J VDIR 1.81 Regelungen zur Aufnahme in die Juridische Fakultät, 1817.09.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 1.81
Signatur Archivplan:J VDIR 1.81
Titel:Regelungen zur Aufnahme in die Juridische Fakultät
Entstehungszeitraum:30.09.1817
Schachtelnummer:1
Frühere Signaturen:Nro. 68/2
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 30.09.1817 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien, dass Doktoren anderer erbländischer Universitäten zwar den in Wien promovierten Doktoren der Rechte gleichzuhalten sind, die Bezeichnung "Mitglied der juridischen Fakultät" aber ebenso wie die Verleihung der Advokatur an die Aufnahme in die Fakultät gebunden ist. Professoren müssen ebenfalls Fakultätsmitglieder sein, während Juden zwar in die Fakultät aufgenommen werden, aber keine akademischen Würden bekleiden dürfen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=411967
 

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