J VDIR 2.12 Einhaltung der Bestimmungen über die Aufnahme, Benotung und Vorrückung von Schülern, 1826.02.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.12
Signatur Archivplan:J VDIR 2.12
Titel:Einhaltung der Bestimmungen über die Aufnahme, Benotung und Vorrückung von Schülern
Entstehungszeitraum:24.02.1826
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1825/26
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 86 - 1826
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 24.02.1826 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend das Dekret der Studienhofkommission vom 04.02. mit der Mahnung, die bestehenden Vorschriften über die Vorrückung von Schülern in den nächsten Jahrgang, über die Wiederholungsprüfungen bei mangelhaften Studienerfolg, die Prüfung von Zeugnissen bei der Aufnahme sowie die Benotung strengstens einzuhalten, da erst dann über weitere Maßnahmen beraten werden kann [auf Rückseite Vermerk des Vizedirektors [Joseph Prokop Freiherr von] Heinke vom 10.04.1826 über die Aufbewahrung bei den Normalien].

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Das Dekret entstand als Reaktion auf den Bericht J VDIR 2.7.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.7 Aussonderung schwacher und nachlässiger Schüler vor Ende des ersten Studienjahres, 1825.10.28 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412332
 

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