J VDIR 1.80 Vorlage eines Zeugnisses der überstandenen Pocken als Voraussetzung für den Erhalt von Stipendien, 1817.02.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 1.80
Signatur Archivplan:J VDIR 1.80
Titel:Vorlage eines Zeugnisses der überstandenen Pocken als Voraussetzung für den Erhalt von Stipendien
Entstehungszeitraum:28.02.1817
Schachtelnummer:1
Frühere Signaturen:Nro. 67
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Abschrift des Dekrets der Studienhofkommission vom 28.02.1817 mit der Erinnerung an die Verordnung vom 04.10.1816 bzw. vom 28.05.1807, dass zur Erlangung eines Stipendiums auch die Vorlage eines Zeugnisses über die bereits überstandenen Pocken notwendig sei; Stipendiaten, die das Zeugnis noch nicht vorgelegt haben, dürfen es nachreichen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Bestimmung vom 04.10.1816 s. J VDIR 1.75.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 1.75 Kriterien für die Bewilligung von Stipendien und die Befreiung vom Unterrichtsgeld, 1816.10.04 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=411966
 

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