW/CA 5.3.57 |
Titel: | Varia III |
Entstehungszeitraum: | 26.11.1840 - 22.03.1872 |
Schachtelnummer: | 186 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 58 Seiten |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | m) Antrag von Dr. Johann Baptist Bach, Dekan der Juridischen Fakultät, vom 26. November 1840 an das Universitätskonsistorium bei zukünftigen Wahlen eines Universitätskanonikers nicht mehr den 1835 beschlossenen Turnus anzuwenden, demzufolge nur jede dritte vakante Stelle mit einem Professor besetzt wird, sondern einen abgegangenen Seelsorger mit einem Seelsorger und einen abgegangenen Professor mit einem Professor zu ersetzen, damit dem Dekret Josefs II. von 1787 (insg. 4 Seelsorger und 2 Professoren) besser entsprochen wird - dem Antrag wird stattgegeben (12 Seiten); n) Konzept eines Gesuchs der Universität Wien vom 13. Juli 1841 an die Niederösterreichische Landesregierung, den beiden neugewählten Domherren Franz Rieder und Thomas Christ die vorgeschriebene Kameraltaxe gemäß der kaiserlichen Entscheidung vom 19. Mai 1831 zu erlassen; Aufforderung der Landesregierung an die Universität nachzuweisen, woher das Recht derselben kommt, eine Taxe für die Verleihung eines Kanonikates einzufordern; Konzept einer Bitte der Universität an die Regierung um Fristverlängerung für die Archivrecherchen; Bitte der Universität um Fristverlängerung vom 8. Mai 1842; Bericht des Universitätsarchivars Anton Hye über die Entrichtung der Wahltaxe für Universitätskanoniker und die daraus resultierende Befreiung von der Kameraltaxe; Antrag Leopold Anton Dierls an das Universitätskonsistorium um Erlaubnis der k. k. Hofkammer den verlangten Nachweis zur beanspruchten Wahltaxe durch die Universität in den beantragten Worten zu referieren; Schreiben der Landesregierung an die Universität über das Dekret der k. k. Hofkammer den beiden die Kameraltaxe zu erlassen; Abschrift eines Hofkammerdekretes an das k. k. Generalhoftaxamt vom 10. Januar 1843, demzufolge die Universitätskanoniker keine Kameraltaxe zahlen müssen und Christ und Rieder ihre Gelder zurückerstattet bekommen; Konzept der Mitteilung der Universität an Rieder und Christ vom 14. Februar 1843 über den Erlass (38 Seiten); o) kurze Mitteilung von ? an einen Direktor (Rektor?) über die von [Johann] Schönauer eingehobenen Wahltaxen (wohl zwischen 1813 und 1834) (2 Seiten); p) Empfangsbestätigung über die an alle Universitätskonsistoriumsmitglieder bezahlte Präsenztaxe bei einer Domkanonikerwahl (s. d.) (2 Seiten); q) Schreiben von Heintl an den Rektor der Universität vom 22. März 1872, mit dem ein Antrag vom Februar 1870 desselben an Rektor von Littrow zur Einleitung eines Verfahrens übermittelt wird, in dem auch die Intimation vom 2. April 1856 wegen Dr. Leopold Fellerer enthalten ist |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=403933 |
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