J VDIR 2.11 Höhe der Substitutionsgebühr für Adjunkten und Assistenen für die Supplierung von Lehrkanzeln für mindestens einen Monat, 1826.02.27 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.11
Signatur Archivplan:J VDIR 2.11
Titel:Höhe der Substitutionsgebühr für Adjunkten und Assistenen für die Supplierung von Lehrkanzeln für mindestens einen Monat
Entstehungszeitraum:27.02.1826
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1825/26
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 85 - 1826
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 27.02.1826 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend das Dekret der Studienhofkommission vom 04.02., dass Adjunkten oder Assisstenten, die während dieses Dienstverhältnisses eine Lehrkanzel supplieren, 30 oder 10 Prozent des für diese Lehrkanzel bestimmten Gehalts als Substitutionsgebühr erhalten; diese ist jedoch nur bei einer Supplierung von mindestens einem Monat zu bezahlen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412331
 

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