J VDIR 1.82 Bezahlung von Supplenten während der Ferienzeit, 1818.01.07 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 1.82
Signatur Archivplan:J VDIR 1.82
Titel:Bezahlung von Supplenten während der Ferienzeit
Entstehungszeitraum:07.01.1818
Schachtelnummer:1
Frühere Signaturen:Nro. 69
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Abschrift des Dekrets der Studienhofkommission vom 07.01.1818 als Antwort auf die Anfrage einer Länderstelle, dass nach den Bestimmungen der Substitutionsnormalie vom 28.05.1813 die Supplenten nach denselben Kriterien zu bezahlen sind wie die Professoren, somit werden sie auch während der Ferien bezahlt, solange der Professor verhindert ist.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Anwendung auf konkreten Fall (Josef Kudler) s. J VDIR 1.122.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 1.122 Beginn der Gehaltsanweisungen für Josef Kudler, 1822.04.06 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=411968
 

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